Bann-Hecke: BANNHECKE
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Bann
Zu ahd.ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannplatz). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich ‚Baumgärten‘ sind.
Hecke
Zu ahd. hegga ‚Wall, Schanze‘, mhd. hecke, hegge, heck st. sw. F. ‚Hecke‘; bedeutet in den westmitteldt. Dialekten nicht nur ‚lebender Zaun‘, sondern auch ‚Gebüsch, Gestrüpp; Buschwald‘. Die FlN beziehen sich in erster Linie auf künstlich gezogene, lebende Umzäunungen, die zur Eingrenzung von Flurstücken oder, in älterer Zeit, zur klein - wie großräumigen Befestigung dienten: Dörfer und Gehöfte waren oft von Hainbuchenzäunen umgeben, Landwehren aus undurchdringlichen Heckenstreifen, sog. Gebücken (s.d.), gebildet. Daneben verweisen viele Namen aber auch auf einzeln stehendes Strauchwerk und Dorngestrüpp in der Feldflur, vor allem aber auch forstlich genutzte Waldstücke mit Busch- oder Niederwald. Bei den älteren Namen ist eine sichere Unterscheidung zwischen Hecke und dem verwandten Hege nicht immer möglich.
Südhessisches Flurnamenbuch
Bann
Zu ahd. ban ‚Gebot, Aufgebot, Bann‘, mhd. ban st. M. auch ‚Verbot bei Strafe, Gerichtsbarkeit und deren Gebiet‘. Die FlN beziehen sich auf Gebiete mit besonderer Gerichtsbarkeit. Bann kann sich dabei auf bestimmten Sonderrechten unterliegende Gemarkungsteile beziehen, besonders auf Walddistrikte (Bannwald, Bannholz, s. d.). Oder der Name bezieht sich auf die gesamte Gemarkung, die durch Bannzäune vom inneren Ortsbereich geschieden wird. Ob allerdings alle Bannzäune auch etymologisch zu Bann zu stellen sind, ist unsicher, da historische Belege nicht selten (vgl. Geinsheim Bandzein, Zwingenberg bantzunen) im Auslaut einen Dental haben, der auf eine Verbindung mit binden deutet. Hierher gehören vielleicht auch die Belege aus Hering. Die ebenfalls bezeugten Bahn- und Bohnen- Belege sind wohl sicher Umdeutungen. Nicht entschieden werden kann dagegen, ob nicht einige der heutigen Banngärten-Belege ursprünglich Baumgärten sind.
Hecke
Zu ahd. hegga ‚Wall, Schanze‘, mhd. hecke, hegge, heck st. sw. F. ‚Hecke‘, bedeutet in den westmitteldt. Dialekten nicht nur ‚lebender Zaun‘, sondern auch ‚Gebüsch, Gestrüpp; niederer Buschwald‘. Die FlN beziehen sich in erster Linie auf künstlich gezogene, lebende Umzäunungen, die zur Eingrenzung von Flurstücken oder, in älterer Zeit, zur klein- wie großräumigen Befestigung dienten: Dörfer und Gehöfte waren oft von Hainbuchenzäunen umgeben, Landwehren aus undurchdringlichen Heckenstreifen, sog. Gebücken (s. d.) gebildet (vgl. z. B. Eberstadt). Daneben verweisen viele Namen aber auch auf einzeln stehendes Strauchwerk und Dorngestrüpp in der Feldflur, vor allem aber auf forstlich genutzte Waldstücke mit Busch- oder Niederwald. Bei den älteren Namen ist eine sichere Unterscheidung zwischen Hecke und dem verwandten Hege nicht immer möglich (s. Leeheim, Trebur). An Verkleinerungsformen erscheinen sowohl Heckel als auch die Weiterbildung Heckelchen.
Hessischer Flurnamenatlas
Bann
Karte 12
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bann-Hecke: BANNHECKE (Dautphe)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/271931_bannhecke> (aufgerufen am 25.11.2025)
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