Bann-Scheuer: vor dem waldt Bahnschewer
Beleg
Standard-Flurname
Bann-Scheuer
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1590
Quelle
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 133, Akten Michelbach Nr. 91.
Weitere Belege
- 1590: oben die Banschewer [Acker]
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 133, Akten Michelbach Nr. 91.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Bann
Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.
Scheuer
Scheuer, gleichbedeutend und etymologisch verwandt mit Scheune, geht zurück auf ahd. sciura, scûra, mhd. schiure, schiur st. sw. F., mitteldt. schûre, schûr. Im Untersuchungsraum wird /iu/ > /u:/ > /au/ (vor /r, w/) diphthongiert, was sich in einer Reihe von Belegen zeigt.
Südhessisches Flurnamenbuch
Bann
Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.
Scheuer
Scheuer, gleichbedeutend und etymologisch verwandt mit Scheune, geht zurück auf ahd. sciura, scûra, mhd. schiure, schiur st. sw. F., mitteldt. schûre, schûr. Die /uː/-Formen werden in Hessen regional zu /ʃɑʊər/ diphthongiert und treten so auch in mehreren FlN-Belegen auf.
Hessischer Flurnamenatlas
Bann
Karte 12
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bann-Scheuer: vor dem waldt Bahnschewer (Michelbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/487270_vor-dem-waldt-bahnschewer> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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