Neu-Hof-Wäldchen: NEUHOFWAELDCHEN [neuhofwaeldchen]

Rezenter Beleg aus Niederlemp  
Gemeinde
Ehringshausen
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Neu-Hof-Wäldchen

Belegort

Belegtyp

rezent

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Hof

Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. - Die dialektal allein geltende Form /ho:b/ findet sich in den historischen Belegen erstaunlich selten, hier hauptsächlich unter den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Vorkommen.

Neu

Zum Adjektiv ahd. niuwi, mhd. niuwe ‚neu, jung‘. Neu kennzeichnet, im Gegensatz zu alt, meist neue künstliche Anlagen wie etwa Gebäude, Weinberge und Brücken, aber auch in älterer Zeit durch Rodungen oder die Verlagerung von Wasserläufen neu entstandene natürliche Flächen. Neu erscheint in den FlN meist als selbstständiges Adjektiv, gelegentlich aber auch als BT eines Kompositums, wie etwa in Neuhege, Neurod, Neuwiese. Viele mündliche und historische Belege weisen das einheimische /au/ im Stammvokal auf.

Südhessisches Flurnamenbuch

Hof

Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. Die in einigen historischen Belegen (z. B. Dornheim, Ginsheim-Gustavsburg) dokumentierte Ersetzung des wurzelschließenden Reibelauts /f/ durch den Verschlusslaut /b/ zeigt sich auch noch in einigen rezenten Diminutivformen (Eulsbach: Hebchen, Schannenbach: Hebche) und mündlich (Hausen). Einer der FlN aus Götzenhain bezieht sich auf die Wiese eines Hofverwalters.

Neu

Zum Adjektiv ahd. niuwi, mhd. niuwe ‚neu, jung‘. Neu kennzeichnet, im Gegensatz zu alt, meist neue künstliche Anlagen wie etwa Gebäude, Weinberge und Brücken, aber auch in älterer Zeit durch Rodungen oder die Verlagerung von Wasserläufen neu entstandene natürliche Flächen. Neu erscheint in den FlN meist als selbstständiges Adjektiv, gelegentlich aber auch als BT eines Kompositums, wie etwa in Neuenstein, Neugraben, Naumorgen und Neuländer. Die Nauert-Belege aus Hainst gehen vermutlich auf ein Kompositum *Neu-hart zurück. Niwenhof (CodLaur, Nr. 12) ist Wüstung bei Ober- oder Nieder-Roden, Kr. Offenbach. Ein Teil der Belege weist die Diphthongierung zu /ɑʊ/ auf, die auf älteres mitteldt. nuwe zurückzuführen ist.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Neu-Hof-Wäldchen: NEUHOFWAELDCHEN (Niederlemp)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/89773_neuhofwaeldchen> (aufgerufen am 28.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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