Bann-Seife: im Bannseifen

Historischer Beleg aus Rod a. d. Weil  
Gemeinde
Weilrod
Landkreis
Hochtaunuskreis
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Bann-Seife

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1788

Quelle

Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 135, Akten Nr. IX, 95.

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Bann

Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.

Seife

Die Namen gehören als Substantivbildung von mhd. sîfen st. V. ‚tröpfeln, triefen‘ zu mhd. sîfe sw. M. ‚Bächlein, von einem Bächlein durchzogene Bergschlucht‘; in FlN im Flachland auch im Sinne von ‚feuchte Stelle‘. In Mittelhessen schwankt das Genus zwischen mask. und fem., während die Namen in Südhessen nur fem. Genus aufweisen.

Südhessisches Flurnamenbuch

Bann

Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.

Seife

Die Namen gehören als Substantivbildung von mhd. sîfen st. V. ‚tröpfeln, triefen‘ zu mhd. sîfe sw. M. ‚Bächlein, von einem Bächlein durchzogene Bergschlucht‘; in FlN im Flachland auch im Sinne von ‚feuchte Stelle‘. In Südhessen weisen die Namen durchweg fem. Genus auf; in Nlieb liegt Diminutiv vor. Die auch im Pfälzischen vorkommenden Seifds-Namen gehen wohl auf mhd. *sîfezen zurück, vgl. lothringisch-elsässisch sifzen ‚durchsickern, tröpfeln, feucht sein‘, das als Intensivbildung mit dem Suffix -ezzen, -izzen ebenfalls zu mhd. sîfen st. V. gehört. Amtlich wurde der FlN an seufzen angeschlossen.

Hessischer Flurnamenatlas

Bann

Karte 12

Seife

Karte 120

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Bann-Seife: im Bannseifen (Rod a. d. Weil)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/619487_im-bannseifen> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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