Bann-Seife: im Bannseifen
Beleg
Standard-Flurname
Bann-Seife
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1788
Quelle
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 135, Akten Nr. IX, 95.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Bann
Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.
Seife
Die Namen gehören als Substantivbildung von mhd. sîfen st. V. ‚tröpfeln, triefen‘ zu mhd. sîfe sw. M. ‚Bächlein, von einem Bächlein durchzogene Bergschlucht‘; in FlN im Flachland auch im Sinne von ‚feuchte Stelle‘. In Mittelhessen schwankt das Genus zwischen mask. und fem., während die Namen in Südhessen nur fem. Genus aufweisen.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Bann
Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.
Seife
Die Namen gehören als Substantivbildung von mhd. sîfen st. V. ‚tröpfeln, triefen‘ zu mhd. sîfe sw. M. ‚Bächlein, von einem Bächlein durchzogene Bergschlucht‘; in FlN im Flachland auch im Sinne von ‚feuchte Stelle‘. In Südhessen weisen die Namen durchweg fem. Genus auf; in Nlieb liegt Diminutiv vor. Die auch im Pfälzischen vorkommenden Seifds-Namen gehen wohl auf mhd. *sîfezen zurück, vgl. lothringisch-elsässisch sifzen ‚durchsickern, tröpfeln, feucht sein‘, das als Intensivbildung mit dem Suffix -ezzen, -izzen ebenfalls zu mhd. sîfen st. V. gehört. Amtlich wurde der FlN an seufzen angeschlossen.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Bann m.
- 1
Von dem weiten Bedeutungsspektrum von Bann, ahd. ban 1 st.m. ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘ (Karg-Gasterstädt/Frings 1, 802f.)‚ mhd. ban st.m. ,... Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘ (Lexer 1, 118) kommt für die FlN-Gebung vor allem der juristische Aspekt der Herrschaftsrechte über einen Bezirk und damit verbundene Befriedungen in Betracht (vgl. DWB 1 [I], 1114). So kann sich die Bezeichnung auf die ganze Gemarkung beziehen (SHessWb 2, K. II 74; in der West- und Nordpfalz: Zink 20), die durch Bannzäune (auch Bannfriede) vom inneren Ortsbereich geschieden wird (Bader 1, 86; vgl. auch Mark → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 1), oder auf ,gebannte‘, d. h. gehegte, Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile, besonders Walddistrikte (Bannholz).
In Hessen ist Bann „jetzt aus der Volkssprache völlig verschwunden“ (Vilmar 24), aber in einigen Orten um Gießen in der Bedeutung ‚Gebiet, Bezirk‘ gebräuchlich (Crecelius 90). Daraus ist die Bedeutung des hauptsächlich im Raum Gießen vorkommenden FlNs Urbann abzuleiten, denn: „Der Urbann, eine den Gemeinden Großen-Linden, Hörnsheim und Lützellinden früher gemeinsame Gewann, lag gerade da, wo die 3 Gemarkungen zusammenstoßen. Er war noch an einigen Stellen von einem ca. 2½ cm breiten ausgesteinten Graben umgeben.“ (Schulte = HFB 5, 55; vgl. Jäger= HFB 13, 102). Ur- hat hier die alte Bedeutung ‚aus, heraus‘ (Kluge/Mitzka 808; DWB 24 [XI‚ III], 2355), d.h. der Name bezieht sich auf ein aus der Gemarkung (rechtlich) herausgenommenes Gelände. Hingegen bezeichnete der vereinzelt auftretende FlN „Schutzbann“ eine Schutzanlage an der Gemarkungsgrenze (Ott 322). Ob die Bannzäune etymologisch wirklich zu Bann zu stellen sind (DWB 1 [I], 1119; Buck 19; KehreinWb 16; SHessWb 1, 569), muß angesichts der Tatsache, daß historische Formen oft einen Dental im Auslaut des BT haben (
)‚ offen bleiben: zu binden? (Ramge 1967, 70). Das mit Bannzaun synonyme oberdt. Etter kommt in hessischen FlN so gut wie nicht vor; sicher nur in Gießen (Wilhelmi = HFB 18, 16).
- 2
Die Ein- und Ausgrenzung der Bann-Namen ist vielfach unsicher. Vermengungen bestehen mit Born, Bahn und Bohn(en): hier wurde nach dem Kombinationstyp entschieden. Ob die heutigen Banngärten ursprünglich Baumgärten sind (→ Bangert K. 21), kann ohne historische Belege nicht entschieden werden: sie blieben unberücksichtigt. Zahlreiche Bann-Namen unterlagen Zersprechungsprozessen, z.B. wurde Bannholz zu „Bannels“, „Beinholz“, „Burenholz“.
