Breite-Anger: DER BREITE ANGER
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Anger
Anger, ahd. angar, mhd. anger st. M. F. setzt germ. *angra, wohl ‚Grasland‘, voraus. Das Bedeutungsspektrum erweitert sich dann zu ‚mit Buschwerk bestandenes Land, Ackerland, Versammlungsstätte, Marktplatz‘. Vielfach bezog sich die Bezeichnung auf eingefriedetes, haus- und dorfnahes Wiesengelände mit Allmende-Merkmalen. Als Wort nur noch gebräuchlich in Schindanger.
Breite
Zu ahd. breitî ‚Breite, Umfang, Größe‘, mhd. breite, breiten st. F. ‚Breite, breiter Teil‘, einer Ableitung vom Adjektiv breit. Breite bezieht sich ursprünglich auf breit hingelagerte Flächen, die nur geringen Höhenunterschied haben. Namengebend können dann breite Acker- und Wiesenstücke gewesen sein. Darüber hinaus kann sich Breite auf grundherrliches Ackerland, zu einem grundherrlichen Hof gehöriges Herrenland beziehen. Ob der rechtliche Gehalt des Wortes aber auch den mittelhess. FlN zu Grunde liegt, ist nicht nachweisbar.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Anger
Anger, ahd. angar, mhd. anger st. M. F. setzt germ. *angra, wohl ‚Grasland‘, voraus. Das Bedeutungsspektrum erweitert sich dann zu ‚mit Buschwerk bestandenes Land, Ackerland, Versammlungsstätte, Marktplatz‘
Breite
Zu ahd. breitî ‚Breite, Umfang, Größe‘, mhd. breite, breiten st. F. ‚Breite, breiter Teil‘, einer Ableitung vom Adjektiv breit. Breite bezieht sich ursprünglich auf breit hingelagerte Flächen, die nur geringen Höhenunterschied haben. Namengebend können dann breite Acker- und Wiesenstücke gewesen sein. Darüber hinaus kann sich Breite auf grundherrliches Ackerland, zu einem grundherrlichen Hof gehöriges Herrenland beziehen. Ob der rechtliche Gehalt des Wortes aber auch südhess. FlN zu Grunde liegt, ist nicht nachweisbar
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Anger m.
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Anger geht auf ahd. angar (Karg-Gasterstädt/Frings 1, 518), 1 mhd. anger st.m. (f.) (Lexer 1, 70) zurück und bezeichnet wohl ursprünglich ,ungepflügtes, wildgrünes Grasland‘ (Kluge/ Mitzka 22; Weigand/Hirt 1, 61), erweiterte dann aber das Bedeutungsspektrum in ‚Grasland, Weideland, auch (Markt) Platz, Richtplatz, Abdeckerei‘ (Bach 2 § 367) und bezog sich vielfach auf eingefriedetes Grasland, meist in Ortsnähe (Vollmann 43; Keinath 99f.; Dittmaier 13), das deshalb zu einer Sonderflur mit Allmende-Merkmalen werden konnte. Anger ist „ein aus der älteren Schicht der Flurverfassung stammendes, haus- und dorfnahes Wiesengelände, das meist aus der Zelgenwirtschaft ausgegliedert bleibt, öfters umzäunt und für Gemeinschaftszwecke benutzt wird. In sekundären Funktionen in den inneren Dorfbereich einbezogen und der inneren Allmende zugeteilt, kann der Anger zum Dorfzentrum werden.“ (Bader 3, 118f.; vgl. DRWb 1, 644).
Anger ist in Hessen nur in Namen erhalten (SHessWb 1, 248). Auch im Oberdt. ist das Wort untergegangen, während im Niederdt. Anger neben dem Dorfplatz heute vornehmlich gemeines Weideland bezeichnet (NSächsWb 1, 356), mnd. anger (Lasch/Borchling 1, 87), in Westfalen dagegen „wahrscheinlich immer nur FlN“ ist (WestfWb 1, 168). In Mittelhessen hat das Merkmal der Ortsnähe, im Unterschied zum nordhessischen Belegraum, anscheinend keinen Einfluß gehabt (Ott 92-94 für 5819b1 Klein-Auheim MKK.
Als Kombinationstyp wird Pfingstanger hervorgehoben, „die gemeinostfälische Bezeichnung … für eine Weidefläche, die bis Pfingsten gehegt, an den Pfingstfeiertagen als Festplatz für bäuerliche Wettkämpfe genutzt und erst dann nacheinander den Pferden, Kühen und anderen Haustieren zum Abweiden freigegeben wurde.“ (Flechsig 1959b, 48f.; für die Pfalz: E. Christmann 1965, 96-112). Vgl. den Kombinationstyp Schindanger (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 47).
