Gemeine-Los: BEI DEN GEMEINDELOSEN
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Gemeine
Substantivbildung zu gemein (s. d.), durchweg fem., nur in Ruttershausen/Odenhausen wohl neutr.
Los
Zu ahd. lôz ‚Los, Schicksal, Spruch; Anteil; Stand‘, mhd. lôz st.N.M. ‚Los, Auslosung, Weissagung durch das Los; Recht; gerichtliche Teilung, Erbteilung‘ oder zu ahd. mhd. luz st. M. ‚Los, durch das Los zugefallener (Land-) Teil‘. Lautlich wie semantisch stehen die beiden Wörter einander so nahe, dass sich ihnen die durchweg jüngeren Los-Namen nicht eindeutig zuordnen lassen, es sei denn, sie treten im Plural auf: Die Form Löser (s.d.) geht auf mhd. lôz zurück. Die FlN verweisen auf Gemeindeland, das in bestimmten Abständen durch Losentscheid unter den Ortsbürgern verteilt wurde.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Los
Zu ahd. lôz ‚Los, Schicksal, Spruch; Anteil; Stand‘, mhd. lôz st. N. M. ‚Los, Auslosung, Weissagung durch das Los; Recht; gerichtliche Teilung, Erbteilung‘ oder zu ahd. mhd. luʒ st. M. ‚Los, durch das Los zugefallener (Land-) Teil‘. Lautlich wie semantisch stehen die beiden historischen Wörter einander so nahe, dass sich die durchweg jüngeren Los-Namen ihnen nicht eindeutig zuordnen lassen, es sei denn, sie treten im Plural auf: Die Form Löser geht auf mhd. lôz, die südhess. Form Lüssen dagegen auf mhd. luʒ zurück
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Gemeine, Gemeinde f.
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Gemeine und Gemeinde, „die Doppelform, in der das Wort von je her erscheint“ (DWB 5 [IV, I, 2], 3220), ist Substantiv zu gemein (DWB 5 [IV, I, 2], 3169-3220); ahd. kimeinî f. und gimeinida f. (DWB ebd.; Schützeichel 124), mhd. gemeinde st.f., gemeine, gemein st. f. (Lexer 1, 839, 841). Von dem weiten und differenzierten Bedeutungsspektrum ist für die FlN-Gebung die Komponente ‚Gemeindegrund‘ maßgebend: „was einer ganzen Gemeine eines Orts an Hut und Weide oder andern zugehört, campus, pascua communia, locus publicus“ (DWB 5 [IV, I, 2] 3223). Das Wort ist insofern identisch mit Allmende (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2). Als Bezeichnung für Grundstücke, insbesondere Weideflächen, an denen alle Dorfgenossen gemeinschaftlich Anteil haben, bzw. die sie gemeinschaftlich nutzen, erscheint das Wort in hessischen FlN im Simplex oder als Grundwort. Als BT wie in Gemeindeweg, Gemeindekirschbäume usw. ist vielfach unentscheidbar, ob die alte Bedeutung der Gemeine vorliegt oder ob Gemeinde ,Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung namengebend war.
Die Bedeutung ‚gemeinschaftlicher Anteil ist im Wortgebrauch verschwunden (vgl. KehreinWb 158; Crecelius 410; WaldWb 39; SHessWb 2, 1236ff.).
Welche Schattierungen in der Sach- und Rechtsbedeutung sich im einzelnen widerspiegeln, kann aus den Kombinationstypen der FlN nur beschränkt erschlossen werden. Insbesondere ist unklar, wo die Verbindung SN + -gemein(d)e auf gemeinschaftliche Nutzungsrechte benachbarter, auch wüst gefallener Siedlungen verweist (vgl. z. B. auch Koppel → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 38) oder wo sie nur die relative Lage des Gemeinlands an der Gemarkungsgrenze bezeichnet.
Im Niederdt. ist die präfixlose Form mene, mênde u. ä. verbreitet (Schiller/Lübben 3, 65, 71); sie reicht vereinzelt bis ins Mitteldt. hinein (DWB 6 [IV, I, 3], 3221f.; Dittmaier 202) und kommt auch in hessischen FlN vor. Der Stammvokal ist oft entsprechend den dialektalen Verhältnissen zu /e(:)/, /a(:)/ (auch /o/ und /oa/) monophthongiert. Die /d/-haltige Form Gemeinde erscheint häufiger zu /ŋ/ gutturalisiert; oft entfällt aber auch die ganze Konsonantengruppe nach dem Stammvokal.
