Wild-Hube-Gewann: Bei der Wildhubengew:

Historischer Beleg aus Königstädten  
Landkreis
Groß-Gerau
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.
AEC416D7-3050-4A60-B27E-A826B70B90DD

Beleg

Standard-Flurname

Wild-Hube-Gewann

Belegort

Belegtyp

historisch

Belegzeit

19. Jahrhundert, kopial 20. Jahrhundert

Quelle

Staatsarchiv Darmstadt, O 61, Buxbaum. Konv. 1. · Anzeige im Hessischen Archivinformationssystem Arcinsys

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Gewann

Zu mhd. gewande st. sw. F. ‚Grenze, Umkreis, Acker‘; eigentlich ‚der Grenzstreifen, der beim Wenden des Pfluges entsteht‘. Das Wort gehört daher, wie ahd. giwanta ‚(Jahres-) Wende, Wechsel; Bewandtnis, Beschaffenheit‘ als Ableitung zum schwachen Verb ahd. wenten, mhd. wenden ‚wenden‘. Der durch die Wendefläche des Pflugs an den Enden des Feldes verbleibende Grenzstreifen, der nachträglich vertikal zur Hauptrichtung gepflügt werden musste, fasst die im Prozess der Vergewannung entstandenen Parzellen zu einer Einheit zusammen, auf deren Gesamtheit sich der Begriff Gewann ausweitet. Aus der allgemeineren Bedeutung entwickelt sich schließlich ein Fachbegriff für eine Einteilungseinheit der Ackerflächen, die in Vierecke von gleichartiger Bodenbeschaffenheit aufgeteilt wurden. In den Belegen zeigt sich eine Varianz zwischen fem. und neutr. Genus; viele Belege sind <d>-haltig und stehen damit formal enger an der Ausgangsbedeutung ‚wenden‘.

Hube

Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). Ob in den einzelnen FlN eher auf das landwirtschaftliche Anwesen oder auf das Flächenmaß Bezug genommen wird, ist nicht in allen Fällen sicher zu entscheiden; wahrscheinlich ist meist das Hubengut namengebend gewesen.

Wild

Zu ahd. wildi, wilde, mhd. wilde, wilt ‚wild, unbebaut‘. Neben wild steht dabei häufig auch mit Assimilation von /ld/ > /ll/ die Variante will bzw. mit Senkung well. Die Namen verweisen auf unbebautes, unfruchtbares oder unbewohntes Land. Dies gilt für die meisten FlN mit den GT -acker, - feld, -garten, -graben, -heide, -loh, -pfad, -see, -strut, -wald, obwohl hier wie z.B. in Wildacker auch Flächen zur Äsung von Wild gemeint sein können. Nur bei Wildzaun bezieht sich der BT eindeutig auf die Bedeutung ‚wildes Tier‘, bei Wildsau auf das Tier. - Wildhaus in Langsdorf und Hungen bezieht sich wohl auf eine Hütte für die Wildhüter, das Wilde Haus in Lehnheim und Grünberg vielleicht auf die steil wie ein Hausdach abfallende Nordseite des benannten Berges. - Der Wilde-Frau-Stein in Weickartshain benennt eine Felsformation, mit der die Sage von der wilden Frau verbunden wird.

Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)

Gewann

Zu mhd. gewande st. sw. F. ‚Grenze, Umkreis, Acker‘; eigentlich ‚der Grenzstreifen, der beim Wenden des Pfluges entsteht‘. Das Wort gehört daher, wie ahd. giwanta ‚(Jahres-) Wende, Wechsel; Bewandtnis, Beschaffenheit‘, als Ableitung zum schwachen Verb ahd. wenten, mhd. wenden ‚wenden‘. „Der durch die Wendefläche des Pflugs an den Enden des Feldes verbleibende Grenzstreifen, der nachträglich vertikal zur Hauptrichtung gepflügt werden musste, fasst die im Prozess der Vergewannung entstehenden Parzellen zu einer Einheit zusammen, auf deren Gesamtheit sich der Begriff Gewann ausweitet.“1 Aus der allgemeineren Bedeutung entwickelt sich schließlich ein Fachbegriff für eine Einteilungseinheit der Ackerflächen, die in Vierecke von gleichartiger Bodenbeschaffenheit aufgeteilt wurden. Die ältesten Belege zeigen dentalhaltige Formen wie gewande st. sw. F., deren etymologischer Zusammenhang mit wenden noch durchsichtig ist, dann folgt die aus regionaler Assimilierung von /nd/ > /n(n)/ entstandene Form Gewann. Daneben stehen nur wenige der sonst in Hessen häufigeren Gewende-Belege, die als Umlautformen von Gewand zu erklären sind. Das Genus schwankt örtlich verschieden zwischen fem. und neutr.

