Hube-Zahl: Ahm hueb Zaall
Beleg
Standard-Flurname
Hube-Zahl
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1593
Quelle
Fürstliches Archiv Büdingen, Stadt und Land, Fasz. 273, Nr. 1807.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Hube
Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). Ob in den einzelnen FlN eher auf das landwirtschaftliche Anwesen oder auf das Flächenmaß Bezug genommen wird, ist nicht in allen Fällen sicher zu entscheiden; wahrscheinlich ist meist das Hubengut namengebend gewesen.
Zahl
Zu ahd. mhd. zagel st. M. ‚Schwanz‘ bzw. der kontrahierten Variante /dsa:l/. Es handelt sich um einen FormN, der auch in der allgemeineren Bedeutung ‚längliches Flurstück, Endstück eines Flurteils‘ verwendet wird. Häufig wird in den Namen mit Tierschwänzen verglichen. Wo mhd. /g/ nicht geschwunden ist, wird die Lautgruppe /age/ zu /ai/ zusammengezogen. Die so entstandene Variante Zeil erscheint in FlN meist monophthongiert als Ze(h)l. - Zahlgasse ist eine Gasse am Ortsende.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Hube
Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). In den relativ jungen Waldhufendörfern des Odenwalds versteht man unter Hube „ein Landstück, das quer zum Bachlauf von einem Hügelkamm zum anderen reicht und eine Ackernahrung bildet“
Zahl
Zu ahd. mhd. zagel st. M. ‚Schwanz‘ bzw. der kontrahierten Variante /dsɑːl/. Es handelt sich um einen FormN, der auch in der allgemeineren Bedeutung ‚längliches Flurstück, Endstück eines Flurteils‘ verwendet wird. Wo mhd. /g/ nicht geschwunden ist, wird die Lautgruppe /ɒge/ zu /ɑɪ/ zusammengezogen. Die so entstandene Variante Zeil erscheint in FlN mit Monophthongierung als Ze(h)l, Zäl, kann sich aber auch mit Zeil (s. d.) vermengen.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Hube f. / Hübner m.
- 1
Die Hube, ahd. hôba, huoba, alts. hôva (Graff 4, 753), mhd. huobe st.sw.f., md. hûbe, hûve, hûfe (Lexer 1, 1389), mnd. hove f. (Schiller/Lübben 2, 311) kann sich sowohl auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land wie auf ‚ein Stück Land von einem gewissen Maße‘ (Lexer ebd.) beziehen, die nhd. Hufe. Der Umfang einer Hube schwankt regional stark zwischen 15 und über 60 Morgen (vgl. die Angaben in DWB 10 [IV‚ II], 1867; Zink 104; Dittmaier 116), wobei in Hessen die Hube in der Regel um die 30 Morgen umfaßt haben dürfte (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 52). Das Hubenland konnte ein geschlossenes Landstück sein, aber auch in den Parzellen einzelner Gewanne gestreut liegen. Zur Hube gehörte oft auch ein Waldanteil. Der Hübner war der Beständer einer Hube (DWB 10 [IV‚ II], 1870).
Das nhd. geltende Hufe stammt aus dem Nieder- und Mitteldt. (seit dem 15. Jh. hier häufig), „der gegenüber hube nur den Mundarten, namentlich den westmitteldeutschen, geblieben ist“ (DWB 10 [IV‚ II], 1867).
