Staat-Forst: STAATSFORST
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Forst
Zu ahd. forst, mhd. vorst st. M. ‚Bannwald, gehegter Wald, Forst‘. Das Simplex bezieht sich auf eingezäunte, in herrschaftlichem Besitz stehende Bannwälder. Die Komposita verweisen meist auf Flurstücke, die an einen solchen Forst angrenzen.
Staat
Unklar, ob zu Staat oder Stadt.
Südhessisches Flurnamenbuch
Forst
Zu ahd. forst, mhd. vorst st. M. ‚Bannwald, gehegter Wald, Forst‘. Das Simplex bezieht sich auf eingezäunte, in herrschaftlichem Besitz stehende Bannwälder. Die Komposita verweisen meist auf Flurstücke, die an einen solchen Forst angrenzen. Die vereinzelten Furst-Namen sind hyperkorrekte Formen wegen des Wandels /u/ > /o/, die Fürst-Namen sind dabei zusätzlich durch Fürst (s. d.) oder First (s. d.) beeinflusst.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Staat-Forst: STAATSFORST (Affoldern)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/372696_staatsforst> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/372696