Benn-Kammer: BENNKAMMER [in der bennkahmer]

Rezenter Beleg aus Böhne  
Gemeinde
Edertal
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Benn-Kammer

Belegort

Belegtyp

rezent

Weitere Belege

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Kammer

Den Kammer-Namen liegen ganz unterschiedliche Benennungsmotiv zu Grunde, auch wenn sie wortgeschichtlich alle auf ahd. chamara ‚Kammer, Gemach, Zelle, Hof‘ zurückgehen, einer Entlehnung aus lat. camera ‚gewölbte Decke‘. Denn im Mhd. kamere st. sw. F. kommt die Bedeutung ‚Kammer, öffentliche Kasse, Kammergut‘ hinzu, frühnhd. auch ‚Gericht‘. (1) Alle Belege mit Kammer als BT und wohl auch alle Simplicia weisen auf die einer herrschaftlichen Kammer unterstehenden Güter hin, im Untersuchungsgebiet hauptsächlich der solmsischen Kammer. Dies trifft etwa auf den Namen Kammerloh zu, der für Forstgebiete steht, die einer Kammer unterstellt sind. Amt und Amtsverwalter, Kämmerer (s.d.), sind oft nicht zu trennen. (2) Kammer als GT bewahrt hingegen oft die Bedeutungskomponente des ‚abgeschlossenen Raumes‘, in dem etwas aufbewahrt wird (Brotkammer), etwas gefangen wird (Ratzkammer) oder die jemandem gehört (Enzenkammer). Wieweit dabei Kammer als Objekt oder metaphorisch etwa als FormN zu verstehen ist, ist nicht zu entscheiden.

Südhessisches Flurnamenbuch

Benn

Benn gehört als Nebenform zu ahd. biunta, mhd. biunde st. sw. F., nhd. Beune, Beunde ‚eingehegtes Grundstück‘. Es bezeichnet ursprünglich wohl aus der Allmende herausgenommenes, gehegtes Sonderland, das vornehmlich dem Anbau von Sonderkulturen wie Flachs, Rüben u. ä. vorbehalten war. Der diphthongierten Standardform Beune entspricht im hess. Monophthonggebiet langvokalisches /biːne/ u. ä. Daneben muss früh eine kurzvokalische Nebenform *binde bestanden haben, die teils zu Binde und - gesenkt - zu Bende führte, meist aber durch Assimilation von /nd/ zu /n(n)/ die Formen Binn und Benn ergab. Nur die Diminutivformen entziehen sich einer sicheren Deutung, denn in Namen wie Bändches kann auch nhd. Band, binden zu Grunde liegen. Es müsste sich dann um ein Flurstück handeln, das sich bandartig ausstreckt. Vereinzelt kann auch ein FamN vorliegen1.

Kammer

Zu ahd. chamara ‚Kammer, Gemach, Zelle, Hof‘, mhd. kamer(e) st. sw. F. in der Bedeutung ‚Kammer, öffentliche Kasse, Kammergut‘, fnhd. auch ‚Gericht‘, einer Entlehnung aus lat. camera ‚gewölbte Decke‘. Der FlN deutet auf die einer herrschaftlichen Kammer unterstehenden Güter hin. Dies trifft insbesondere auf den Namen Kammerforst zu, der für Forstgebiete steht, die einer fürstlichen oder anderen Kammer unterstellt sind. Das Diminutiv Kämmerchen in Hainst und Lengfeld ist vermutlich hier anzuschließen. Amt und Amtsverwalter, Kämmerer (s. d.), sind oft nicht zu trennen. Auffällig sind die gelegentlich auftretenden Simplizia mit Umlaut des Stammvokals. Vielleicht liegt hier Einfluss von Kämmerer vor. In Einzelfällen kann Kammer allerdings auch auf Fluren verweisen, die wegen ihrer Lage besonders geschützt waren. Das gleiche Motiv konnte auch für Orte namengebend gewesen sein, wohin das Wild bei Treibjagden in die Enge getrieben wurde. -ling in Kämmerling kann auf *-land zurückgehen. Kämmerfeld in Leeheim bezieht sich auf den dortigen Kammerhof.

Hessischer Flurnamenatlas

Benn

Karte 15

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Benn-Kammer: BENNKAMMER (Böhne)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/376912_bennkammer> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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