Eigen: biß Vff das aigen

Historischer Beleg aus Stockstadt am Rhein  
Landkreis
Groß-Gerau
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Eigen

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

1560

Quelle

Staatsarchiv Darmstadt, C 3, Nr. 107.

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Eigen

Zu ahd. eigan, mhd. eigen st. N. ‚Eigentum‘. Die Namen verweisen in der Regel auf abgabefreies Eigengut im Gegensatz zum Lehengut und zur Allmende. Die Scheidung zwischen Eigen- und Eichen-Namen ist unsicher, soweit das Genus nicht zur Klärung herangezogen werden kann.

Südhessisches Flurnamenbuch

Eigen

Zu ahd. eigan, mhd. eigen st. N. ‚Eigentum‘. Die Namen verweisen in der Regel auf abgabefreies Eigengut im Gegensatz zum Lehengut und zur Allmende. In Trebur ist das Kompositum Eigenschaft, ahd. eiganscaft ‚Eigentümlichkeit, Sondergut‘, mhd. eigenschaft st. F. ‚Eigentum‘ entweder in seiner älteren Bedeutung bezeugt oder aus *stat ‚Stätte‘ umgedeutet. Die Belege aus Wallerstädten sind aus Eigenstück zu Mainstück umgedeutet worden. In Einzelfällen ist die Scheidung zwischen Eigen- und Eichen-Namen unsicher, soweit das Genus nicht zur Klärung herangezogen werden kann.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Eigen: biß Vff das aigen (Stockstadt am Rhein)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/288372_biss-vff-das-aigen> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/fln/288372