Gemein-Teil: GEMEINSTEIL [gemeensteel]
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Gemein
Zu ahd. gimeini ‚allgemein, gemeinschaftlich, zuteil geworden‘, mhd. gemeine ‚zusammengehörig, gemeinsam, allgemein; gemein‘. Die Namen überliefern die ältere Bedeutung und beziehen sich damit auf Flächen, die der Dorfgemeinschaft gehören. Meist tritt gemein nur als einfaches, unkomponiertes Adjektiv auf, sehr oft in Verbindung mit Wald, Weg, Wiese, Acker, die in der Regel auf größere Fluren bezogen sind.
Teil
Zu ahd. mhd. teil st.N.M. ‚Teil, Anteil, Stück‘, teile F. ‚Zugeteiltes, Eigentum‘. Dialektaler Plural ist /teiler/. In den FlN gilt durchweg die Bedeutung ‚Abgeteiltes, besonders Parzellen des Gemeindelandes‘.
Südhessisches Flurnamenbuch
Gemein
Zu ahd. gimeini ‚allgemein, gemeinschaftlich, zuteil geworden‘, mhd. gemeine ‚zusammengehörig, gemeinsam, allgemein; gemein‘. Die Namen überliefern die ältere Bedeutung und beziehen sich damit auf Flächen, die der Dorfgemeinschaft gehören. Von wenigen Ausnahmen abgesehen (Gemeinsmatten, Gemeinfeld ), tritt gemein nur als einfaches, unkomponiertes Adjektiv auf, sehr oft in Verbindung mit Wörtern wie Wald, Weg, Wiese, Acker und Allmende, die in der Regel auf größere Fluren bezogen sind.
Teil
Zu ahd. mhd. teil st. N. M. ‚Teil, Anteil, Stück‘, teile F. ‚Zugeteiltes, Eigentum‘. In den FlN gilt teils die Bedeutung ‚Abgeteiltes, besonders Parzellen des Gemeindelandes‘, teils bezieht sich der Name auf ein Pachtverfahren, bei dem die Flurstücke für einen Teil der Ernte verpachtet wurden
Hessischer Flurnamenatlas
Gemein
Karte 3
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Gemein-Teil: GEMEINSTEIL (Wenkbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/316586_gemeinsteil> (aufgerufen am 26.11.2025)
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