Teil-Hirte: TEILHIRTEN [dehlhaerden]
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Hirte
Zu ahd. hirti, hirte, mhd. hirte, hirt st. sw. M. ‚Hirte‘. Die Namen beziehen sich auf Weidewege und gemeindeeigene Flurstücke und Wohngebäude, deren Nutzung dem Gemeindehirten als Besoldung zustand.
Teil
Zu ahd. mhd. teil st.N.M. ‚Teil, Anteil, Stück‘, teile F. ‚Zugeteiltes, Eigentum‘. Dialektaler Plural ist /teiler/. In den FlN gilt durchweg die Bedeutung ‚Abgeteiltes, besonders Parzellen des Gemeindelandes‘.
Südhessisches Flurnamenbuch
Hirte
Zu ahd. hirti, hirte, mhd. hirte, hirt st. sw. M. ‚Hirte‘. Die Namen beziehen sich auf Weidewege und gemeindeeigene Flurstücke und Wohngebäude, deren Nutzung dem Gemeindehirten als Besoldung zustand. Wo Hirt- als BT eines Namenkompositums mit Genitiv-s auftrat, kann es zu Vermischungen mit Herz und Hirz ‚Hirsch‘ gekommen sein. Der rezente Name Hirtena (Klein-Rohrheim) geht wohl auf *Hirtenau zurück.
Teil
Zu ahd. mhd. teil st. N. M. ‚Teil, Anteil, Stück‘, teile F. ‚Zugeteiltes, Eigentum‘. In den FlN gilt teils die Bedeutung ‚Abgeteiltes, besonders Parzellen des Gemeindelandes‘, teils bezieht sich der Name auf ein Pachtverfahren, bei dem die Flurstücke für einen Teil der Ernte verpachtet wurden
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Teil-Hirte: TEILHIRTEN (Schellbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/357663_teilhirten> (aufgerufen am 27.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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