Zehnt-Hecke: Hinter den Zehnthecken

Historischer Beleg aus Altheim  
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Zehnt-Hecke

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

19. Jahrhundert, kopial 20. Jahrhundert

Quelle

Staatsarchiv Darmstadt, O 61, Buxbaum. Konv. 1.

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Hecke

Zu ahd. hegga ‚Wall, Schanze‘, mhd. hecke, hegge, heck st. sw. F. ‚Hecke‘; bedeutet in den westmitteldt. Dialekten nicht nur ‚lebender Zaun‘, sondern auch ‚Gebüsch, Gestrüpp; Buschwald‘. Die FlN beziehen sich in erster Linie auf künstlich gezogene, lebende Umzäunungen, die zur Eingrenzung von Flurstücken oder, in älterer Zeit, zur klein - wie großräumigen Befestigung dienten: Dörfer und Gehöfte waren oft von Hainbuchenzäunen umgeben, Landwehren aus undurchdringlichen Heckenstreifen, sog. Gebücken (s.d.), gebildet. Daneben verweisen viele Namen aber auch auf einzeln stehendes Strauchwerk und Dorngestrüpp in der Feldflur, vor allem aber auch forstlich genutzte Waldstücke mit Busch- oder Niederwald. Bei den älteren Namen ist eine sichere Unterscheidung zwischen Hecke und dem verwandten Hege nicht immer möglich.

Zehnt

Die hier zusammengestellten Namen gehen mit großer Wahrscheinlichkeit auf mhd. zehende, zehent sw. st. M. ‚der zehnte Teil, besonders als Abgabe von Vieh und Früchten‘, frühnhd. zehent ‚zinspflichtiges Gebiet‘ zurück, einer Substantivierung der Ordinalzahl ahd. zehanto, mhd. zende ‚der zehnte‘. Der Zehnt(e) war ursprünglich der zehnte Teil der Erträge und stand der Kirche zu. Bezeichnet werden zumeist Flurstücke, von denen der Zehnte entrichtet werden musste. War ein Grundstück frei vom Zehnten, konnte es zehntfrei genannt werden; entsprechend Halber Zehnte. Vermengung mit Zent (s.d.) ist leicht möglich.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Hecke

Zu ahd. hegga ‚Wall, Schanze‘, mhd. hecke, hegge, heck st. sw. F. ‚Hecke‘, bedeutet in den westmitteldt. Dialekten nicht nur ‚lebender Zaun‘, sondern auch ‚Gebüsch, Gestrüpp; niederer Buschwald‘. Die FlN beziehen sich in erster Linie auf künstlich gezogene, lebende Umzäunungen, die zur Eingrenzung von Flurstücken oder, in älterer Zeit, zur klein- wie großräumigen Befestigung dienten: Dörfer und Gehöfte waren oft von Hainbuchenzäunen umgeben, Landwehren aus undurchdringlichen Heckenstreifen, sog. Gebücken (s. d.) gebildet (vgl. z. B. Eberstadt). Daneben verweisen viele Namen aber auch auf einzeln stehendes Strauchwerk und Dorngestrüpp in der Feldflur, vor allem aber auf forstlich genutzte Waldstücke mit Busch- oder Niederwald. Bei den älteren Namen ist eine sichere Unterscheidung zwischen Hecke und dem verwandten Hege nicht immer möglich (s. Leeheim, Trebur). An Verkleinerungsformen erscheinen sowohl Heckel als auch die Weiterbildung Heckelchen.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Zehnt-Hecke: Hinter den Zehnthecken (Altheim)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/322247_hinter-den-zehnthecken> (aufgerufen am 04.06.2026)

Kurzform der URL für Druckwerke

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