Ding-Haus: auß dem Denckhaus
Weitere Belege
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Ding
In Grünberg und in Ruppertsburg/Villingen bezieht sich Ding auf den Ort des Gerichts, den Ort der ‚rechtlichen und gerichtlichen Verhandlung‘, ahd. thin(g), mhd. dinc st. N. Die Dingstühle in Grünberg, zu mhd. dincstuol st. M. ‚Richterstuhl, Gericht‘, sind erhalten. - Der FlN auf dem Dinger haftet in Weickartshain an einem leichten Hang zwischen Ort und Seenbrücke. Es ist fraglich, ob hier ein Ding-Platz war. Vielmehr ist der Name hier eher auf Nutzungsrechte des Richters, mhd. dingaere, dinger st. M., zurückzuführen. Andererseits spricht die Vielfalt der Kombinationsformen doch für eine Gerichtsstätte.
Haus
Zu ahd. mhd. hûs st.N. ‚Haus, Gebäude‘. Die Namen beziehen sich auf Flurstücke am Dorfrand oder unmittelbar bei bestimmten Häusern.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Haus
Zu ahd. mhd. hûs st. N. ‚Haus, Gebäude‘. Die Namen beziehen sich auf Flurstücke am Dorfrand oder unmittelbar bei bestimmten Häusern. Bei den Pluralformen stehen sich ältere Bildungen auf -en ohne Umlaut (Hausen) und neuere auf -er mit Umlaut (Häuser) gegenüber. Die Namen aus Büttelborn, Egelsbach(?), Griesheim und Ober-Ramstadt stellen sich zu ahd. hûsstat ‚räumliche Ausdehnung des Hauses‘; als FlN bedeutet Hausstatt ‚Stelle, wo ein Haus steht, stand oder stehen soll‘. Vermischung des Diminutivs Häusel mit dem entsprechenden FamN kommt öfter vor.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Ding-Haus: auß dem Denckhaus (Ruppertsburg)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/788360_auss-dem-denckhaus> (aufgerufen am 30.05.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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