Die Abgrenzung von Hube und mansus ist umstritten. Als älteste Bedeutung „läßt sich für hoba ‚zur Hofstatt gehöriges Ackerland‘ erkennen. Die Hofstatt ist also in die Hufe zunächst nicht eingeschlossen, auch nicht Wiesen und Weingärten oder ein Waldanteil, wie dies später zweifellos der Fall ist“ (Schlesinger 81). Diese älteste Huben-Schicht, die in der karolingischen grundherrlichen Agrarverfassung eine wichtige Rolle spielte (HRG 2, 248-251; Lütge 1937; Schwind 1977, bes. 469ff. für 5416b4 Nauborn LDK), wird durch eine jüngere überlagert, die auf die spätmittelalterliche und neuzeitliche Verhufung (M. Born 1970, 82ff.) und die planmäßige Anlage von (Wald)Hufendörfern wie im Odenwald (Nitz) zurückgeht; hier wurde Hube bis in die Gegenwart gelegentlich noch als Wort verwendet (SHessWb 3, 755). Von den älteren Wörterbüchern führt KehreinWb 203 Hube, Hufe an, aber offensichtlich nicht als damals noch gebrauchtes Wort; nur das WaldWb 48 hat houwe f. ,Hufe‘.
- 2
Die Ein- und Ausgrenzung ist vielfach unsicher:
l. Vermengung mit Hof, zentral- und nordhess. /ho:p/ m., liegt nahe.
2. Als BT ist Hube nicht immer sicher zu trennen von dial. /hu:/- ‚hoch‘ (z. B. „Hubert“ - „Hubberg“).
3. Hubert u. ä. wurde nicht aufgenommen, weil entweder vom PN oder wahrscheinlicher - von Huberde f. ,Letten‘(?) (DWB 10 [IV‚ II], 1851).
4. Die mehrfach belegten /hu(:)ves/ n.(f.) wurden als Kollektivum (wie Erles u. ä.) aufgefaßt; „Hobling“ (5614c3 Lindenholzhausen LIW) als Nebenform zu Hubner (vgl. Lexer 1, 1389). „Hübnerstuhl“ (6118c3 Groß-Zimmern DAD): Sitz des Hübnergerichts.
Entschieden wurde nach Genus, Syntagma und Kombinationstyp.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 18
Zahl m. / Sterz m. / Schwanz m.
- 1A
Nhd. Zagel m. geht auf ahd. zagel st.m. ,Schwanz‘ (Schützeichel 243), mhd. zagel st.m., (kontrahiert) zail, zeil (Lexer 3, 1019) zurück. Es bezeichnet, neben mancherlei übertragenen Bedeutungen, jede Art von Tierschwänzen (DWB 31 [XV], 24) und wurde, Vielfach mit Nennung des Tiernamens, metaphorisch auf Flurstücke entsprechender Form übertragen, soweit nicht die allgemeine Bedeutung ,längliches Flurstück, Endstück eines Flurteils‘ (Dittmaier 351) zugrunde liegt.
Während das Wort im Altniederdt. fehlt, hat es im Mhd. „ausgebreitete Verwendung ... gefunden ... Mit dem 15. Jahrh. beginnt es seltener zu werden und für den Schriftgebrauch langsam abzusterben“ (DWB ebd.), wohl „wegen der obszönen Bedeutung, die es im Mhd. annahm“ (Weigand/Hirt 2, 1298). Es wurde durch Schwanz ersetzt, lebt aber in vielen Mundarten fort, so auch im Hessischen zâl, zael (Vilmar 464; Crecelius 929f.), zagel, zagil (KehreinWb 451).
Neben der Standardform Zahl (oft gehoben zu /dso:l/ und mit diphthongischer Variante /dsoal/) ist in den hessischen FlN vielfach als Hauptvariante Zehl (/dse:l/) belegt, die wohl aus der mhd. kontrahierten Form zeil durch Monophthongierung entstanden ist. Daneben kommen selten Zeil und einmal Zaul (4822d1 Niedervorschütz SEK) vor, was einer thüringischen Variante entspricht (DWB ebd.; Hertel 261), sowie einmal nicht kontrahiertes /dsagel/ (5424d2 Petersberg FUL).
