Gericht-Schulze: GERICHTSSCHULZE
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Gericht
Zu ahd. gerihte ‚(gerechtes) Urteil, Gericht; Ratschluss‘, mhd. gerihte st. N. ‚Gericht‘, das ein Adjektivabstraktum zu ahd. girecht in der konkreten Bedeutung ‚gerade, richtig‘ ist. Schon in mhd. Zeit finden sich Belege für die Übertragung der Abstraktbildung auf den realen Ort, an dem eine Gerichtsverhandlung (und die Vollstreckung des Urteils) stattfindet. So liegt den FlN vielfach auch eine Bedeutung ‚Hinrichtungsstätte‘ zu Grunde. Insbesondere Hochgericht bezeichnet die Hinrichtungsstätte.
Schulze
Schulze ist Kurzform von Schultheiß (s.d.). Die Namen beruhen auf dem gleichen Benennungsmotiv bzw. auf dem entsprechenden FamN.
Südhessisches Flurnamenbuch
Gericht
Zu ahd. gerihte ‚(gerechtes) Urteil, Gericht; Ratschluss‘, mhd. gerihte st. N. ‚Gericht‘, das ein Adjektivabstraktum zu ahd. girecht in der konkreten Bedeutung ‚gerade, richtig‘ ist. Schon in mhd. Zeit finden sich Belege für die Übertragung der Abstraktbildung auf den realen Ort, an dem eine Gerichtsverhandlung (und die Vollstreckung des Urteils) stattfindet. So liegt den FlN vielfach auch eine Bedeutung ‚Hinrichtungsstätte‘ zu Grunde.
Schulze
Schulze ist Kurzform von Schultheiß (s. d.). Die Namen beruhen auf dem gleichen Benennungsmotiv bzw. auf dem entsprechenden FamN.
Hessischer Flurnamenatlas
Gericht
Karte 135
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gericht-Schulze: GERICHTSSCHULZE (Rhünda)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/355173_gerichtsschulze> (aufgerufen am 27.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/355173