Junker-Grabe: auf den herrschaftlichen wald Junckern
Beleg
Standard-Flurname
Junker-Grabe
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
Ende 18. Jahrhundert
Quelle
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 160, Akten Nr. 1036.
Weitere Belege
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Junker
Zu mhd. junc-herre sw. M. ‚junger Herr, junger (noch nicht Ritter gewordener Adliger, Novize in einem Kloster‘. Seit dem 16. Jahrhundert die kontrahierte Form Junker. Die Namenüberlieferung setzt aber bereits im 15. Jahrhundert ein. In FlN tritt Junker im BT teils aus der Wortbedeutung abgeleitet auf, teils als Titel in Verbindung mit RufN (Junker Andreas, Hans), teils in Verbindung mit ortsansässigen Adelsfamilien (Riedesel, Schlaun, Weitershaus).
Südhessisches Flurnamenbuch
Grabe
Vermutlich zum FamN Grabe.
Junker
Zu mhd. junc-herre sw. M. ‚junger Herr, junger (noch nicht Ritter gewordener) Adliger, Novize in einem Kloster‘. Seit dem 16. Jh. überwiegt die kontrahierte Form Junker. Die Namenüberlieferung setzt aber bereits Ende des 15. Jh.s ein. In FlN tritt Junker im BT teils aus der Wortbedeutung abgeleitet auf, teils als Titel in Verbindung mit Namen. Als Femininum erscheint daneben Junkerin (Mümling-Grumbach). Die Belege erinnern an Flurstücke, die sich im Besitz meist ortsansässiger Adelsfamilien befanden.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Junker-Grabe: auf den herrschaftlichen wald Junckern (Kubach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/578029_auf-den-herrschaftlichen-wald-junckern> (aufgerufen am 28.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/578029