Koppel-Gemeinde: DIE KOPPELGEMEINDE [die koppelgemaenn]
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Köppel
Durchweg zu hess. Köppel ‚kegelartige Erderhöhung‘. Namengebend waren kleine, mit Büschen und Bäumen bewachsene Hügel. Die Herkunft des Wortes ist ungeklärt, vermutlich handelt es sich um eine Diminutivbildung zu ahd. kuppha ‚Kopfbedeckung‘, mhd. kupfe, gupfe sw. F., mitteldt. kuppe, nhd. Kuppe, Koppe ‚runde Berghöhe‘. - Nur die Köppelshohl geht wegen des Flexions-/s/ wohl auf den FamN Köppel o.ä. zurück.
Koppel
Zu mhd. kuppel, koppel st. F. ‚Band, Verbindung; Land, an dem zwei oder mehr Parteien gleiches Weiderecht besitzen‘. Es handelt sich um eine Entlehnung, und zwar in dieser rechtlichen Bedeutung aus mittellat. copula ‚die rechtliche Verbindung mehrerer zur gemeinsamen Nutznießung eines ungeteilten Ganzen‘ aus lat. copula ‚Band‘. Daneben erscheint eine zweite, jüngere Entlehnung aus altfranz. couple ‚Joch Landes‘ im Sinne von ‚soviel Land, wie ein Paar Ochsen an einem Tag pflügen kann‘. Der FlN bezieht sich in Hessen aber durchweg auf die ältere Bedeutung, also auf Weideflächen, die von zwei oder mehr benachbarten Gemeinden gleichberechtigt genutzt werden durften. So war die Stadt Gießen an einer ganzen Reihe von Koppelhuten beteiligt.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Gemeinde
Zu ahd. gimeinida ‚Gemeinschaft‘, mhd. gemeinde st. F., auch ‚gemeinschaftlicher Besitz, Grundeigentum einer Gemeinde‘. Zur Gemeinde zählt der ganze zu einer Siedlung gehörende Grundbesitz. In der FlN-Gebung ist daher die Bedeutung ‚Gemeindegrund‘ maßgeblich. Die Namen entsprechen damit dem häufigeren Allmende (s. d.). Der Name erscheint heute meist in Verbindung mit GT wie -wald oder -wiese. Die frühesten Belege stammen aus dem 15. Jh., sie sind meist aber noch Simplizia oder treten, wie gemein, in adjektivischer Verwendung auf. Bei nur rezent bezeugten Namen mit dem BT Gemeinde ist oft auch die jüngere Bedeutung ‚Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung gemeint.
Koppel
Zu mhd. kuppel, koppel st. F. ‚Band, Verbindung; Land, an dem zwei oder mehr Parteien gleiches Weiderecht besitzen‘. Es handelt sich um eine Entlehnung, und zwar in dieser rechtlichen Bedeutung aus mittellat. copula ‚die rechtliche Verbindung mehrerer zur gemeinsamen Nutznießung eines ungeteilten Ganzen‘ aus lat. copula ‚Band‘. Daneben erscheint eine zweite, jüngere Entlehnung aus altfrz. couple ‚Joch Landes‘ im Sinne von ‚soviel Land, wie ein Paar Ochsen an einem Tag pflügen kann‘. Der FlN bezieht sich in Hessen aber durchweg auf die ältere Bedeutung, also auf Weideflächen, die von zwei benachbarten Gemeinden gleichberechtigt genutzt werden durften.
Köppel
Nach den Belegen nur manchmal (sicher in Biblis und Raidelbach) zu hess. Köppel ‚kegelartige Erderhöhung‘. Namengebend waren dann kleine, mit Büschen und Bäumen bewachsene Hügel. Die Herkunft des Wortes ist ungeklärt, vermutlich handelt es sich um eine Diminutivbildung zu ahd. kuppha ‚Kopfbedeckung‘, mhd. kupfe, gupfe sw. F., mitteldt. kuppe, nhd. Kuppe, Koppe ‚runde Berghöhe‘. Die Namen sind hauptsächlich im nördlichen Hessen bezeugt. Die südhess. Kippel-Namen zeigen Entrundung des Stammvokals /y, œ/. Manchmal, wie in Offenthal, liegt eher ein FamN vor.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Gemeine, Gemeinde f.
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Gemeine und Gemeinde, „die Doppelform, in der das Wort von je her erscheint“ (DWB 5 [IV, I, 2], 3220), ist Substantiv zu gemein (DWB 5 [IV, I, 2], 3169-3220); ahd. kimeinî f. und gimeinida f. (DWB ebd.; Schützeichel 124), mhd. gemeinde st.f., gemeine, gemein st. f. (Lexer 1, 839, 841). Von dem weiten und differenzierten Bedeutungsspektrum ist für die FlN-Gebung die Komponente ‚Gemeindegrund‘ maßgebend: „was einer ganzen Gemeine eines Orts an Hut und Weide oder andern zugehört, campus, pascua communia, locus publicus“ (DWB 5 [IV, I, 2] 3223). Das Wort ist insofern identisch mit Allmende (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2). Als Bezeichnung für Grundstücke, insbesondere Weideflächen, an denen alle Dorfgenossen gemeinschaftlich Anteil haben, bzw. die sie gemeinschaftlich nutzen, erscheint das Wort in hessischen FlN im Simplex oder als Grundwort. Als BT wie in Gemeindeweg, Gemeindekirschbäume usw. ist vielfach unentscheidbar, ob die alte Bedeutung der Gemeine vorliegt oder ob Gemeinde ,Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung namengebend war.
