Eigen-Gewann: in der Eigengewann

Historischer Beleg aus Wallrabenstein  
Gemeinde
Hünstetten
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Eigen-Gewann

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1777

Quelle

Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 133, Akten Wallrabenstein Nr. 59/6.

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Eigen

Zu ahd. eigan, mhd. eigen st. N. ‚Eigentum‘. Die Namen verweisen in der Regel auf abgabefreies Eigengut im Gegensatz zum Lehengut und zur Allmende. Die Scheidung zwischen Eigen- und Eichen-Namen ist unsicher, soweit das Genus nicht zur Klärung herangezogen werden kann.

Gewann

Zu mhd. gewande st. sw. F. ‚Grenze, Umkreis, Acker‘; eigentlich ‚der Grenzstreifen, der beim Wenden des Pfluges entsteht‘. Das Wort gehört daher, wie ahd. giwanta ‚(Jahres-) Wende, Wechsel; Bewandtnis, Beschaffenheit‘ als Ableitung zum schwachen Verb ahd. wenten, mhd. wenden ‚wenden‘. Der durch die Wendefläche des Pflugs an den Enden des Feldes verbleibende Grenzstreifen, der nachträglich vertikal zur Hauptrichtung gepflügt werden musste, fasst die im Prozess der Vergewannung entstandenen Parzellen zu einer Einheit zusammen, auf deren Gesamtheit sich der Begriff Gewann ausweitet. Aus der allgemeineren Bedeutung entwickelt sich schließlich ein Fachbegriff für eine Einteilungseinheit der Ackerflächen, die in Vierecke von gleichartiger Bodenbeschaffenheit aufgeteilt wurden. In den Belegen zeigt sich eine Varianz zwischen fem. und neutr. Genus; viele Belege sind <d>-haltig und stehen damit formal enger an der Ausgangsbedeutung ‚wenden‘.

Südhessisches Flurnamenbuch

Eigen

Zu ahd. eigan, mhd. eigen st. N. ‚Eigentum‘. Die Namen verweisen in der Regel auf abgabefreies Eigengut im Gegensatz zum Lehengut und zur Allmende. In Trebur ist das Kompositum Eigenschaft, ahd. eiganscaft ‚Eigentümlichkeit, Sondergut‘, mhd. eigenschaft st. F. ‚Eigentum‘ entweder in seiner älteren Bedeutung bezeugt oder aus *stat ‚Stätte‘ umgedeutet. Die Belege aus Wallerstädten sind aus Eigenstück zu Mainstück umgedeutet worden. In Einzelfällen ist die Scheidung zwischen Eigen- und Eichen-Namen unsicher, soweit das Genus nicht zur Klärung herangezogen werden kann.

Gewann

Zu mhd. gewande st. sw. F. ‚Grenze, Umkreis, Acker‘; eigentlich ‚der Grenzstreifen, der beim Wenden des Pfluges entsteht‘. Das Wort gehört daher, wie ahd. giwanta ‚(Jahres-) Wende, Wechsel; Bewandtnis, Beschaffenheit‘, als Ableitung zum schwachen Verb ahd. wenten, mhd. wenden ‚wenden‘. „Der durch die Wendefläche des Pflugs an den Enden des Feldes verbleibende Grenzstreifen, der nachträglich vertikal zur Hauptrichtung gepflügt werden musste, fasst die im Prozess der Vergewannung entstehenden Parzellen zu einer Einheit zusammen, auf deren Gesamtheit sich der Begriff Gewann ausweitet.“1 Aus der allgemeineren Bedeutung entwickelt sich schließlich ein Fachbegriff für eine Einteilungseinheit der Ackerflächen, die in Vierecke von gleichartiger Bodenbeschaffenheit aufgeteilt wurden. Die ältesten Belege zeigen dentalhaltige Formen wie gewande st. sw. F., deren etymologischer Zusammenhang mit wenden noch durchsichtig ist, dann folgt die aus regionaler Assimilierung von /nd/ > /n(n)/ entstandene Form Gewann. Daneben stehen nur wenige der sonst in Hessen häufigeren Gewende-Belege, die als Umlautformen von Gewand zu erklären sind. Das Genus schwankt örtlich verschieden zwischen fem. und neutr.

Hessischer Flurnamenatlas

Gewann

Karte 7

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Eigen-Gewann: in der Eigengewann (Wallrabenstein)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/497954_in-der-eigengewann> (aufgerufen am 28.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/497954