Fall-Tor-Hube: Faltern Hub
Beleg
Standard-Flurname
Fall-Tor-Hube
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1600-1606
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, C 3, Nr. 56.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Fall
Zu mhd. valletor, valtor, valter st.N. ‚Falltor, von selbst zufallendes Gatter, Zauntor‘. Namengebend war die Mechanik der Torkonstruktion. Die Tore standen meist an den Eingängen der mit einem Zaun oder einer Hecke umfriedeten Dörfer. Weiter dienten sie als verschließbarer Durchlass in der Umzäunung einer Weide oder eines anderen ausgesonderten Flurstücks. Als GT in Wasserfall, Erdfall ist an ahd. fal(l), mhd. val st. M. ‚Fall‘ i.S. von ‚fallen, steil abfallen‘ anzuschließen.
Hube
Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). Ob in den einzelnen FlN eher auf das landwirtschaftliche Anwesen oder auf das Flächenmaß Bezug genommen wird, ist nicht in allen Fällen sicher zu entscheiden; wahrscheinlich ist meist das Hubengut namengebend gewesen.
Tor
Zu ahd. mhd. tor st.N., ‚Tor, Tür‘. Die Namen weisen auf die Lage an einem befestigten Dorfausgang hin. Tore gab es auch in den Umzäunungen einzelner Flurteile, besonders die Falltore, mit denen das Vieh am Durchgang gehindert wurde.
Südhessisches Flurnamenbuch
Fall
Es sind verschiedene Deutungen möglich. Vermutlich ist an ahd. fal(l), mhd. val st. M. ‚Fall‘ anzuschließen. Dies kann in FlN auf einen steil abfallenden Hang oder einen Erdfall hinweisen. Ein anderer etymologischer Anschluss ergibt sich, wenn von ahd. falo ‚gelb‘, mhd. val ‚bleich, fahl‘ auszugehen ist. Dann wäre die Färbung namengebendes Motiv. Der Beleg aus Klein-Bieberau wird wegen des Genus zu nhd. Falle gehören.
Hube
Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). In den relativ jungen Waldhufendörfern des Odenwalds versteht man unter Hube „ein Landstück, das quer zum Bachlauf von einem Hügelkamm zum anderen reicht und eine Ackernahrung bildet“
Tor
Zu ahd. mhd. tor st. N. ‚Tor, Tür‘. Die Namen weisen meist auf die Lage an einem befestigten Dorfausgang bzw. einer Stadt- oder Schlossbefestigung hin. Tore gab es auch in den Umzäunungen einzelner Flurteile, besonders die Falltore, mit denen das Vieh am Durchgang gehindert wurde.
Hessischer Flurnamenatlas
Hube
Karte 18
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Fall-Tor-Hube: Faltern Hub (Hornbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/478534_faltern-hub> (aufgerufen am 30.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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