Hube

Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). In den relativ jungen Waldhufendörfern des Odenwalds versteht man unter Hube „ein Landstück, das quer zum Bachlauf von einem Hügelkamm zum anderen reicht und eine Ackernahrung bildet“1. Ob in den einzelnen FlN eher auf das landwirtschaftliche Anwesen oder auf das Flächenmaß Bezug genommen wird, ist nicht in allen Fällen sicher zu entscheiden; wahrscheinlich ist meist das Hubengut namengebend gewesen. Unter den historischen Belegen fallen in lautlicher Hinsicht nur Namenformen mit Umlaut (Hübe) und mit Auslautverhärtung (Hup) auf. Die heute standardsprachliche, ursprünglich niederdt. Form Hufe begegnet in Südhessen nur im FlN Hufschlag (für einen zu einer Hufe gehörigen Schlag), dem Namen eines Waldstücks zwischen Klein-Bieberau, Webern und Ernsthofen.

Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)

Gewann f ‚n.

1

Gewann mit seinen hessischen Hauptvarianten Gewann, Gewenn, Gewende und Wanne, ahd. giwant, giwanta (Graff l, 762), mhd. gewande st.sw.f. und gewende st.n. (Lexer 1, 975, 982) hängt etymologisch mit wenden zusammen „und bezeichnet eigentlich die Stelle, wo der Pflug wendet“ (Dittmaier 88; Kluge/Mitzka 255; Weigand/Hirt 216f.; Bach 2 § 369); mnd. gewende ,Gewann, Acker, Ackerbreite‘ und wande f. ‚Kehre, Grenze‘ (Schiller/Lübben 2, 101 und 5, 586), woraus sich im Niederdt. Wanne ,Gewann‘ entwickelte (Flechsig 1959a, 42-44; Wiswe 434). Die komplizierte Wortgeschichte von Gewann entwickelt DWB 6 [IV, I, 3], 5319-5324, von Gewende DWB 6 [IV, I, 3], 5465-5472; zu Wanne DWB 27 [XIII], 1894.

Der durch die Wendefläche des Pfluges an den Enden des Feldes verbleibende Grenzstreifen, der nachträglich vertikal zur Hauptrichtung gepflügt werden mußte, faßt die im Prozeß der Vergewannung entstehenden Parzellen zu einer Einheit zusammen, auf deren Gesamtheit sich der Begriff Gewann ausweitet. ,Flurabteilung‘ ist dementsprechend auch die heutige Hauptbedeutung von Gewann zumindest in Süd- und Mittelhessen, wenngleich dort auch die engere Vorstellung ,Pflugwende‘ und die weitere ‚die gesamte Feldflur, Gemarkung eines Dorfes‘ nicht unbekannt sind (SHessWb 2, 1325). Das gilt auch für die nassauischen Landesteile (KehreinNb 410).

Auch das in Hessen verbreitete Gewende bezeichnet als Wort das „Ackerland mit gleicher Umwendung beim Pflügen, also Äcker, die an ein und derselben /a:newant/ liegen“, d.h. an den „beiden Kopfenden des Ackers“ (WaldWb 40 und 4). In Gewende hat sich die Vorstellung des ,Wendens‘ stärker erhalten als bei Gewann. Bei großen Fluren konnte sich Gewende auf Unterteilungen dieser Flur beziehen, weil es in mehreren Abschnitten gepflügt wurde, so daß ein Ober-‚ Mittel- und Untergewende entstehen (DWB 6 [IV, I, 3], 5466f.). Anhaltspunkte dafür, daß Gewende in hessischen FlN auch die Bedeutung eines Flächenmaßes haben konnte (DWB 6, [IV, l, 3] 5469f.), gibt es nicht.

Wanne ist als Wort in der Bedeutung ‚Grenze des Ackers‘ in Nordwesthessen belegt (WaldWb 111; Vilmar 448); aber auch - etwas unsicher - in der Bedeutung ,Gewann‘ (HNassWb 4, 508f.).

Die gemeinsame Ursprungsbedeutung von Gewann und Gewende, verbunden mit Ähnlichkeiten der wortgeschichtlichen Bedeutungsentwicklung und nicht zuletzt auf der phonetischen Ähnlichkeit der beiden Wörter beruhend, haben eine Reihe von Interferenzen zwischen beiden Wörtern hervorgerufen, die ihren Niederschlag auch in der sprachlichen Form der FlN gefunden haben. Sie betreffen

- das Genus: fem. und neutr. Formen wechseln, wenn auch nicht beliebig;

- den Stammvokal: Neben /gevan/ steht die umgelautete Form /geven/, die von der durch Assimilation aus gewende entstandenen Form /geven/ vor allem wegen der Genusvermischung nicht zu trennen ist;

- binnen- oder endkonsonantische /n/ bzw. /nd/, die durch Assimilation des letzteren zur gleichen Form zusammenfallen;

- das Fehlen des kollektivierenden Präfixes /ge/- in Wanne.