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Vermischung mit anderen Namen ist fast völlig auszuschließen; Herleitung von gleichlautendem mhd. anger st.f. ‚Frohne‘ (Lexer 1, 71) kommt höchstens bei „Angerland“ 4825c5 Eltmannshausen WMK in Frage.
Unsicher ist, ob alle Anger-Namen erfaßt sind. Nicht aufgenommen sind die wenigen Enger-Namen, weil es keine sicheren Hinweise darauf gibt, daß Anger in Hessen auch umgelautet vorkommt. Berücksichtigt sind hingegen die Angel-Namen, eine Nebenform mit Dissimilation /r/ > /l/, als Simplex und als GT, soweit der Kombinationstyp dies zuließ (vgl. Wiesenthal = HFB 12, 52 für 5620a2 Glauberg WET; ein historisch belegter Wechsel bei Ramge 1967, 61).
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 29
Breite f.
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Der FlN Breite, gelegentlich auch Gebreite f., geht auf ahd. breitî(n) st.f. ‚Breite, Umfang, Größe‘ (Karg-Gasterstädt/Frings 1, 1348f.) mit der Nebenform gabreiti (Graff 3, 298), mhd. breite, breiten st.f. (Lexer 1, 347) bzw. gebreite st.sw. f. (Lexer 1, 760) zurück und bezeichnet zunächst allgemein ein breites Landstück, insbesondere Ackerland.
Als Wort ist Breite in dieser Bedeutung in Hessen unüblich: die Breite bezeichnet hier (außer in der standardsprachlichen Bedeutung) ‚das ausgebreitet liegende Heu‘ (Crecelius 201; SHessWb 1, 1094).
Aus der allgemeinen Semantik von Breite haben sich in bezug auf Flurbezeichnungen zwei engere Spezialbedeutungen entwickelt:
1. Breite bezeichnet das zum Herrenhof gehörige (geschlossene) Ackerland, korrespondierend dem Brühl (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 16) (Bader 3, 127-160; Bach 2 § 290 u.ö.; Ramge 1985a, 686-691); jedenfalls ältestes Ackerland in dorfnaher Lage.
2. Breite bezeichnet „ein ebenes und in einer fläche, ohne rain oder andern unterschied hin liegendes stück feld von unbestimmter grösze, welches oft viele äcker, ja ganze hufen enthält“ (Adelung, zit.n. DWB 4 [IV, I, 1], 1858), wobei im Thüringisch-Sächsischen ein Gebreite „breiter als ein gelänge, d.i. über vier ruthen breit“ ist (ebd. 1859; zu Gelänge → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 55).
Auch im Ostfälischen dient Breite häufiger als Flächenname (Flechsig 1959a, 45), bezeichnet zunächst aber wohl allgemein ,blockförmige Besitzparzellen‘ (Wiswe 76). Letzteres gilt ebenso für Nordhessen (M. Born 1970, 78).
Da von Sonderbedeutungen von Breite wie ,Feldbezeichnung des alemannischen Einödhofs‘ (Buck 36; Vollmann 40) hier abgesehen werden kann, besteht das Sachproblem darin, welche der beiden Spezialbedeutungen für die hessischen Breite-Vorkommen zutrifft, zumal diese sich ja nicht wechselseitig ausschließen.
Gebreite, in hessischen FlN immer feminin, stellt „eine Steigerung des einfachen Worts“ Breite, kein Kollektivum dar (DWB 4 [IV, I, 1], 1859).
Soweit die Bedeutung 1. anzusetzen ist, können sich FlN wie Herrnacker, Fronacker auf den gleichen Sachverhalt beziehen. (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 14).
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Der Name Breite hat sich nicht mit anderen Namen vermengt, so daß sprachliche Identifizierung keine Schwierigkeiten bereitet. Das Problem besteht in der Abgrenzung von Namen, die breit in der allgemeinen standardsprachlichen Bedeutung enthalten, z. B. am breiten Baum, oder enthalten können, z. B. am Breitenweg: ‚Weg zur Breite‘ oder ‚breiter Weg‘?.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 17
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Breite-Anger: DER BREITE ANGER (Ermschwerd)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/417837_der-breite-anger> (aufgerufen am 04.11.2026)
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