Hessischer Flurnamenatlas Nr. 12
Seife m. f.
- 1
Der Seife(n) oder die Seife, mhd. sîfe sw.m. ‚Bächlein, von einem Bächlein durchzogene Bergschlucht‘ (Lexer 2, 912) hat nichts mit nhd. Seife, mhd. seife sw.f. (Lexer 2, 854) zu tun, es sei denn über eine - fragwürdige - Wurzelverwandtschaft *sîp- (DWB 16 [X, I], 190; vgl. Weigand/Hirt 2, 836f.; Kluge/Mitzka 699). Bei Seife in FlN handelt es sich um eine Substantivierung zu mhd. sîfen ,tröpfeln, triefen‘ (Lexer ebd.); entsprechend mnd. sîpen > sip m.n. ‚träge rinnender Wasserlauf, Bach, kleiner Fluß‘ und sîpe, sippe ,wasserhaltiger Grund, feuchte Niederung‘ (Lasch/Borchling 3, 240). Die FlN scheinen ebenso wie die GewN und SN auf Seifen verhältnismäßig jung zu sein (Barth 39). Als Wort kommt Seife in Hessen nach Vilmar 381 nicht mehr vor, ist aber noch 1567 in dieser Eigenschaft belegt. KehreinWb 374 verzeichnet den Gebrauch des Wortes für das südwestliche Nassau.
In FlN bezieht sich Seife auf ein breites Spektrum von Geländeformen, das vom ‚engen, schluchtartigen Tal mit Rinnsal‘ bis zu ‚feuchter Stelle in Acker und Wiese‘ reicht (Dittmaier 287), deren gemeinsames Merkmal aber stets hervortretendes oder sickernd-quellendes Wasser bzw. Nässe ist (KehreinWb ebd.; Arnold 517; Crecelius 78l; HNassWb 3, 562).
Der in Hessen häufige FlN wird aber - im Gegensatz zum angrenzenden Westerwald und Bergischen Land - nur selten als GT zur SN-Bildung herangezogen: Großseifen, Langenseifen RTK (vgl. Vogt 1900; Bach 2 § 621).
Der FlN ist in Hessen entweder mask., meist der Seifen, oder fem., meist die Seife; das in den Lexika angegebene neutr. Genus findet sich nur vereinzelt (auch wenn bei Präpositionalgefügen eine eindeutige Entscheidung, ob mask. oder neutr., nicht zu treffen ist). In einer Reihe von Fällen zeigt die vokalische Dialektvariante - in Übereinstimmung mit Crecelius ebd. und abweichend vom Befund des HNassWbs ebd. -‚ daß angleichende Umdeutung in nhd. Seife stattgefunden hat. Das gilt vor allem für die /sa(:)f/-Belege‚ die mhd. /ei/ voraussetzen (außer in kleinen Gebieten Westhessens), aber auch wohl für einige /se(:)f/-Belege, soweit sie nicht wie die /si(:)f/-Variante im Monophthonggebiet liegen. Bemerkenswert ist die mehrfach vorkommende Form Seift, deren Endung-/d/ wohl unorganisch (vgl. u. a. Geist für Geiß → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 45) ist und kaum auf eine alte /t/-Ableitung verweist (Arnold ebd.). Verhältnismäßig häufig kommen Kollektivierungen des Namens auf -ich vor.
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In den meisten Fällen ist die Eingrenzung unproblematisch. In Einzelfällen kann Vermengung mit Sieb (nach der Form?) vorliegen, dialektal /saib, se:b, sif/ (vgl. HNassWb 3, 591f.); /-b/-Varianten wurden deshalb nur in begründeten Ausnahmefällen berücksichtigt. Auch die in Nordosthessen mitunter vorkommende Form /sifel/ (in: 4723b1 Quentel WMK, 4726a4 Motzenrode WMK, 4823a3 Melsungen SEK, 4824b3 Hetzerode WMK, 5026d1 Obersuhl HRK) wurde nicht aufgenommen, obwohl Dissimilation mit der Variante /sifen/ vorliegen könnte. Die kollektivierten (?) Belege /saifds/ (6319a2 Unter-Scharbach BGS, 6418c5 Wald-Michelbach BGS) gehören wohl dazu (Meyer = HFB 6, 50).
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 120
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bann-Seife: im Bannseifen (Rod a. d. Weil)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/619487_im-bannseifen> (aufgerufen am 03.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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