- 1B
Auch Sterz, früh mit Kattenstert (Graff 6, 725) belegt, mhd. stërz st.m. 1 B ‚Schweif, Schwanz‘ (Lexer 2, 1183), mnd. stêrt, start m. (Schiller/Lübben 4, 391), bezieht sich in FlN auf die schwanzförmige Gestalt des Flurstücks. Das Wort ist im ganzen deutschen Sprachraum verbreitet, hochdt. jedoch selten und meist mit Sonderbedeutungen (DWB 18 [X, II, 2], 2530ff.): „Das gemeingerm. Wort ist der gangbare nd. Ausdruck geworden, aber im Hd. nie sehr gebräuchlich gewesen. Wegen seiner vielen sonstigen Bedeutungen ist es im Nhd. unterlegen“ (Kluge/Mitzka 747) und durch Schwanz ersetzt worden. Von den Sonderentwicklungen ist besonders Sterz als Bezeichnung für die Pflughandhabe hervorzuheben, die auch im Hessischen üblich ist: „Sterz msc.‚ Schwanz der Thiere; in Oberhessen, etwa mit Ausnahme der nördlichsten Striche, gar nicht, in Niederhessen nur, wie gemeinhochdeutsch vom Pflugsterz, der Pflughandhabe, gebräuchlich, dagegen in dem niederdeutschen Hessen in der Form Stert üblich.“ (Vilmar 399; vgl. Crecelius 810 und KehreinWb 390f.; HNassWb 3, 772f.). Für die mitteldt. Sprachräume Hessens muß deshalb damit gerechnet werden, daß die wenigen hier belegten Sterz-FlN nach der Form des Pfluggriffs gegeben sind.
Im Waldeckischen gilt /stert/ ,1. Schwanz, 2. Pflugsterz‘ als Wort bis heute (WaldWb 98); die Grenze gegen südliches Schwanz verläuft auf der Höhe nördlich Korbach-Sachsenhausen (B. Martin 1925, 291).
- 1C
Schwanz ist seit dem 13. Jh. als mhd. swanz st.m. ,schwenkende tanzartige Bewegung, Schwanz, ...‘(Lexer 2, 1337f.) belegt und ersetzt im Frühnhd. standardsprachlich Zagel (DWB 15 [IX], 2257ff.; Kluge/Mitzka 689). Im Hessischen ist das Wort allgemein verbreitet (Crecelius 773f.; HNassWb 3, 502f.).
In FlN bezeichnet Schwanz Flurstücke schwanzartiger Form, wobei meist das Tier mitgenannt wird, dessen Schwanzform namengebend war. Nur bei Kuhschwanz, einem häufigen Kombinationstyp, könnte mitunter der Kuhschwanz, „ein Ball des gemeinen Volkes, wobei selbst Viehmägde zugelassen werden“ (Crecelius 774), namengebend sein, da diese Tanzveranstaltungen wohl auf freien Plätzen abgehalten wurden.
Als Wort ist Schwanz heute bis in den Raum Korbach vorgedrungen (B. Martin 1925, 291; WaldWb 102) und ersetzt Sterz.
- 2A
Die Hauptmasse der Belege ist eindeutig zu identifizieren. Manchmal liegt Vermengung mit Sal vor: mit /s/ anlautende Belege blieben deshalb ausgeschlossen. Bei den Zeil-Belegen kommt Vermischung mit Zeile, mhd. zîle vor; darum wurden nur die Belege aufgenommen, deren Kombinationstyp eindeutig auf die Bedeutung ,Schwanz‘ als namengebendes Motiv schließen läßt.
- 2B
Die im Rheingau mehrfach vorkommenden Stürzel-, Sterzel-Namen blieben unberücksichtigt. Aufgenommen ist hingegen das wegen der Lage unsichere und nur amtlich belegte
in 5218b1 Ilschhausen MBK. - 2C
Der Name ist unproblematisch. Vermengung mit Schwands- als BT (< 2C Schwand ,gerodetes Landstück‘) kann nur vereinzelt vorliegen, da Schwanz fast immer als GT oder Simplex auftritt.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 66
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Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Hube-Zahl: Ahm hueb Zaall (Wolferborn)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/696047_ahm-hueb-zaall> (aufgerufen am 03.11.2026)
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