Gemeinde-Pflanze-Fleck: Gemeinde-Pflanze-Fleck
Weitere Belege
- hinterm gemeinde pflanzen fleck
Staatsarchiv Marburg, Flurbuch, Ende 18. Jahrhundert
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Pflanze
Zu ahd. flanza ‚Schößling‘, mhd. phlanze st. F. ‚jung gepflanzter Stamm, Pflanze, Baum‘, einer Entlehnung aus lat. planta ‚Setzling, Sohle‘. Die Namen beziehen sich auf dorfnahes Garten- und Wiesengelände, das besonders gut für die Anzucht von Pflanzenschößlingen geeignet war. Für Pflanzengarten gilt auch die allgemeine Bedeutung ‚Gemüsegarten‘.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Gemeinde
Zu ahd. gimeinida ‚Gemeinschaft‘, mhd. gemeinde st. F., auch ‚gemeinschaftlicher Besitz, Grundeigentum einer Gemeinde‘. Zur Gemeinde zählt der ganze zu einer Siedlung gehörende Grundbesitz. In der FlN-Gebung ist daher die Bedeutung ‚Gemeindegrund‘ maßgeblich. Die Namen entsprechen damit dem häufigeren Allmende (s. d.). Der Name erscheint heute meist in Verbindung mit GT wie -wald oder -wiese. Die frühesten Belege stammen aus dem 15. Jh., sie sind meist aber noch Simplizia oder treten, wie gemein, in adjektivischer Verwendung auf. Bei nur rezent bezeugten Namen mit dem BT Gemeinde ist oft auch die jüngere Bedeutung ‚Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung gemeint.
Pflanze
Zu ahd. flanza ‚Schößling‘, mhd. phlanze st. F. ‚jung gepflanzter Stamm, Pflanze‘, einer Entlehnung aus lat. planta ‚Setzling, Sohle‘. Die Namen beziehen sich auf dorfnahes Garten- und Wiesengelände, das besonders gut für die Anzucht von Pflanzenschößlingen geeignet war. Für Pflanzgarten gilt auch die allgemeinere Bedeutung ‚Gemüsegarten‘, gelegentlich auch die speziellere Bedeutung ‚Weingarten‘. Die Abstraktbildung ahd. flanzunga, mhd. phlanzunge st. F. ‚Anpflanzung‘ erscheint in Uferpflanzung.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Blech n. / Flecken m.
- 1A
Blech „bezeichnet ein Gartenstück, einen Acker, Grasplatz oder überhaupt einen Platz z. B. zum Niederlegen des Bauholzes, sofern dieselben offenen, nicht von Gestrüpp oder Wald bedeckten Boden darstellen“ (Crecelius 176). Vilmar 41 hebt darauf ab, daß Blech „in Oberhessen einen breiten Platz in der Ebene, ein breites Ackerstück, dann ein Landstück überhaupt“ bezeichne, wiewohl seine historischen Nachweise in ihrem Kombinationstyp (Mestenblech, Krautblecher, Pflanzenblecher) ebenso wie die heutigen Blech-FlN in der Tendenz auf die einem Placken, einem Lappen, (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 51), einem Beet (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 49) entsprechende Kleinheit des Grundstücks hinweisen. Etymologisch wird Blech gewöhnlich zu mhd. blech st.m. ‚ebener Raum, Fläche‘ (Lexer 3, Nachtr. 90) als umgelautete Substantivierung des Adj.s mhd. blach, einer Nebenform von mhd. vlach, flach ,flach‘ (Lexer l, 294; 3, 383f.), betrachtet (Crecelius ebd.; Dittmaier 33). Dittmaier erwägt alternativ Zugehörigkeit zu ripuarisch-niederfränk. bläck ‚bloß, nackt, unbedeckt, kahl‘, das auch KehreinWb 81 als „von Wiesen, Wegen, … gebraucht“ anführt (vgl. aber KehreinNb 348).
Es bereitet jedoch auch keine sprachlichen Schwierigkeiten, den FlN als bildliche Bezeichnung, vergleichbar den oben genannten Namen, mit Blech i.S. von ‚Kuchenblech‘ o. ä. <mhd. blëch st.n. ‚Blättchen, meist Metallblättchen‘ (Lexer 1, 302), in Verbindung zu bringen.
Heute ist Blech ‚(kleines) Grundstück‘ als Wort in Hessen unbekannt (vgl. SHessWb 1, 928f.).
- 1B
In den FlN Fleck und Flecken haben sich, wie auch im Wortgebrauch, zwei sprachhistorische Varianten vermengt: ahd. flec, st.m., mhd. vlëc st.m. und ahd. flecko sw.m.‚ mhd. vlëcke sw.m.‚ die beide das Bedeutungsspektrum zwischen ‚Stück Zeug, Flicke, Lappen‘ und ‚Stück Landes, Landstrich, Platz, Stelle‘ sowie ,entstellender Flecken‘ abdecken (Karg-Gasterstädt/Frings 3, 962f.; Lexer 3, 388f.; Kluge/Mitzka 203; Weigand/Hirt l, 547f.; DWB 3 [III], 1740ff.). Auch in Hessen war und ist die für die FlN maßgebende Bedeutung ‚Stück Landes oder Bodens‘ üblich (Vilmar 104f.; Crecelius 380f.; SHessWb 2, 784f.), und zwar in beiden sprachlichen Varianten.
