Bann-Seife: im Bannseifen
Beleg
Standard-Flurname
Bann-Seife
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1788
Quelle
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 135, Akten Nr. IX, 95.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Bann
Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.
Seife
Die Namen gehören als Substantivbildung von mhd. sîfen st. V. ‚tröpfeln, triefen‘ zu mhd. sîfe sw. M. ‚Bächlein, von einem Bächlein durchzogene Bergschlucht‘; in FlN im Flachland auch im Sinne von ‚feuchte Stelle‘. In Mittelhessen schwankt das Genus zwischen mask. und fem., während die Namen in Südhessen nur fem. Genus aufweisen.
Südhessisches Flurnamenbuch
Bann
Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.
Seife
Die Namen gehören als Substantivbildung von mhd. sîfen st. V. ‚tröpfeln, triefen‘ zu mhd. sîfe sw. M. ‚Bächlein, von einem Bächlein durchzogene Bergschlucht‘; in FlN im Flachland auch im Sinne von ‚feuchte Stelle‘. In Südhessen weisen die Namen durchweg fem. Genus auf; in Nlieb liegt Diminutiv vor. Die auch im Pfälzischen vorkommenden Seifds-Namen gehen wohl auf mhd. *sîfezen zurück, vgl. lothringisch-elsässisch sifzen ‚durchsickern, tröpfeln, feucht sein‘, das als Intensivbildung mit dem Suffix -ezzen, -izzen ebenfalls zu mhd. sîfen st. V. gehört. Amtlich wurde der FlN an seufzen angeschlossen.
Hessischer Flurnamenatlas
Bann
Karte 12
Seife
Karte 120
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bann-Seife: im Bannseifen (Rod a. d. Weil)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/619487_im-bannseifen> (aufgerufen am 27.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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