Geld-Schisser: Obich dem Geldt Schißer
Beleg
Standard-Flurname
Geld-Schisser
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1700
Quelle
Hauptstaatsarchiv Wiesbaden, Abteilung 360, Born Nr. 2.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Geld
Zu ahd. gelt ‚Abgabe, Steuer, Zins; Ertrag‘, mhd. gelt st. N. M. ‚Entgelt, Lohn, Opfer‘. Das Benennungsmotiv in Verbindung mit Galle ist unklar.
Schisser
Siehe unter Schiss.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Geld
Teils wohl ursprünglich, teils aber nur umgedeutet und bezogen auf ahd. gelt ‚Abgabe, Steuer, Zins; Ertrag‘, mhd. gelt st. N. M. ‚Entgelt, Lohn, Opfer‘. Am ehesten hierher gehört der Name Geldloch in Birkenau und Wald-Amorbach, der vermutlich auf einer Sage von einem vergrabenen Schatz beruht. Die Geldäcker können auf gutes, ertragreiches Land verweisen, das Geld einbringt, oder an die auf ihnen lastenden Abgaben erinnern. Sie können auch, wie in Ober-Mumbach, auf älteres Goldacker zurückgehen. Geltbirnbaum (Worfelden) ist wohl eine Verschreibung für Gelbbirnbaum.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Geld-Schisser: Obich dem Geldt Schißer (Born)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/471458_obich-dem-geldt-schisser> (aufgerufen am 03.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/471458