Alt-Hof: beim Alten houe

Historischer Beleg aus Grünberg  
Gemeinde
Grünberg
Landkreis
Gießen
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Alt-Hof

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1591

Quelle

Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 160/7.

Weitere Belege

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Alt

Zu ahd. mhd. alt ‚alt‘. In FlN wird alt meist im Gegensatz zu neu oder jung verwendet. Dabei kann es sowohl ‚alt an Jahren‘ als auch ‚ehemalig‘ oder ‚nicht mehr vorhanden‘ bedeuten. Alt ist deshalb ein wichtiger sprachlicher Indikator für die Rekonstruktion der Altlandschaft, besonders als Hinweis auf ehemalige siedlungskulturelle Elemente: Altwege und -straßen, alte Gerichte, Höfe, Kirchen und Alteburgen, von denen die Alteburg bei Arnsburg als ehemaliges Römerkastell und die Alteburg bei Salzböden als Bezeichnung für das Gronauer Schloss hervorzuheben sind. Häufig sind Namen auf veränderte Gewässerverlaufe bezogen, so das heute unverständliche (H)allo in Wißmar für ‚alte Lahn‘. Die zahlreichen Alt(en)bäche sind hier nicht einzeln identifiziert: Der Übergang zwischen der Wortbedeutung und dem Gebrauch als Namen ist bei vielen historischen Belegen fließend. - Alter Wolf ist wahrscheinlich EreignisN; alter Kalk unklar, sofern es sich nicht um eine Ellipse (*Kalkbruch o.ä.) handelt. - Alt-Mutter ist ein in Hessen selten gebrauchter Ausdruck für ‚Großmutter‘ (Vilmar).

Hof

Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. - Die dialektal allein geltende Form /ho:b/ findet sich in den historischen Belegen erstaunlich selten, hier hauptsächlich unter den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Vorkommen.

Südhessisches Flurnamenbuch

Alt

Zu ahd. mhd. alt ‚alt‘. In FlN wird alt meist im Gegensatz zu neu oder jung verwendet. Dabei kann es sowohl ‚alt an Jahren‘ als auch ‚ehemalig‘ oder ‚nicht mehr vorhanden‘ bedeuten.

Hof

Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. Die in einigen historischen Belegen (z. B. Dornheim, Ginsheim-Gustavsburg) dokumentierte Ersetzung des wurzelschließenden Reibelauts /f/ durch den Verschlusslaut /b/ zeigt sich auch noch in einigen rezenten Diminutivformen (Eulsbach: Hebchen, Schannenbach: Hebche) und mündlich (Hausen). Einer der FlN aus Götzenhain bezieht sich auf die Wiese eines Hofverwalters.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Alt-Hof: beim Alten houe (Grünberg)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/760547_beim-alten-houe> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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