Gericht: gegen der straßen oder dem gericht

Historischer Beleg aus Kronberg im Taunus  

Beleg

Standard-Flurname

Gericht

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1595

Quelle

Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 332, Akten Nr. VIII b, 8.

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Gericht

Zu ahd. gerihte ‚(gerechtes) Urteil, Gericht; Ratschluss‘, mhd. gerihte st. N. ‚Gericht‘, das ein Adjektivabstraktum zu ahd. girecht in der konkreten Bedeutung ‚gerade, richtig‘ ist. Schon in mhd. Zeit finden sich Belege für die Übertragung der Abstraktbildung auf den realen Ort, an dem eine Gerichtsverhandlung (und die Vollstreckung des Urteils) stattfindet. So liegt den FlN vielfach auch eine Bedeutung ‚Hinrichtungsstätte‘ zu Grunde. Insbesondere Hochgericht bezeichnet die Hinrichtungsstätte.

Südhessisches Flurnamenbuch

Gericht

Zu ahd. gerihte ‚(gerechtes) Urteil, Gericht; Ratschluss‘, mhd. gerihte st. N. ‚Gericht‘, das ein Adjektivabstraktum zu ahd. girecht in der konkreten Bedeutung ‚gerade, richtig‘ ist. Schon in mhd. Zeit finden sich Belege für die Übertragung der Abstraktbildung auf den realen Ort, an dem eine Gerichtsverhandlung (und die Vollstreckung des Urteils) stattfindet. So liegt den FlN vielfach auch eine Bedeutung ‚Hinrichtungsstätte‘ zu Grunde.

Hessischer Flurnamenatlas

Gericht

Karte 135

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Gericht: gegen der straßen oder dem gericht (Kronberg im Taunus)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/613175_gegen-der-strassen-oder-dem-gericht> (aufgerufen am 28.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/613175