Alt-Gericht: ahm Alden Gericht

Historischer Beleg aus Allendorf a.d. Lahn  
Gemeinde
Gießen
Landkreis
Gießen
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Alt-Gericht

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1599

Quelle

Jung (1985): Stadtarchiv Gießen.

Weitere Belege

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Alt

Zu ahd. mhd. alt ‚alt‘. In FlN wird alt meist im Gegensatz zu neu oder jung verwendet. Dabei kann es sowohl ‚alt an Jahren‘ als auch ‚ehemalig‘ oder ‚nicht mehr vorhanden‘ bedeuten. Alt ist deshalb ein wichtiger sprachlicher Indikator für die Rekonstruktion der Altlandschaft, besonders als Hinweis auf ehemalige siedlungskulturelle Elemente: Altwege und -straßen, alte Gerichte, Höfe, Kirchen und Alteburgen, von denen die Alteburg bei Arnsburg als ehemaliges Römerkastell und die Alteburg bei Salzböden als Bezeichnung für das Gronauer Schloss hervorzuheben sind. Häufig sind Namen auf veränderte Gewässerverlaufe bezogen, so das heute unverständliche (H)allo in Wißmar für ‚alte Lahn‘. Die zahlreichen Alt(en)bäche sind hier nicht einzeln identifiziert: Der Übergang zwischen der Wortbedeutung und dem Gebrauch als Namen ist bei vielen historischen Belegen fließend. - Alter Wolf ist wahrscheinlich EreignisN; alter Kalk unklar, sofern es sich nicht um eine Ellipse (*Kalkbruch o.ä.) handelt. - Alt-Mutter ist ein in Hessen selten gebrauchter Ausdruck für ‚Großmutter‘ (Vilmar).

Gericht

Zu ahd. gerihte ‚(gerechtes) Urteil, Gericht; Ratschluss‘, mhd. gerihte st. N. ‚Gericht‘, das ein Adjektivabstraktum zu ahd. girecht in der konkreten Bedeutung ‚gerade, richtig‘ ist. Schon in mhd. Zeit finden sich Belege für die Übertragung der Abstraktbildung auf den realen Ort, an dem eine Gerichtsverhandlung (und die Vollstreckung des Urteils) stattfindet. So liegt den FlN vielfach auch eine Bedeutung ‚Hinrichtungsstätte‘ zu Grunde. Insbesondere Hochgericht bezeichnet die Hinrichtungsstätte.

Südhessisches Flurnamenbuch

Alt

Zu ahd. mhd. alt ‚alt‘. In FlN wird alt meist im Gegensatz zu neu oder jung verwendet. Dabei kann es sowohl ‚alt an Jahren‘ als auch ‚ehemalig‘ oder ‚nicht mehr vorhanden‘ bedeuten.

Gericht

Zu ahd. gerihte ‚(gerechtes) Urteil, Gericht; Ratschluss‘, mhd. gerihte st. N. ‚Gericht‘, das ein Adjektivabstraktum zu ahd. girecht in der konkreten Bedeutung ‚gerade, richtig‘ ist. Schon in mhd. Zeit finden sich Belege für die Übertragung der Abstraktbildung auf den realen Ort, an dem eine Gerichtsverhandlung (und die Vollstreckung des Urteils) stattfindet. So liegt den FlN vielfach auch eine Bedeutung ‚Hinrichtungsstätte‘ zu Grunde.

Hessischer Flurnamenatlas

Gericht

Karte 135

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Alt-Gericht: ahm Alden Gericht (Allendorf a.d. Lahn)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/747547_ahm-alden-gericht> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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