Brühl-Hof: nach dem bruilhoff
Beleg
Standard-Flurname
Brühl-Hof
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1596, kopial 16. Jahrhundert
Quelle
Arnsburger Urbar
Weitere Belege
- Im Brühlhof
- 1596, kopial 16. Jahrhundert: nach dem bruelhoff
Arnsburger Urbar, fol. 383
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Brühl
Brühl, ahd. broil, bruil ‚umzäuntes Wiesengelände‘, speziell ‚Tiergehege‘, mhd. brüel st. M. ‚bewässerte, buschige Wiese, Aue‘ ist vermutlich aus mittellat. bro(g)ilus entlehnt, das gallorom. *brogilos ‚Grenzsumpf, Sumpf‘ voraussetzt. Brühl steht einerseits für die zum Herrenhof gehörige große Wiese, die daher dem Sonderrecht unterliegt, andererseits allgemein für Wiesen, ursprünglich wohl besonders für sumpfige, nasse Wiesen, dann auch für herrschaftliche Tiergehege.
Hof
Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. - Die dialektal allein geltende Form /ho:b/ findet sich in den historischen Belegen erstaunlich selten, hier hauptsächlich unter den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Vorkommen.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Brühl
Brühl, ahd. broil, bruil ‚umzäuntes Wiesengelände‘, speziell ‚Tiergehege‘, mhd. brüel st. M. ‚bewässerte, buschige Wiese, Aue‘ ist vermutlich aus mittellat. bro(g)ilus entlehnt, das gallorom. *brogilos ‚Grenzsumpf, Sumpf‘ voraussetzt. Brühl steht einerseits für die zum Herrenhof gehörige große Wiese, die daher dem Sonderrecht unterliegt, andererseits allgemein für Wiesen, ursprünglich wohl besonders für sumpfige, nasse Wiesen, dann auch für herrschaftliche Tiergehege.
Hof
Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. Die in einigen historischen Belegen (z. B. Dornheim, Ginsheim-Gustavsburg) dokumentierte Ersetzung des wurzelschließenden Reibelauts /f/ durch den Verschlusslaut /b/ zeigt sich auch noch in einigen rezenten Diminutivformen (Eulsbach: Hebchen, Schannenbach: Hebche) und mündlich (Hausen). Einer der FlN aus Götzenhain bezieht sich auf die Wiese eines Hofverwalters.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Brühl m.
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Mhd. brüel st.m. ,bewässerte buschige Wiese‘ (Karg-Gasterstädt/Frings 1, 1428; Lexer 1, 365) geht auf gall. *brogilo, mlat. bro(g)ilus zurück (Kluge/Mitzka 104), dessen Grundbedeutung auf ,eingefriedetes Gehölz‘ verweist (Müller/Frings 128f.; Dittmaier 1952, 174-178; Dittmaier 43). Ähnlich wie Breite (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 17) hat Brühl ein breites Bedeutungsspektrum entwickelt:
1. Brühl bezeichnet die zum Herrenhof gehörige große Wiese und unterliegt deshalb dem Sonderrecht (Bader 3, 127-160).
2. Brühl bezeichnet allgemein eine Wiese, gleichviel, ob ortsnah oder ortsfern, ob naß-sumpfig oder auf gutem Heuboden gelegen, ob eingezäunt oder nicht (vgl. RheinWb 1, 1040). Die hessischen Wörterbücher betonen das Merkmal ,sumpfige Wiese‘; so schon Alberus: „Brüel, Palustris locus … pratum, mag auch ein brüel heyssen“ (zit. n. SHessWb 1, 1166) und Vilmar 58: „... jetzt nicht mehr in appellativischer Bedeutung: Wiese, die mit Buschwerk bewachsen und sumpfig ist, vorhanden, sondern nur noch Ortsbezeichnung, welche hin und wieder vorkommt.“ (Ähnlich Crecelius 213; KehreinWb 98; KehreinNb 360; Arnold 513). Da die hessischen Brühle, wenn auch nicht „allemal“ (Knöpp 18), meist in Ortsnähe liegen, darüber hinaus die Zugehörigkeit zu einem Herrenhof mehrfach auch historisch gesichert ist (z.B. Ott 121f. für 5819b1 Klein-Auheim MKK), kann man davon ausgehen, daß sich die meisten hessischen Brühle ursprünglich auf die (gefriedete) herrschaftliche große Heuwiese bezogen.
Insofern können auch die häufigen Herrnwiesen gleichbedeutend sein, die allerdings gleichmäßig für ganz Hessen als FlN belegt sind.
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Die Identifizierung der Brühl-Namen bereitet, bis auf wenige Grenzfälle, keine Schwierigkeiten. Das Brühlings (in 5521a2 Ober-Seemen WET) kann, wenn nicht < *Brühl-land, auch auf Brühling ‚halbwüchsiges Schwein‘ (RheinWb 1, 1040) zurückgehen.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 16
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Brühl-Hof: nach dem bruilhoff (Burkhardsfelden)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/752545_nach-dem-bruilhoff> (aufgerufen am 05.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/752545