Fall-Tor-Hube: Faltern Hub

Historischer Beleg aus Hornbach  
Gemeinde
Birkenau
Landkreis
Bergstraße
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Fall-Tor-Hube

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1600-1606

Quelle

Staatsarchiv Darmstadt, C 3, Nr. 56.

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Fall

Zu mhd. valletor, valtor, valter st.N. ‚Falltor, von selbst zufallendes Gatter, Zauntor‘. Namengebend war die Mechanik der Torkonstruktion. Die Tore standen meist an den Eingängen der mit einem Zaun oder einer Hecke umfriedeten Dörfer. Weiter dienten sie als verschließbarer Durchlass in der Umzäunung einer Weide oder eines anderen ausgesonderten Flurstücks. Als GT in Wasserfall, Erdfall ist an ahd. fal(l), mhd. val st. M. ‚Fall‘ i.S. von ‚fallen, steil abfallen‘ anzuschließen.

Hube

Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). Ob in den einzelnen FlN eher auf das landwirtschaftliche Anwesen oder auf das Flächenmaß Bezug genommen wird, ist nicht in allen Fällen sicher zu entscheiden; wahrscheinlich ist meist das Hubengut namengebend gewesen.

Tor

Zu ahd. mhd. tor st.N., ‚Tor, Tür‘. Die Namen weisen auf die Lage an einem befestigten Dorfausgang hin. Tore gab es auch in den Umzäunungen einzelner Flurteile, besonders die Falltore, mit denen das Vieh am Durchgang gehindert wurde.

Südhessisches Flurnamenbuch

Fall

Es sind verschiedene Deutungen möglich. Vermutlich ist an ahd. fal(l), mhd. val st. M. ‚Fall‘ anzuschließen. Dies kann in FlN auf einen steil abfallenden Hang oder einen Erdfall hinweisen. Ein anderer etymologischer Anschluss ergibt sich, wenn von ahd. falo ‚gelb‘, mhd. val ‚bleich, fahl‘ auszugehen ist. Dann wäre die Färbung namengebendes Motiv. Der Beleg aus Klein-Bieberau wird wegen des Genus zu nhd. Falle gehören.

Hube

Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). In den relativ jungen Waldhufendörfern des Odenwalds versteht man unter Hube „ein Landstück, das quer zum Bachlauf von einem Hügelkamm zum anderen reicht und eine Ackernahrung bildet“1. Ob in den einzelnen FlN eher auf das landwirtschaftliche Anwesen oder auf das Flächenmaß Bezug genommen wird, ist nicht in allen Fällen sicher zu entscheiden; wahrscheinlich ist meist das Hubengut namengebend gewesen. Unter den historischen Belegen fallen in lautlicher Hinsicht nur Namenformen mit Umlaut (Hübe) und mit Auslautverhärtung (Hup) auf. Die heute standardsprachliche, ursprünglich niederdt. Form Hufe begegnet in Südhessen nur im FlN Hufschlag (für einen zu einer Hufe gehörigen Schlag), dem Namen eines Waldstücks zwischen Klein-Bieberau, Webern und Ernsthofen.

Tor

Zu ahd. mhd. tor st. N. ‚Tor, Tür‘. Die Namen weisen meist auf die Lage an einem befestigten Dorfausgang bzw. einer Stadt- oder Schlossbefestigung hin. Tore gab es auch in den Umzäunungen einzelner Flurteile, besonders die Falltore, mit denen das Vieh am Durchgang gehindert wurde.

Hessischer Flurnamenatlas

Hube

Karte 18

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Fall-Tor-Hube: Faltern Hub (Hornbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/478534_faltern-hub> (aufgerufen am 30.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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