2

Die Masse der Gewann-/Gewende-Namen ist problemlos identifizierbar. Hingegen sind die Wanne-Namen schwierig zu beurteilen. Zum einen läßt sich die Variante formal nicht von Wanne ,wannenförmige Bodenvertiefung‘ trennen; zum anderen gibt es nur sehr schwache Hinweise, daß Wanne in der Bedeutung ‚Gewann‘ als Wort in Hessen sprachüblich war. Daß die Wanne-Namen dennoch aufgenommen wurden, liegt darin begründet, daß sie als FlN sehr dicht in einem geschlossenen Block von der Wetterau bis an die Eder, unmittelbar anschließend an die Nordostgrenze des Massenvorkommens von Gewann, belegt sind und sonst nur verhältnismäßig selten. Diese Verteilung schließt die generelle Deutung als Bodenvertiefung aus, wenngleich diese zweifellos für eine Reihe von Wanne-Namen das namengebende Motiv war. Die diffus streuenden hessischen Wand-FlN wurden dagegen nicht aufgenommen, da hier anscheinend die Benennung doch meist nach einer anstehenden Erd- oder Felswand erfolgte, obwohl eine Reihe Belege sich vom Kombinationstyp auch zwanglos als Gewann-Namen verstehen ließen. Da bei den Wann-Namen auch die wenigen Wannstein-Namen (,Grenzstein‘) aufgenommen wurden, sind als Ausnahmen auch die seltenen Wandstein- Belege (in 4522d2 Hofgeismar KSK, 4620c3 Ehringen WFK, 4622a3 Dörnberg KSK) berücksichtigt (vgl. Vilmar 448f.; DWB 6 [IV, I, 3], 5324). Unklar bleibt, 0b und ggf. wo die Wanne-Namen sich ursprünglich auf die ,Grenze‘ bezogen.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 7

Hube f. / Hübner m.

1

Die Hube, ahd. hôba, huoba, alts. hôva (Graff 4, 753), mhd. huobe st.sw.f., md. hûbe, hûve, hûfe (Lexer 1, 1389), mnd. hove f. (Schiller/Lübben 2, 311) kann sich sowohl auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land wie auf ‚ein Stück Land von einem gewissen Maße‘ (Lexer ebd.) beziehen, die nhd. Hufe. Der Umfang einer Hube schwankt regional stark zwischen 15 und über 60 Morgen (vgl. die Angaben in DWB 10 [IV‚ II], 1867; Zink 104; Dittmaier 116), wobei in Hessen die Hube in der Regel um die 30 Morgen umfaßt haben dürfte (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 52). Das Hubenland konnte ein geschlossenes Landstück sein, aber auch in den Parzellen einzelner Gewanne gestreut liegen. Zur Hube gehörte oft auch ein Waldanteil. Der Hübner war der Beständer einer Hube (DWB 10 [IV‚ II], 1870).

Das nhd. geltende Hufe stammt aus dem Nieder- und Mitteldt. (seit dem 15. Jh. hier häufig), „der gegenüber hube nur den Mundarten, namentlich den westmitteldeutschen, geblieben ist“ (DWB 10 [IV‚ II], 1867).

Die Abgrenzung von Hube und mansus ist umstritten. Als älteste Bedeutung „läßt sich für hoba ‚zur Hofstatt gehöriges Ackerland‘ erkennen. Die Hofstatt ist also in die Hufe zunächst nicht eingeschlossen, auch nicht Wiesen und Weingärten oder ein Waldanteil, wie dies später zweifellos der Fall ist“ (Schlesinger 81). Diese älteste Huben-Schicht, die in der karolingischen grundherrlichen Agrarverfassung eine wichtige Rolle spielte (HRG 2, 248-251; Lütge 1937; Schwind 1977, bes. 469ff. für 5416b4 Nauborn LDK), wird durch eine jüngere überlagert, die auf die spätmittelalterliche und neuzeitliche Verhufung (M. Born 1970, 82ff.) und die planmäßige Anlage von (Wald)Hufendörfern wie im Odenwald (Nitz) zurückgeht; hier wurde Hube bis in die Gegenwart gelegentlich noch als Wort verwendet (SHessWb 3, 755). Von den älteren Wörterbüchern führt KehreinWb 203 Hube, Hufe an, aber offensichtlich nicht als damals noch gebrauchtes Wort; nur das WaldWb 48 hat houwe f. ,Hufe‘.

2

Die Ein- und Ausgrenzung ist vielfach unsicher:

l. Vermengung mit Hof, zentral- und nordhess. /ho:p/ m., liegt nahe.

2. Als BT ist Hube nicht immer sicher zu trennen von dial. /hu:/- ‚hoch‘ (z. B. „Hubert“ - „Hubberg“).

3. Hubert u. ä. wurde nicht aufgenommen, weil entweder vom PN oder wahrscheinlicher - von Huberde f. ,Letten‘(?) (DWB 10 [IV‚ II], 1851).

4. Die mehrfach belegten /hu(:)ves/ n.(f.) wurden als Kollektivum (wie Erles u. ä.) aufgefaßt; „Hobling“ (5614c3 Lindenholzhausen LIW) als Nebenform zu Hubner (vgl. Lexer 1, 1389). „Hübnerstuhl“ (6118c3 Groß-Zimmern DAD): Sitz des Hübnergerichts.

Entschieden wurde nach Genus, Syntagma und Kombinationstyp.

Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 18

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Wild-Hube-Gewann: Bei der Wildhubengew: (Königstädten)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/270823_bei-der-wildhubengew> (aufgerufen am 04.11.2026)

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