Alte-Pfarr-Hof: Der alte Pfarrhof
Beleg
Standard-Flurname
Alte-Pfarr-Hof
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
19. Jahrhundert
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, O 61, Buxbaum. Konv. 1.
Weitere Belege
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Hof
Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. - Die dialektal allein geltende Form /ho:b/ findet sich in den historischen Belegen erstaunlich selten, hier hauptsächlich unter den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Vorkommen.
Pfarr
Zu ahd. pfarra, mhd. pharre st. sw. F. ‚Sprengel, Pfarrkirche‘. Das Wort ist vermutlich eine Entlehnung aus spätlat. par(r)ochia, ‚Gesamtheit der unter einem Bischof stehenden Christen, Diözese‘, dann ‚Pfarrsprengel einer Bischofsstadt‘. Die FlN verweisen auf Grundbesitz der Pfarreien. Soweit ihn der Pfarrer nicht selbst nutzte, wurde er verpachtet und diente so der finanziellen Unterhaltung der Pfarrei.
Südhessisches Flurnamenbuch
Hof
Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. Die in einigen historischen Belegen (z. B. Dornheim, Ginsheim-Gustavsburg) dokumentierte Ersetzung des wurzelschließenden Reibelauts /f/ durch den Verschlusslaut /b/ zeigt sich auch noch in einigen rezenten Diminutivformen (Eulsbach: Hebchen, Schannenbach: Hebche) und mündlich (Hausen). Einer der FlN aus Götzenhain bezieht sich auf die Wiese eines Hofverwalters.
Pfarr
Zu ahd. pfarra, mhd. pharre st. sw. F. ‚Sprengel, Pfarrkirche‘. Das Wort ist vemutlich eine Entlehnung aus spätlat. par(r)ochia ‚Gesamtheit der unter einem Bischof stehenden Christen, Diözese‘, dann ‚Pfarrsprengel einer Bischofsstadt‘. Davon abgeleitet, nach dem Muster von Propstei, Kaplanei, ist gleichbedeutendes Pfarrei. Die FlN verweisen auf Grundbesitz der Pfarreien. Soweit ihn der Pfarrer nicht selbst nutzte, wurde er verpachtet und diente so der finanziellen Unterhaltung der Pfarrei. Die Belege erscheinen vereinzelt seit der Mitte des 15. Jh.s (Babenhausen, Lorsch, Pfungstadt) und sind jünger als vergleichbares Pfaffe (s. d.).
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Alte-Pfarr-Hof: Der alte Pfarrhof (Eschollbrücken)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/350486_der-alte-pfarrhof> (aufgerufen am 25.11.2025)
Kurzform der URL für Druckwerke
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