Ober-Grabe: hindern ober graben
Beleg
Standard-Flurname
Ober-Grabe
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1736
Quelle
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 360, Aumenau, Nr. 4.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Ober
Zu ahd. obor, obero ‚der obere, höher‘, mhd.ober ‚ober‘. Ober kennzeichnet im Gegensatz zu unter und nieder (s.d.) die erhöhte Lage von Flurstücken, Wegen und Einrichtungen. Daneben häufig als Feld-Bezeichnung auf der Grundlage der Dreifelderwirtschaft (gegen Nieder-, Unterfeld).; in Verbindung mit -dorf Teil des Ortes, soweit nicht zur selbstständigen Siedlung Oberdorf / Oberndorf (s.d.) geworden.
Südhessisches Flurnamenbuch
Grabe
Vermutlich zum FamN Grabe.
Ober
Zu ahd. oboro, obero ‚der obere, höher‘, mhd. ober ‚ober‘. Ober kennzeichnet im Gegensatz zu unter und nieder die erhöhte Lage von Flurstücken, Wegen und Einrichtungen. Daneben häufig als Feld-Bezeichnung auf der Grundlage der Zwei- oder Dreifelderwirtschaft (gegen Nieder-, Unterfeld, s. d.). Der Beleg aus Schönberg kann auch zu mhd. âber ‚trocken und warm‘, fnhd. aper ‚schneefrei‘ gehören, doch dürfte in Anbetracht des FlN Unterberg in derselben Gemarkung eher von einer hyperkorrekten Schreibung für ober auszugehen sein (vgl. Bürstadt, Schaafheim).
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Ober-Grabe: hindern ober graben (Aumenau)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/559277_hindern-ober-graben> (aufgerufen am 27.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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