Benn-Kammer: bienenkammer
Weitere Belege
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Kammer
Den Kammer-Namen liegen ganz unterschiedliche Benennungsmotiv zu Grunde, auch wenn sie wortgeschichtlich alle auf ahd. chamara ‚Kammer, Gemach, Zelle, Hof‘ zurückgehen, einer Entlehnung aus lat. camera ‚gewölbte Decke‘. Denn im Mhd. kamere st. sw. F. kommt die Bedeutung ‚Kammer, öffentliche Kasse, Kammergut‘ hinzu, frühnhd. auch ‚Gericht‘. (1) Alle Belege mit Kammer als BT und wohl auch alle Simplicia weisen auf die einer herrschaftlichen Kammer unterstehenden Güter hin, im Untersuchungsgebiet hauptsächlich der solmsischen Kammer. Dies trifft etwa auf den Namen Kammerloh zu, der für Forstgebiete steht, die einer Kammer unterstellt sind. Amt und Amtsverwalter, Kämmerer (s.d.), sind oft nicht zu trennen. (2) Kammer als GT bewahrt hingegen oft die Bedeutungskomponente des ‚abgeschlossenen Raumes‘, in dem etwas aufbewahrt wird (Brotkammer), etwas gefangen wird (Ratzkammer) oder die jemandem gehört (Enzenkammer). Wieweit dabei Kammer als Objekt oder metaphorisch etwa als FormN zu verstehen ist, ist nicht zu entscheiden.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Benn
Benn gehört als Nebenform zu ahd. biunta, mhd. biunde st. sw. F., nhd. Beune, Beunde ‚eingehegtes Grundstück‘. Es bezeichnet ursprünglich wohl aus der Allmende herausgenommenes, gehegtes Sonderland, das vornehmlich dem Anbau von Sonderkulturen wie Flachs, Rüben u. ä. vorbehalten war. Der diphthongierten Standardform Beune entspricht im hess. Monophthonggebiet langvokalisches /biːne/ u. ä. Daneben muss früh eine kurzvokalische Nebenform *binde bestanden haben, die teils zu Binde und - gesenkt - zu Bende führte, meist aber durch Assimilation von /nd/ zu /n(n)/ die Formen Binn und Benn ergab. Nur die Diminutivformen entziehen sich einer sicheren Deutung, denn in Namen wie Bändches kann auch nhd. Band, binden zu Grunde liegen. Es müsste sich dann um ein Flurstück handeln, das sich bandartig ausstreckt. Vereinzelt kann auch ein FamN vorliegen
Kammer
Zu ahd. chamara ‚Kammer, Gemach, Zelle, Hof‘, mhd. kamer(e) st. sw. F. in der Bedeutung ‚Kammer, öffentliche Kasse, Kammergut‘, fnhd. auch ‚Gericht‘, einer Entlehnung aus lat. camera ‚gewölbte Decke‘. Der FlN deutet auf die einer herrschaftlichen Kammer unterstehenden Güter hin. Dies trifft insbesondere auf den Namen Kammerforst zu, der für Forstgebiete steht, die einer fürstlichen oder anderen Kammer unterstellt sind. Das Diminutiv Kämmerchen in Hainst und Lengfeld ist vermutlich hier anzuschließen. Amt und Amtsverwalter, Kämmerer (s. d.), sind oft nicht zu trennen. Auffällig sind die gelegentlich auftretenden Simplizia mit Umlaut des Stammvokals. Vielleicht liegt hier Einfluss von Kämmerer vor. In Einzelfällen kann Kammer allerdings auch auf Fluren verweisen, die wegen ihrer Lage besonders geschützt waren. Das gleiche Motiv konnte auch für Orte namengebend gewesen sein, wohin das Wild bei Treibjagden in die Enge getrieben wurde. -ling in Kämmerling kann auf *-land zurückgehen. Kämmerfeld in Leeheim bezieht sich auf den dortigen Kammerhof.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Beune f.
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Die Beune oder Beunde, ahd. biunta st.f. (Karg-Gasterstädt/Frings 1, 1154), mhd. biunte, biunde, biunt st.sw.f. (Lexer 1, 289), ist als Wort unklarer Herkunft; vermutlich ist es aus *bi-(w)unda ‚um was sich der Zaun herumwindet‘ (Bach 2 § 57; Dittmaier 27; Weigand/Hirt 1, 226; Kluge/Mitzka 72; anders DWB 1 [I], 1747f.) entstanden. Es bezeichnet ursprünglich aus der Allmende herausgenommenes, gehegtes Sonderland, das vornehmlich dem Anbau von Sonderkulturen wie Flachs, Rüben u.ä. vorbehalten war (Bader 3, 97-104), und war insofern bedeutungsgleich mit Bitze (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 11) (Ramge 1985a, 681-686).
