Gemeinde-Frasen: der gemeindefrassen
Beleg
Standard-Flurname
Gemeinde-Frasen
Belegort
Belegtyp
historisch
Quelle
Staatsarchiv Marburg Bestand Kat. I Nr. Haubern B 4 · Anzeige im Hessischen Archivinformationssystem Arcinsys
Weitere Belege
Deutungen
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Gemeinde
Zu ahd. gimeinida ‚Gemeinschaft‘, mhd. gemeinde st. F., auch ‚gemeinschaftlicher Besitz, Grundeigentum einer Gemeinde‘. Zur Gemeinde zählt der ganze zu einer Siedlung gehörende Grundbesitz. In der FlN-Gebung ist daher die Bedeutung ‚Gemeindegrund‘ maßgeblich. Die Namen entsprechen damit dem häufigeren Allmende (s. d.). Der Name erscheint heute meist in Verbindung mit GT wie -wald oder -wiese. Die frühesten Belege stammen aus dem 15. Jh., sie sind meist aber noch Simplizia oder treten, wie gemein, in adjektivischer Verwendung auf. Bei nur rezent bezeugten Namen mit dem BT Gemeinde ist oft auch die jüngere Bedeutung ‚Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung gemeint.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Frasen m. f., Rasen m.
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Frasen und Rasen gehen auf mnd. wrase m. (Schiller/Lübben 1 5, 778) zurück und bedeuten wie Wasen (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 30) ‚feuchter Boden, Rasenstück, Rasenfläche‘ (DWB 30 [XIV‚ II], 1680). Die im Waldeckischen noch heute geltende Form [fra:ze] f. (WaldWb 35; B. Martin 1925, 215; Vilmar 108; v. Pfister 331) mit stimmlosem Anlaut (B. Martin 1925, 71) ist auch in den westlichen Anschlußräumen Westfalens (Woeste 308) und des Rheinlands (RheinWb 2, 735; Dittmaier 78) verbreitet, wobei das Genus zwischen mask. und fem. schwankt (Vilmar 108 gibt nur mask. an). Im Göttinger Raum und im Siegerland ging der frikative /fr/-Anlaut in den Explosivanlaut /br/ über (SiegWb 29; Weigand/Hirt 2, 530), wofür es in hessischen FlN aber nur einen Beleg gibt. Der Stammvokal wechselt zwischen Länge und Kürze, ist im waldeckischen Wortgebrauch lang.
Rasen ist durch Ausfall des anlautenden Reibelauts wohl im 13./14. Jh. als rase, rasen sw.m. (Lexer 2, 343) entstanden, lange auf das Ostmitteldt. beschränkt (Kluge/Mitzka 583) und dringt im 16./17. Jh. vor. Die Form setzt sich vor allem in der Schriftsprache durch, so daß schon Alberus das Wort aufnimmt (DWB 14 [VIII], 130f.; vgl. SHessWb 4, 1235). Ob und inwieweit Rasen in Teilen Hessens auch als Wort gebräuchlich wurde, ist unklar. Die Aussage Vilmars 108: „Das gemeinhochdeutsche Wort Rasen ist nirgends volksüblich“ ist, jedenfalls nach den hessischen FlN-Belegen zu urteilen, skeptisch einzuschätzen. Auch Rasen weist in den mündlichen Formen des FlNs unterschiedliche Vokallänge auf. Bei den /re(:)se(n), röse/-Formen ist nicht entscheidbar, ob singularischer Umlaut oder Plural-Umlaut vorliegt. Vgl. Wasen (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 30).
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 31
Gemeine, Gemeinde f.
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Gemeine und Gemeinde, „die Doppelform, in der das Wort von je her erscheint“ (DWB 5 [IV, I, 2], 3220), ist Substantiv zu gemein (DWB 5 [IV, I, 2], 3169-3220); ahd. kimeinî f. und gimeinida f. (DWB ebd.; Schützeichel 124), mhd. gemeinde st.f., gemeine, gemein st. f. (Lexer 1, 839, 841). Von dem weiten und differenzierten Bedeutungsspektrum ist für die FlN-Gebung die Komponente ‚Gemeindegrund‘ maßgebend: „was einer ganzen Gemeine eines Orts an Hut und Weide oder andern zugehört, campus, pascua communia, locus publicus“ (DWB 5 [IV, I, 2] 3223). Das Wort ist insofern identisch mit Allmende (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2). Als Bezeichnung für Grundstücke, insbesondere Weideflächen, an denen alle Dorfgenossen gemeinschaftlich Anteil haben, bzw. die sie gemeinschaftlich nutzen, erscheint das Wort in hessischen FlN im Simplex oder als Grundwort. Als BT wie in Gemeindeweg, Gemeindekirschbäume usw. ist vielfach unentscheidbar, ob die alte Bedeutung der Gemeine vorliegt oder ob Gemeinde ,Kommune‘ als neuzeitliche Verwaltungseinrichtung namengebend war.
Die Bedeutung ‚gemeinschaftlicher Anteil ist im Wortgebrauch verschwunden (vgl. KehreinWb 158; Crecelius 410; WaldWb 39; SHessWb 2, 1236ff.).
Welche Schattierungen in der Sach- und Rechtsbedeutung sich im einzelnen widerspiegeln, kann aus den Kombinationstypen der FlN nur beschränkt erschlossen werden. Insbesondere ist unklar, wo die Verbindung SN + -gemein(d)e auf gemeinschaftliche Nutzungsrechte benachbarter, auch wüst gefallener Siedlungen verweist (vgl. z. B. auch Koppel → Hessischer Flurnamenatlas, Karte 38) oder wo sie nur die relative Lage des Gemeinlands an der Gemarkungsgrenze bezeichnet.
Im Niederdt. ist die präfixlose Form mene, mênde u. ä. verbreitet (Schiller/Lübben 3, 65, 71); sie reicht vereinzelt bis ins Mitteldt. hinein (DWB 6 [IV, I, 3], 3221f.; Dittmaier 202) und kommt auch in hessischen FlN vor. Der Stammvokal ist oft entsprechend den dialektalen Verhältnissen zu /e(:)/, /a(:)/ (auch /o/ und /oa/) monophthongiert. Die /d/-haltige Form Gemeinde erscheint häufiger zu /ŋ/ gutturalisiert; oft entfällt aber auch die ganze Konsonantengruppe nach dem Stammvokal.
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Die Schwierigkeit besteht in der Trennung der älteren von der jüngeren Gemeinde-Namenschicht. Es erwies sich als sachlich angemessen, nur die Gemein(d)e-Namen darzustellen, in denen Gemein(d)e als Simplex oder GT vorkommt. Damit ist auch stets das Substantiv im Eigennamen enthalten, während bei gemein(e)- als BT nicht immer klar ist, ob Subst. oder Adj. zugrunde liegt.
Vor allem sind damit aber die Fälle ausgeschlossen, die beim BT eine erhebliche Rolle spielen, nämlich die offensichtlich jungen, oft nur katasteramtlichen Namen, die die Kommune als Eigentümer nennen. Walemeine gehört zu Walme (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 2).
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 3
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gemeinde-Frasen: der gemeindefrassen (Haubern)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/388198_der-gemeindefrassen> (aufgerufen am 06.11.2026)
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