Zehnt-Frei-Gewann: ZEHNTEFREIEGEWANN ['tsɛɪndə,fraɪ,gəvan]

Rezenter Beleg aus Linter  

Beleg

Standard-Flurname

Zehnt-Frei-Gewann

Belegort

Belegtyp

rezent

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Frei

Zu ahd. frî, mhd. vrî ‚frei‘. Diese Flurstücke waren von bestimmten Diensten oder Abgaben, in der Regel dem Zehnten, befreit.

Gewann

Zu mhd. gewande st. sw. F. ‚Grenze, Umkreis, Acker‘; eigentlich ‚der Grenzstreifen, der beim Wenden des Pfluges entsteht‘. Das Wort gehört daher, wie ahd. giwanta ‚(Jahres-) Wende, Wechsel; Bewandtnis, Beschaffenheit‘ als Ableitung zum schwachen Verb ahd. wenten, mhd. wenden ‚wenden‘. Der durch die Wendefläche des Pflugs an den Enden des Feldes verbleibende Grenzstreifen, der nachträglich vertikal zur Hauptrichtung gepflügt werden musste, fasst die im Prozess der Vergewannung entstandenen Parzellen zu einer Einheit zusammen, auf deren Gesamtheit sich der Begriff Gewann ausweitet. Aus der allgemeineren Bedeutung entwickelt sich schließlich ein Fachbegriff für eine Einteilungseinheit der Ackerflächen, die in Vierecke von gleichartiger Bodenbeschaffenheit aufgeteilt wurden. In den Belegen zeigt sich eine Varianz zwischen fem. und neutr. Genus; viele Belege sind <d>-haltig und stehen damit formal enger an der Ausgangsbedeutung ‚wenden‘.

Zehnt

Die hier zusammengestellten Namen gehen mit großer Wahrscheinlichkeit auf mhd. zehende, zehent sw. st. M. ‚der zehnte Teil, besonders als Abgabe von Vieh und Früchten‘, frühnhd. zehent ‚zinspflichtiges Gebiet‘ zurück, einer Substantivierung der Ordinalzahl ahd. zehanto, mhd. zende ‚der zehnte‘. Der Zehnt(e) war ursprünglich der zehnte Teil der Erträge und stand der Kirche zu. Bezeichnet werden zumeist Flurstücke, von denen der Zehnte entrichtet werden musste. War ein Grundstück frei vom Zehnten, konnte es zehntfrei genannt werden; entsprechend Halber Zehnte. Vermengung mit Zent (s.d.) ist leicht möglich.

Südhessisches Flurnamenbuch

Frei

Zu ahd. frî, mhd. vrî ‚frei‘. Diese Flurstücke waren von bestimmten Diensten oder Abgaben, in der Regel dem Zehnten, befreit.

Gewann

Zu mhd. gewande st. sw. F. ‚Grenze, Umkreis, Acker‘; eigentlich ‚der Grenzstreifen, der beim Wenden des Pfluges entsteht‘. Das Wort gehört daher, wie ahd. giwanta ‚(Jahres-) Wende, Wechsel; Bewandtnis, Beschaffenheit‘, als Ableitung zum schwachen Verb ahd. wenten, mhd. wenden ‚wenden‘. „Der durch die Wendefläche des Pflugs an den Enden des Feldes verbleibende Grenzstreifen, der nachträglich vertikal zur Hauptrichtung gepflügt werden musste, fasst die im Prozess der Vergewannung entstehenden Parzellen zu einer Einheit zusammen, auf deren Gesamtheit sich der Begriff Gewann ausweitet.“1 Aus der allgemeineren Bedeutung entwickelt sich schließlich ein Fachbegriff für eine Einteilungseinheit der Ackerflächen, die in Vierecke von gleichartiger Bodenbeschaffenheit aufgeteilt wurden. Die ältesten Belege zeigen dentalhaltige Formen wie gewande st. sw. F., deren etymologischer Zusammenhang mit wenden noch durchsichtig ist, dann folgt die aus regionaler Assimilierung von /nd/ > /n(n)/ entstandene Form Gewann. Daneben stehen nur wenige der sonst in Hessen häufigeren Gewende-Belege, die als Umlautformen von Gewand zu erklären sind. Das Genus schwankt örtlich verschieden zwischen fem. und neutr.

Hessischer Flurnamenatlas

Gewann

Karte 7

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Zehnt-Frei-Gewann: ZEHNTEFREIEGEWANN (Linter)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/581209_zehntefreiegewann> (aufgerufen am 26.11.2025)

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