Während das Wort vor allem in einigen oberdt. Dialekten noch erhalten ist, ist es in Hessen heute nur in FlN bekannt. Sie beziehen sich auf „geschlossenes Ackerland“ (Crecelius 156) und auf Grundstücke, die meist in Ortsnähe auf gutem Boden liegen (KehreinWb 75; vgl. noch v. Pfister 18f.; SHessWb 1, 756). Vilmar 37f. weist vor allem auf die verschiedenen dialektalen Varianten des FlNs hin: Neben den diphthongierten Standardformen Beun(d)e und - entrundet - Bein(e) begegnen Kurzformen mit postvokalischem /-n(e)/-Ausfall (/boi‚ bai/), die manchmal sekundär monophthongiert sind (/ba:/). Der diphthongierten Standardform entspricht im hessischen Monophthonggebiet langvokalisches /bi:ne/ u. ä. Daneben muß früh eine kurzvokalische Nebenform *binde bestanden haben, die teils zu Binde und - gesenkt - Bende führte, meist aber durch Assimilation des /-nd-/ > /n/ die Formen Binn und Benn ergab, bzw. im nordosthessischen Gutturalisierungsgebiet (Wiesinger K. 19), wo /-nd/ > /ŋ/ wurde, Binge, Benge. Nicht selten tritt ein kollektiviertes oder intensiviertes Gebeune u.ä. auf.
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Vor allem verschiedene dialektale Varianten machen die zuverlässige Ein- und Ausgrenzung der Beune-Namen schwierig.
1. Bei den /boin(e)/-Belegen ist eine Vermengung mit mittelhess. Beune ‚Backtisch‘ (Crecelius 156) ziemlich unwahrscheinlich.
2. Die /bain/-Formen sind von den mit Bein gebildeten FlN meist leicht durch Genus und Kombinationstyp (z. B. Hosenbein) zu trennen.
3. Die Formen mit /-n(e)/-Ausfall /boi, bai/ fallen phonologisch oft mit dem Plural von Bau zusammen. Ausgesondert wurden hier die Kombinationstypen, die auf tierische Bauten hinweisen (Fuchsbäu(e)‚ Dachsbau u. ä.).
4. Gleiches gilt für die langvokalischen Monophthongformen /bi:ne/, amtlich auch (Bühne), die mit dialektal Bühne ‚Oberboden, Zimmerdecke‘ u.ä. (Crecelius 220f.) zusammenfallen. Auch hier wurde nach dem Kombinationstyp entschieden.
5. Bei Binde als BT ist kaum sicher zu entscheiden, ob der Name zu Beune oder zu binden (z. B. Bindweiden) gehört. Hier wurden die Namen ausgesondert, deren Kombinationstyp mit hoher Wahrscheinlichkeit auf die Zugehörigkeit zu binden verweist. Der FlN Bende ,gebannte Heuwiese‘ (Dittmaier 23) ist in Hessen nicht nachzuweisen.
6. Am unsichersten ist die in Nordhessen verbreitete Variante Binge, Benge, weil sie im Gutturalisierungsgebiet mit Binge ‚Vertiefung, Graben‘ (Dittmaier 29) zusammenfällt. Eine versuchsweise bearbeitete Binge-Karte zeigt diffuses Streuvorkommen südlich des Gutturalisierungsgebiets und Häufungen im Raum Kassel-Melsungen-Homberg. Da in Nordhessen nur in diesem Raum auch Binde-Belege gehäuft auftreten (vgl. die vorläufige Karte in Ramge 1985, 683), ist es wahrscheinlich, daß auch die nordhessischen Binge-‚ Benge-Belege weit überwiegend zu Beune gehören. Da es kein sprachliches Kriterium gibt, die beiden Bedeutungen in Namen auseinanderzuhalten, wurden alle Binge-‚ Benge- Belege im Gutturalisierungsgebiet in die Karte aufgenommen, obwohl darunter vermutlich auch einige echte Bingen sind.
7. /bi:(n)/ kann im Einzelfall mit Biene oder Biegen (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 97) vermengt sein.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 15
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Benn-Kammer: bienenkammer (Böhne)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/376913_bienenkammer> (aufgerufen am 04.11.2026)
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