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Die Schwierigkeit besteht in der Trennung der älteren von der jüngeren Gemeinde-Namenschicht. Es erwies sich als sachlich angemessen, nur die Gemein(d)e-Namen darzustellen, in denen Gemein(d)e als Simplex oder GT vorkommt. Damit ist auch stets das Substantiv im Eigennamen enthalten, während bei gemein(e)- als BT nicht immer klar ist, ob Subst. oder Adj. zugrunde liegt.
Vor allem sind damit aber die Fälle ausgeschlossen, die beim BT eine erhebliche Rolle spielen, nämlich die offensichtlich jungen, oft nur katasteramtlichen Namen, die die Kommune als Eigentümer nennen. Walemeine gehört zu Walme (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2).
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 3
Los n.
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Los in FlN bezieht sich in aller Regel auf ein Stück ehemaligen Gemeinlandes, das aufgeteilt und durch Los an die berechtigten Dorfgenossen ausgegeben wurde (Dittmaier 190), teils auf Dauer, teils auf Pacht (Stroh 37f.), manchmal auch auf den ‚dem Ortsbürger zufallende(n) Anteil Brennholz aus dem Gemeindewald‘ (SHessWb 4, 383) oder einen bei der Erbteilung durch Los gewonnenen Anteil (HNassWb 2, 166).
In den Los-Namen haben sich zwei etymologisch verwandte Varianten vermengt: l. ahd. lôz st.m.n. ‚Los, Schicksal; Spruch; Anteil; Stand‘ (Schützeichel 118), mhd. lôʒ (Lexer 1, 1973), das - im Hinblick auf die Namenentwicklung - stärker den Prozeß des Zuteilens betont; 2. ahd. hluz m. ‚Los, durch Los zugefallenes Grundstück‘ (Graff 4, 1124), mhd. luʒ st.m. (Lexer 1, 1999), das sich auf das Ergebnis der Zuteilung, das Landstück, bezieht (vgl. DWB 12 [VI], 1153-1155; Weigand/ Hirt 2, 83; Vollmann 70; Zink 138).
In den älteren hessischen Wörterbüchern wird Los nicht erwähnt, ist jedoch noch heute gebräuchlich (SHessWb, HNassWb ebd.).
Die beiden sprachhistorischen Formen haben sich durch die Senkung von mhd. /u/ > /o/ sowie durch die Hebung von mhd. /o:/ > /u:/, verbunden mit dem osthessischen Quantitätengesetz und mit hochsprachlichen Einflüssen, in den FlN so vermischt, daß eine Trennung von den heutigen Belegen her nicht mehr möglich ist. Nur die in Südhessen vorkommende Form /lise/ Lüssen (=Pl.) weist eindeutig auf mhd. luʒ, die die ältere Form zu sein scheint und die erst später durch /lo:s/ überlagert wurde (vgl. Ramge 1967, 201).
Sachentsprechend tritt Los in hessischen FlN, wenn nicht BT, meist im Plural auf.
Den gleichen Sachverhalt bezeichnet Teil, ein jüngerer Name, der gleichmäßig über ganz Hessen verteilt in FlN erscheint, nur in Südhessen selten ist, dort aber häufiger in der Form Teilung belegt ist.
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1. Der in Nordhessen mehrfach belegte FlN Liese ist nicht berücksichtigt, da er, bei unklarer Bedeutung, ersichtlich nicht mit Los/Lüssen in Verbindung zu bringen ist.
2. Auszuschließen sind ferner die -los-Namen, die auf den in Mittelund Osthessen verbreiteten SN-Typus zurückgehen, sowie die FlN, die mit den GewN der „Losse“ (re. der Fulda östl. Kassel) und der „Lusse“ (Zufluß zur Bieber bei 5425d6 Hofbieber FUL) zusammenhängen.
3. Umdeutungen und Zersprechungen scheinen nicht vorzuliegen, höchstens in der Büdinger „Luxweide“ (Stroh 37; Corvinus = HFB 22, 86).
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 4
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gemeine-Los: BEI DEN GEMEINDELOSEN (Mudersbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/86388_bei-den-gemeindelosen> (aufgerufen am 05.11.2026)
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