In FlN bezieht sich die Bezeichnung auf ein Landstück unbestimmter Größe, jedoch offensichtlich meist auf ein kleines.
- 2A
Der Name ist in der Regel eindeutig zu identifizieren. Bei den wenigen Fällen mit /e:/ kann Vermengung mit monophthongiertem Bleiche vorliegen. Unsicher ist die Zugehörigkeit der zweimal dialektal belegten Form blach(e): In 5916c1 Okriftel MTK gibt es aber außerdem den amtlichen FlN „Blechlöser“; in 4820b2 Anraff WFK ist der Name im 18. Jh. „auf dem bleche“ belegt.
- 2B
Die Ein- und Ausgrenzung bereitet nur in Einzelfällen Schwierigkeiten: Gelegentlich kann sich der Name auf die Schadhaftigkeit oder Andersfarbigkeit einer Stelle beziehen, so wohl bei „Fleckenstein“ (5217d3 Kehlnbach MBK, 5217d4 Römershausen MBK).
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 50
Gemeine, Gemeinde f.
- 1
Gemeine und Gemeinde, „die Doppelform, in der das Wort von je her erscheint“ (DWB 5 [IV, I, 2], 3220), ist Substantiv zu gemein (DWB 5 [IV, I, 2], 3169-3220); ahd. kimeinî f. und gimeinida f. (DWB ebd.; Schützeichel 124), mhd. gemeinde st.f., gemeine, gemein st. f. (Lexer 1, 839, 841). Von dem weiten und differenzierten Bedeutungsspektrum ist für die FlN-Gebung die Komponente ‚Gemeindegrund‘ maßgebend: „was einer ganzen Gemeine eines Orts an Hut und Weide oder andern zugehört, campus, pascua communia, locus publicus“ (DWB 5 [IV, I, 2] 3223). Das Wort ist insofern identisch mit Allmende (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2). Als Bezeichnung für Grundstücke, insbesondere Weideflächen, an denen alle Dorfgenossen gemeinschaftlich Anteil haben, bzw. die sie gemeinschaftlich nutzen, erscheint das Wort in hessischen FlN im Simplex oder als Grundwort. Als BT wie in Gemeindeweg, Gemeindekirschbäume usw. ist vielfach unentscheidbar, ob die alte Bedeutung der Gemeine vorliegt oder ob Gemeinde ,Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung namengebend war.
Die Bedeutung ‚gemeinschaftlicher Anteil ist im Wortgebrauch verschwunden (vgl. KehreinWb 158; Crecelius 410; WaldWb 39; SHessWb 2, 1236ff.).
Welche Schattierungen in der Sach- und Rechtsbedeutung sich im einzelnen widerspiegeln, kann aus den Kombinationstypen der FlN nur beschränkt erschlossen werden. Insbesondere ist unklar, wo die Verbindung SN + -gemein(d)e auf gemeinschaftliche Nutzungsrechte benachbarter, auch wüst gefallener Siedlungen verweist (vgl. z. B. auch Koppel → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 38) oder wo sie nur die relative Lage des Gemeinlands an der Gemarkungsgrenze bezeichnet.
Im Niederdt. ist die präfixlose Form mene, mênde u. ä. verbreitet (Schiller/Lübben 3, 65, 71); sie reicht vereinzelt bis ins Mitteldt. hinein (DWB 6 [IV, I, 3], 3221f.; Dittmaier 202) und kommt auch in hessischen FlN vor. Der Stammvokal ist oft entsprechend den dialektalen Verhältnissen zu /e(:)/, /a(:)/ (auch /o/ und /oa/) monophthongiert. Die /d/-haltige Form Gemeinde erscheint häufiger zu /ŋ/ gutturalisiert; oft entfällt aber auch die ganze Konsonantengruppe nach dem Stammvokal.
- 2
Die Schwierigkeit besteht in der Trennung der älteren von der jüngeren Gemeinde-Namenschicht. Es erwies sich als sachlich angemessen, nur die Gemein(d)e-Namen darzustellen, in denen Gemein(d)e als Simplex oder GT vorkommt. Damit ist auch stets das Substantiv im Eigennamen enthalten, während bei gemein(e)- als BT nicht immer klar ist, ob Subst. oder Adj. zugrunde liegt.
Vor allem sind damit aber die Fälle ausgeschlossen, die beim BT eine erhebliche Rolle spielen, nämlich die offensichtlich jungen, oft nur katasteramtlichen Namen, die die Kommune als Eigentümer nennen. Walemeine gehört zu Walme (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2).
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 3
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gemeinde-Pflanze-Fleck: Gemeinde-Pflanze-Fleck (Altenburschla)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/412643_gemeinde-pflanze-fleck> (aufgerufen am 04.11.2026)
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