Hain-Hube: neben der Hanhuben

Historischer Beleg aus Glattbach  
Gemeinde
Lindenfels
Landkreis
Bergstraße
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Hain-Hube

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1568

Quelle

Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 69/2.

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Hain

Zu ahd. hagan ‚Dornstrauch, Weißdorn‘, mhd. hagen st. M. ‚Dornbusch, Dorn; Verhau; Ort‘. Die Namen beziehen sich auf eingefriedete Flurstücke und eingehegten Wald, oft auch auf die Einfriedung von Wohnstätten oder Siedlungen. Hain und Hahn sind kontrahierte Formen, bei denen der velare Verschlusslaut /g/ geschwunden ist; ein Zusammenhang mit nhd. Hain ‚kleines Wäldchen‘ oder Hahn ‚männlicher Vogel‘ liegt bei den FlN allenfalls in Folge einer Umdeutung vor. Die historischen Belege weisen im Bereich des Vokalismus starke lautliche Varianz auf. Bei der Kontraktion der ursprünglichen Form hagen entsteht der Diphthong /ai/, daraus der Monophthong /a:/, der oft zu /e:/ oder /o:/, seltener /u:/ oder /i:/ gehoben wird. Häufig tritt Vokalkürzung ein.

Hube

Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). Ob in den einzelnen FlN eher auf das landwirtschaftliche Anwesen oder auf das Flächenmaß Bezug genommen wird, ist nicht in allen Fällen sicher zu entscheiden; wahrscheinlich ist meist das Hubengut namengebend gewesen.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Hain

Zu ahd. hagan ‚Dornstrauch, Weißdorn‘, mhd. hagen st. M. ‚Dornbusch, Dorn; Verhau; gehegter Wald; der eingefriedete, umhegte Ort‘. Die Namen beziehen sich auf eingefriedete (von Hecken umgebene) Flurstücke und eingehegten Wald, oft auch auf die Einfriedung von Wohnstätten oder Siedlungen. Hain und Hahn sind kontrahierte Formen, bei denen der velare Verschlusslaut /g/ geschwunden ist; ein Zusammenhang mit nhd. Hain ‚kleines Wäldchen‘ oder Hahn ‚männlicher Vogel‘ liegt bei den FlN allenfalls infolge einer Umdeutung vor. Die historischen Belege weisen im Bereich des Vokalismus starke lautliche Varianz auf. Bei der Kontraktion der ursprünglichen Form hagen (früh belegt für Auerbach, Groß-Rohrheim und Nieder-Beerbach) entsteht der Diphthong /ɑɪ/, daraus der Monophthong /ɑː/, der oft zu /eː/ oder /oː/, seltener zu /uː/ oder /iː/ gehoben wird (vereinzelt erscheint auch die gerundete Variante /öː/). Zusätzlich kann für den auslautenden Nasal /n/ die labiale Variante /m/ eintreten. Der älteste Beleg 795 (Groß-Rohrheim) weist durch romanische Schreibung bedingten 〈h〉-Ausfall auf1.

Hube

Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). In den relativ jungen Waldhufendörfern des Odenwalds versteht man unter Hube „ein Landstück, das quer zum Bachlauf von einem Hügelkamm zum anderen reicht und eine Ackernahrung bildet“1. Ob in den einzelnen FlN eher auf das landwirtschaftliche Anwesen oder auf das Flächenmaß Bezug genommen wird, ist nicht in allen Fällen sicher zu entscheiden; wahrscheinlich ist meist das Hubengut namengebend gewesen. Unter den historischen Belegen fallen in lautlicher Hinsicht nur Namenformen mit Umlaut (Hübe) und mit Auslautverhärtung (Hup) auf. Die heute standardsprachliche, ursprünglich niederdt. Form Hufe begegnet in Südhessen nur im FlN Hufschlag (für einen zu einer Hufe gehörigen Schlag), dem Namen eines Waldstücks zwischen Klein-Bieberau, Webern und Ernsthofen.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Hube f. / Hübner m.

1

Die Hube, ahd. hôba, huoba, alts. hôva (Graff 4, 753), mhd. huobe st.sw.f., md. hûbe, hûve, hûfe (Lexer 1, 1389), mnd. hove f. (Schiller/Lübben 2, 311) kann sich sowohl auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land wie auf ‚ein Stück Land von einem gewissen Maße‘ (Lexer ebd.) beziehen, die nhd. Hufe. Der Umfang einer Hube schwankt regional stark zwischen 15 und über 60 Morgen (vgl. die Angaben in DWB 10 [IV‚ II], 1867; Zink 104; Dittmaier 116), wobei in Hessen die Hube in der Regel um die 30 Morgen umfaßt haben dürfte (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 52). Das Hubenland konnte ein geschlossenes Landstück sein, aber auch in den Parzellen einzelner Gewanne gestreut liegen. Zur Hube gehörte oft auch ein Waldanteil. Der Hübner war der Beständer einer Hube (DWB 10 [IV‚ II], 1870).

Das nhd. geltende Hufe stammt aus dem Nieder- und Mitteldt. (seit dem 15. Jh. hier häufig), „der gegenüber hube nur den Mundarten, namentlich den westmitteldeutschen, geblieben ist“ (DWB 10 [IV‚ II], 1867).

Die Abgrenzung von Hube und mansus ist umstritten. Als älteste Bedeutung „läßt sich für hoba ‚zur Hofstatt gehöriges Ackerland‘ erkennen. Die Hofstatt ist also in die Hufe zunächst nicht eingeschlossen, auch nicht Wiesen und Weingärten oder ein Waldanteil, wie dies später zweifellos der Fall ist“ (Schlesinger 81). Diese älteste Huben-Schicht, die in der karolingischen grundherrlichen Agrarverfassung eine wichtige Rolle spielte (HRG 2, 248-251; Lütge 1937; Schwind 1977, bes. 469ff. für 5416b4 Nauborn LDK), wird durch eine jüngere überlagert, die auf die spätmittelalterliche und neuzeitliche Verhufung (M. Born 1970, 82ff.) und die planmäßige Anlage von (Wald)Hufendörfern wie im Odenwald (Nitz) zurückgeht; hier wurde Hube bis in die Gegenwart gelegentlich noch als Wort verwendet (SHessWb 3, 755). Von den älteren Wörterbüchern führt KehreinWb 203 Hube, Hufe an, aber offensichtlich nicht als damals noch gebrauchtes Wort; nur das WaldWb 48 hat houwe f. ,Hufe‘.

2

Die Ein- und Ausgrenzung ist vielfach unsicher:

l. Vermengung mit Hof, zentral- und nordhess. /ho:p/ m., liegt nahe.

2. Als BT ist Hube nicht immer sicher zu trennen von dial. /hu:/- ‚hoch‘ (z. B. „Hubert“ - „Hubberg“).

3. Hubert u. ä. wurde nicht aufgenommen, weil entweder vom PN oder wahrscheinlicher - von Huberde f. ,Letten‘(?) (DWB 10 [IV‚ II], 1851).

4. Die mehrfach belegten /hu(:)ves/ n.(f.) wurden als Kollektivum (wie Erles u. ä.) aufgefaßt; „Hobling“ (5614c3 Lindenholzhausen LIW) als Nebenform zu Hubner (vgl. Lexer 1, 1389). „Hübnerstuhl“ (6118c3 Groß-Zimmern DAD): Sitz des Hübnergerichts.

Entschieden wurde nach Genus, Syntagma und Kombinationstyp.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 18

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Hain-Hube: neben der Hanhuben (Glattbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/298636_neben-der-hanhuben> (aufgerufen am 05.11.2026)

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