Bann-Stück: d:z banstuck
Beleg
Standard-Flurname
Bann-Stück
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1589
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 68/3.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Bann
Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.
Stück
Im FlN Stück, ahd. stuki, mhd. stücke, stück, stucke, stuck st. N. ‚Teil wovon, Stück‘ schwingt meist die allgemeine Bedeutung ‚Acker, Feld, Land, Gartenland‘ mit, wobei die Teilbezeichnung für das Ganze steht (‚ein schönes Stück‘). Im Unterschied zu Südhessen, wo zahlreiche Vermengungen mit Stock (s. d.) und Stecken (s. d.) die Identifizierung erschweren, sind die mittelhessischen Vorkommen eindeutig.
Südhessisches Flurnamenbuch
Bann
Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.
Stück
In Stück haben sich offensichtlich drei verschiedene Namen vermengt: Stück N., ahd. stuki, mhd. stücke, stück, stucke, stuck st. N. ‚Teil wovon, Stück‘ einerseits und Stock (s. d.) und Steck(en) (s. d.) andererseits. -stück als GT bezieht sich meist auf Grundstücke, die durch den BT spezifiziert werden; es schwingt hier, wie bei anderen Stück-Namen, auch die allgemeine Bedeutung ‚Acker, Feld, Land, Gartenland‘ mit, wobei die Teilbezeichnung für das Ganze steht (‚ein schönes Stück‘). Verschiedentlich begegnet in den FlN das Diminutiv Stückel. - Andere Stück-Namen sind hyperkorrekt aus den beiden anderen Namen entstanden, die ihrerseits zahlreiche Übergänge und Vermischungen aufweisen. Hierhin gehören wohl vor allem die Belege mit schwacher Flexion (Stücken) sowie diejenigen, deren Endung als Kollektivierungsanzeiger verstanden werden kann (Bieber, Dieburg, Froschhausen, Klein-Krotzenburg). Umgekehrt können über Senkung und Entrundung auch in diesen Lemmata einzelne Stück-Namen aufgegangen sein.
Hessischer Flurnamenatlas
Bann
Karte 12
Stück
Karte 48
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bann-Stück: d:z banstuck (Lichtenberg)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/405366_d-z-banstuck> (aufgerufen am 27.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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