Alt-Hof: bi dem alden Hobe
Beleg
Standard-Flurname
Alt-Hof
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1496
Quelle
Küther, Waldemar: Die Flurnamen der Gemarkung Grünberg. In: Grünberg. Grünberg 1972. S. 365-372.
Weitere Belege
- 1489: by dem Altenhoffe
- 1496: bi dem aldenn Hobe
Küther, Waldemar: Die Flurnamen der Gemarkung Grünberg. In: Grünberg. Grünberg 1972. S. 365-372., 367 - 1582/1589: beim alten houl
Staatsarchiv Darmstadt, C 3, Nr. 45/2., 25' - 1591: beÿm Alten hoff
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 160/7., 60' - 1591: beim Alten houe
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 160/7., 35 - 1683: beim Alten hoif
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 160/9., 227
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Alt
Zu ahd. mhd. alt ‚alt‘. In FlN wird alt meist im Gegensatz zu neu oder jung verwendet. Dabei kann es sowohl ‚alt an Jahren‘ als auch ‚ehemalig‘ oder ‚nicht mehr vorhanden‘ bedeuten. Alt ist deshalb ein wichtiger sprachlicher Indikator für die Rekonstruktion der Altlandschaft, besonders als Hinweis auf ehemalige siedlungskulturelle Elemente: Altwege und -straßen, alte Gerichte, Höfe, Kirchen und Alteburgen, von denen die Alteburg bei Arnsburg als ehemaliges Römerkastell und die Alteburg bei Salzböden als Bezeichnung für das Gronauer Schloss hervorzuheben sind. Häufig sind Namen auf veränderte Gewässerverlaufe bezogen, so das heute unverständliche (H)allo in Wißmar für ‚alte Lahn‘. Die zahlreichen Alt(en)bäche sind hier nicht einzeln identifiziert: Der Übergang zwischen der Wortbedeutung und dem Gebrauch als Namen ist bei vielen historischen Belegen fließend. - Alter Wolf ist wahrscheinlich EreignisN; alter Kalk unklar, sofern es sich nicht um eine Ellipse (*Kalkbruch o.ä.) handelt. - Alt-Mutter ist ein in Hessen selten gebrauchter Ausdruck für ‚Großmutter‘ (Vilmar).
Hof
Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. - Die dialektal allein geltende Form /ho:b/ findet sich in den historischen Belegen erstaunlich selten, hier hauptsächlich unter den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Vorkommen.
Südhessisches Flurnamenbuch
Alt
Zu ahd. mhd. alt ‚alt‘. In FlN wird alt meist im Gegensatz zu neu oder jung verwendet. Dabei kann es sowohl ‚alt an Jahren‘ als auch ‚ehemalig‘ oder ‚nicht mehr vorhanden‘ bedeuten.
Hof
Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. Die in einigen historischen Belegen (z. B. Dornheim, Ginsheim-Gustavsburg) dokumentierte Ersetzung des wurzelschließenden Reibelauts /f/ durch den Verschlusslaut /b/ zeigt sich auch noch in einigen rezenten Diminutivformen (Eulsbach: Hebchen, Schannenbach: Hebche) und mündlich (Hausen). Einer der FlN aus Götzenhain bezieht sich auf die Wiese eines Hofverwalters.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Alt-Hof: bi dem alden Hobe (Grünberg)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/760545_bi-dem-alden-hobe> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/760545