Die Bedeutung ‚gemeinschaftlicher Anteil ist im Wortgebrauch verschwunden (vgl. KehreinWb 158; Crecelius 410; WaldWb 39; SHessWb 2, 1236ff.).
Welche Schattierungen in der Sach- und Rechtsbedeutung sich im einzelnen widerspiegeln, kann aus den Kombinationstypen der FlN nur beschränkt erschlossen werden. Insbesondere ist unklar, wo die Verbindung SN + -gemein(d)e auf gemeinschaftliche Nutzungsrechte benachbarter, auch wüst gefallener Siedlungen verweist (vgl. z. B. auch Koppel → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 38) oder wo sie nur die relative Lage des Gemeinlands an der Gemarkungsgrenze bezeichnet.
Im Niederdt. ist die präfixlose Form mene, mênde u. ä. verbreitet (Schiller/Lübben 3, 65, 71); sie reicht vereinzelt bis ins Mitteldt. hinein (DWB 6 [IV, I, 3], 3221f.; Dittmaier 202) und kommt auch in hessischen FlN vor. Der Stammvokal ist oft entsprechend den dialektalen Verhältnissen zu /e(:)/, /a(:)/ (auch /o/ und /oa/) monophthongiert. Die /d/-haltige Form Gemeinde erscheint häufiger zu /ŋ/ gutturalisiert; oft entfällt aber auch die ganze Konsonantengruppe nach dem Stammvokal.
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Die Schwierigkeit besteht in der Trennung der älteren von der jüngeren Gemeinde-Namenschicht. Es erwies sich als sachlich angemessen, nur die Gemein(d)e-Namen darzustellen, in denen Gemein(d)e als Simplex oder GT vorkommt. Damit ist auch stets das Substantiv im Eigennamen enthalten, während bei gemein(e)- als BT nicht immer klar ist, ob Subst. oder Adj. zugrunde liegt.
Vor allem sind damit aber die Fälle ausgeschlossen, die beim BT eine erhebliche Rolle spielen, nämlich die offensichtlich jungen, oft nur katasteramtlichen Namen, die die Kommune als Eigentümer nennen. Walemeine gehört zu Walme (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2).
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 3
Koppel f.
- 1
Der FlN geht auf mhd. kuppel, kupel, koppel, kopel st.f.‚ auch m. in der Bedeutungsvariante ‚Revier, an dem mehrere gleiches Recht haben bes. für Weide‘ (Lexer 1, 1789) zurück. Etymologisch mit lat. copula ‚Band‘ verbunden, ist die Entlehnung über die Vermittlung von afrz. co(u)ple (Kluge/Mitzka 394; ähnlich auch DWB 11 [V], 1785; Weigand/Hirt 1, 1120; Post 133) von Dittmaier angezweifelt worden. Als Rechtsterminus (DRWb 7, 1295ff.) scheint Koppel direkt aus mlat. copula ‚die rechtliche Verbindung mehrerer zur gemeinsamen Nutznießung eines ungeteilten Ganzen‘ (Dittmaier 161) übernommen zu sein.
In hessischen FlN scheint Koppel immer auf das Merkmal der gemeinsamen Nutzung bezogen zu sein; für die norddeutsche Bedeutung ‚eingezäuntes Feld, Wiese oder Stück überhaupt, das nicht als Garten dient‘ (DWB 11 [V], 1786), < mnd. koppel(e)‚ kôppele n.f. (Lasch/Borchling 2, 633), gibt es keine Anhaltspunkte (vgl. SHessWb 3, 1670). Als Wort ist Koppelhute in Waldeck gebräuchlich: ‚die Berechtigung, in der bloumenschnade zu hüten‘, womit ‚die Grenze der Hutberechtigung auf einer zwei benachbarten Gemarkungen gemeinsamen Fläche‘ (WaldWb 60, l4) gemeint ist (ähnlich in Thüringen; vgl. DWB ebd.).
In hessischen FlN bezieht sich Koppel meist auf Weideland.
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Vermengungen in FlN sind durch die lautliche Nähe zu → Koppe (K. 78) und → Köppel (K. 79) möglich, scheinen aber selten zu sein.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 38
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Koppel-Gemeinde: DIE KOPPELGEMEINDE (Lichenroth)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/729862_die-koppelgemeinde> (aufgerufen am 04.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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