Bann-Wasen: BANNWASEN [burnwase]

Rezenter Beleg aus Nanzenbach  
Gemeinde
Dillenburg
Landkreis
Lahn-Dill-Kreis
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Bann-Wasen

Belegort

Belegtyp

rezent

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Bann

Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.

Wasen

Zu ahd. waso, mhd. wasen, wasem st. M. ‚grasbewachsene Erdfläche, Rasen‘. Das Wort ist bedeutungs- und vermutlich auch herkunftsgleich mit nhd. Rasen und bezeichnet wie dieses Rasenflächen, dann aber auch aus dem Rasen gestochene Grasplacken. Die FlN beziehen sich durchgängig auf Wiesen, hauptsächlich wohl auf solche, die der Gemeinschaftsnutzung unterlagen (etwa in Schindwasen, Sauwasen, Gemeindewasen). Bei den Simplizia tritt die Bedeutung ‚Schindanger‘ seit dem 15. Jahrhundert mehr und mehr als namengebendes Motiv auf.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Bann

Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.

Wasen

Zu ahd. waso, mhd. wasen, wasem st. M. ‚grasbewachsene Erdfläche, Rasen‘. Das Wort ist bedeutungs- und vermutlich auch herkunftsgleich mit nhd. Rasen und bezeichnet wie dieses Rasenflächen, dann aber auch aus dem Rasen gestochene Grasplacken. Die FlN beziehen sich durchgängig auf Wiesen, hauptsächlich wohl auf solche, die der Gemeinschaftsnutzung unterlagen (etwa in Schindwasen, Sauwasen, Gemeindewasen). Bei den Simplizia tritt die Bedeutung ‚Schindanger‘ seit dem 15. Jh. mehr und mehr als namengebendes Motiv auf.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Bann m.

1

Von dem weiten Bedeutungsspektrum von Bann, ahd. ban 1 st.m. ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘ (Karg-Gasterstädt/Frings 1, 802f.)‚ mhd. ban st.m. ,... Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘ (Lexer 1, 118) kommt für die FlN-Gebung vor allem der juristische Aspekt der Herrschaftsrechte über einen Bezirk und damit verbundene Befriedungen in Betracht (vgl. DWB 1 [I], 1114). So kann sich die Bezeichnung auf die ganze Gemarkung beziehen (SHessWb 2, K. II 74; in der West- und Nordpfalz: Zink 20), die durch Bannzäune (auch Bannfriede) vom inneren Ortsbereich geschieden wird (Bader 1, 86; vgl. auch Mark → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 1), oder auf ,gebannte‘, d. h. gehegte, Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile, besonders Walddistrikte (Bannholz).

In Hessen ist Bann „jetzt aus der Volkssprache völlig verschwunden“ (Vilmar 24), aber in einigen Orten um Gießen in der Bedeutung ‚Gebiet, Bezirk‘ gebräuchlich (Crecelius 90). Daraus ist die Bedeutung des hauptsächlich im Raum Gießen vorkommenden FlNs Urbann abzuleiten, denn: „Der Urbann, eine den Gemeinden Großen-Linden, Hörnsheim und Lützellinden früher gemeinsame Gewann, lag gerade da, wo die 3 Gemarkungen zusammenstoßen. Er war noch an einigen Stellen von einem ca. 2½ cm breiten ausgesteinten Graben umgeben.“ (Schulte = HFB 5, 55; vgl. Jäger= HFB 13, 102). Ur- hat hier die alte Bedeutung ‚aus, heraus‘ (Kluge/Mitzka 808; DWB 24 [XI‚ III], 2355), d.h. der Name bezieht sich auf ein aus der Gemarkung (rechtlich) herausgenommenes Gelände. Hingegen bezeichnete der vereinzelt auftretende FlN „Schutzbann“ eine Schutzanlage an der Gemarkungsgrenze (Ott 322). Ob die Bannzäune etymologisch wirklich zu Bann zu stellen sind (DWB 1 [I], 1119; Buck 19; KehreinWb 16; SHessWb 1, 569), muß angesichts der Tatsache, daß historische Formen oft einen Dental im Auslaut des BT haben ()‚ offen bleiben: zu binden? (Ramge 1967, 70).

Das mit Bannzaun synonyme oberdt. Etter kommt in hessischen FlN so gut wie nicht vor; sicher nur in Gießen (Wilhelmi = HFB 18, 16).

2

Die Ein- und Ausgrenzung der Bann-Namen ist vielfach unsicher. Vermengungen bestehen mit Born, Bahn und Bohn(en): hier wurde nach dem Kombinationstyp entschieden. Ob die heutigen Banngärten ursprünglich Baumgärten sind (→ Bangert K. 21), kann ohne historische Belege nicht entschieden werden: sie blieben unberücksichtigt. Zahlreiche Bann-Namen unterlagen Zersprechungsprozessen, z.B. wurde Bannholz zu „Bannels“, „Beinholz“, „Burenholz“.

Hessischer Flurnamenatlas Nr. 12

Wasen m.

1

Der FlN geht zurück auf ahd. waso m. (Graff 1, 1063), mhd. wase sw.m., wasen, wasem st.m. ,grasbewachsene Erdfläche, Rasen‘ (Lexer 2, 702) und bezeichnet sowohl Rasenflächen wie aus dem Rasen ausgestochene Grasplacken (DWB 27 [XIII], 2276ff.). Das im Oberdt. und Westmitteldt. übliche Wort für den Rasen ist bedeutungsgleich mit dem niederdt. wrasen und dem daraus im Ostmitteldt. entstandenen Rasen (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 31), anscheinend ohne mit diesem etymologisch verwandt zu sein (DWB ebd.; anders Weigand/Hirt 2, 1215). Da sich in der Neuzeit Rasen räumlich ausbreitet und in der Standardsprache durchsetzt, stellt sich die Frage, ob und wie sich dieser Veränderungsprozeß in hessischen FlN widerspiegelt (Kluge/Mitzka 840). Nach den hessischen Idiotika war Wasen noch im 19. Jh. das hier vorherrschende Wort (Vilmar 442; v. Pfister 331f.; Crecelius 895; KehreinWb 439), und noch in der Gegenwart ist Rasen „weit spärlicher bezeugt als Wasen“ (HNassWb 2, 771; vgl. FrankfWb 3492). Dabei ist die Variante Wasem, bei E. Alberus Wasum, die vielleicht in Analogie zu Boden-Bodem (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 95) entstanden ist (Crecelius ebd.; DWB 27 [XIII], 2277) und hauptsächlich im Rhein- und Moselfränkischen gilt (Wallner 64), sehr verbreitet, oft mit Kurzvokal (v. Pfister ebd.). Der Name tritt gelegentlich zu Wesen, Wesem umgelautet auf.

Wasen, Wasem bezieht sich in hessischen FlN durchweg auf Rasenflächen, und zwar nach Ausweis der häufigeren Kombinationstypen wie Schindwasen, Sauwasen, Gemeindewasen hauptsächlich auf solche, die der Gemeinschaftsnutzung unterlagen. Insofern entspricht Wasen in der Sache weitgehend Anger (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 29; vgl. Dittmaier 331; Keinath 99), war aber als „offener, ebener Wiesenplatz ohne besondere Nutzungsbeschränkung“ (Bader 3, 118).

2

Fälle, in denen aufgrund des mündlichen Belegs // unsicher ist, ob ‚Wiesen‘ oder ,Wasen‘ (Umlaut ?) gemeint ist, sind vereinzelt.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 30

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bann-Wasen: BANNWASEN (Nanzenbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/87181_bannwasen> (aufgerufen am 04.11.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

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