Stein-Hube: Die Stains hüeb genandt
Beleg
Standard-Flurname
Stein-Hube
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1613
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 69/4.
Weitere Belege
- 1568: Steins huben
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 69/2., BL. 118
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Hube
Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). Ob in den einzelnen FlN eher auf das landwirtschaftliche Anwesen oder auf das Flächenmaß Bezug genommen wird, ist nicht in allen Fällen sicher zu entscheiden; wahrscheinlich ist meist das Hubengut namengebend gewesen.
Stein
Die Namen verweisen - in sehr unterschiedlicher Weise - allgemein auf das Material Stein, ahd. mhd. stein st. M. In historischen Belegen zeigt sich öfter Monophthongierung zu /e:/. (1) Die Namen beziehen sich großenteils auf natürliche Steinvorkommen, sei es die steinige Bodenbeschaffenheit, seien es auffällige Steinvorkommen. Genutzt und abgebaut werden Steine für Bauzwecke in Steinbrüchen, die meist Steingrube oder Steinkaute genannt werden. Größere natürliche Steinansammlungen, besonders an Hängen, heißen Steinrück(en), Steinritz, Steinrutsche. Steinige Hügel heißen Steinbühl, ein FlN, der oft sehr verschliffen als Steimel u. ä. erscheint. Auf die Probleme, die mit der agrarkulturellen Nutzung steinigen Bodens verbunden sind, weisen z. B. Namen wie Steinacker und Steinfeld hin. (2) Die zweite große Gruppe der Stein-FlN bezieht sich auf meist einzelne Steine, die als natürliche Erscheinung markant hervortretend oder durch menschliche Tätigkeit aufgestellt und bearbeitet bestimmte Aspekte der bäuerlichen Kultur repräsentieren. Das sind vor allem solche der kommunikativen Orientierung und der Begrenzungen (z. B. die Marksteine), soweit sie nicht als historische Relikte zu verstehen sind wie das Steinmal, die Steinkammer, der heilige Stein oder die langen Steine. (3) Schließlich gibt es die Gruppe der kulturellen Objekte aus Stein wie die Steinstraßen und Steinbrücken u. ä. An Steinfurten wurde das Durchqueren des Gewässers durch Steine ermöglicht.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Hube
Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). In den relativ jungen Waldhufendörfern des Odenwalds versteht man unter Hube „ein Landstück, das quer zum Bachlauf von einem Hügelkamm zum anderen reicht und eine Ackernahrung bildet“
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Hube f. / Hübner m.
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Die Hube, ahd. hôba, huoba, alts. hôva (Graff 4, 753), mhd. huobe st.sw.f., md. hûbe, hûve, hûfe (Lexer 1, 1389), mnd. hove f. (Schiller/Lübben 2, 311) kann sich sowohl auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land wie auf ‚ein Stück Land von einem gewissen Maße‘ (Lexer ebd.) beziehen, die nhd. Hufe. Der Umfang einer Hube schwankt regional stark zwischen 15 und über 60 Morgen (vgl. die Angaben in DWB 10 [IV‚ II], 1867; Zink 104; Dittmaier 116), wobei in Hessen die Hube in der Regel um die 30 Morgen umfaßt haben dürfte (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 52). Das Hubenland konnte ein geschlossenes Landstück sein, aber auch in den Parzellen einzelner Gewanne gestreut liegen. Zur Hube gehörte oft auch ein Waldanteil. Der Hübner war der Beständer einer Hube (DWB 10 [IV‚ II], 1870).
Das nhd. geltende Hufe stammt aus dem Nieder- und Mitteldt. (seit dem 15. Jh. hier häufig), „der gegenüber hube nur den Mundarten, namentlich den westmitteldeutschen, geblieben ist“ (DWB 10 [IV‚ II], 1867).
Die Abgrenzung von Hube und mansus ist umstritten. Als älteste Bedeutung „läßt sich für hoba ‚zur Hofstatt gehöriges Ackerland‘ erkennen. Die Hofstatt ist also in die Hufe zunächst nicht eingeschlossen, auch nicht Wiesen und Weingärten oder ein Waldanteil, wie dies später zweifellos der Fall ist“ (Schlesinger 81). Diese älteste Huben-Schicht, die in der karolingischen grundherrlichen Agrarverfassung eine wichtige Rolle spielte (HRG 2, 248-251; Lütge 1937; Schwind 1977, bes. 469ff. für 5416b4 Nauborn LDK), wird durch eine jüngere überlagert, die auf die spätmittelalterliche und neuzeitliche Verhufung (M. Born 1970, 82ff.) und die planmäßige Anlage von (Wald)Hufendörfern wie im Odenwald (Nitz) zurückgeht; hier wurde Hube bis in die Gegenwart gelegentlich noch als Wort verwendet (SHessWb 3, 755). Von den älteren Wörterbüchern führt KehreinWb 203 Hube, Hufe an, aber offensichtlich nicht als damals noch gebrauchtes Wort; nur das WaldWb 48 hat houwe f. ,Hufe‘.
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Die Ein- und Ausgrenzung ist vielfach unsicher:
l. Vermengung mit Hof, zentral- und nordhess. /ho:p/ m., liegt nahe.
2. Als BT ist Hube nicht immer sicher zu trennen von dial. /hu:/- ‚hoch‘ (z. B. „Hubert“ - „Hubberg“).
3. Hubert u. ä. wurde nicht aufgenommen, weil entweder vom PN oder wahrscheinlicher - von Huberde f. ,Letten‘(?) (DWB 10 [IV‚ II], 1851).
4. Die mehrfach belegten /hu(:)ves/ n.(f.) wurden als Kollektivum (wie Erles u. ä.) aufgefaßt; „Hobling“ (5614c3 Lindenholzhausen LIW) als Nebenform zu Hubner (vgl. Lexer 1, 1389). „Hübnerstuhl“ (6118c3 Groß-Zimmern DAD): Sitz des Hübnergerichts.
Entschieden wurde nach Genus, Syntagma und Kombinationstyp.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 18
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Stein-Hube: Die Stains hüeb genandt (Gras-Ellenbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/345289_die-stains-hueeb-genandt> (aufgerufen am 06.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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