Bracht: PRACHT [de proocht]
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Bracht
Bracht ist als Wort nicht bezeugt. Die Bracht-Namen haften fast immer an Bergen und Erhöhungen, die in der Nähe alter Fernwege liegen und mit hoher Wahrscheinlichkeit als Beobachtungs- bzw. Ausschauposten genutzt wurden, so auch die Breichte in Frankenbach. Deren Stammvokal weist den in diesem Raum üblichen Diphthongoid /e-i/ < /a(:)/ auf. Das Substantiv dürfte unmittelbar an das starke Verb ahd. brehhan, mhd. brechen ‚brechen‘, und zwar als Ableitung von der Dehnstufe, anzuschließen sein. Das ‚Gebrochene‘ der Brachten bezieht sich wohl auf das Brechen von Sichtschneisen.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Bracht
Bracht ist als Wort nicht bezeugt. Die Bracht-Namen haften fast immer an Bergen und Erhöhungen, die in der Nähe alter Fernwege liegen und mit hoher Wahrscheinlichkeit als Beobachtungs- bzw. Ausschauposten genutzt wurden, so die Bracht-Namen in Bensheim/Heppenheim an der Bergstraße. In Hiltersklingen liegt dagegen ein FamN vor. Das Substantiv dürfte unmittelbar an das starke Verb ahd. brehhan, mhd. brechen ‚brechen‘, und zwar als Ableitung von der Dehnstufe, anzuschließen sein. Das „Gebrochene“ der Brachten bezieht sich wohl auf das Brechen von Sichtschneisen.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Bracht f.
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Bracht, als Wort nirgendwo belegt, ist etymologisch umstritten. Während Buck 34 den Namen zu Brache ,Brachland‘ stellt (ebenso KehreinNb 357) und auch Bach 2 § 369 diese Möglichkeit nicht ausschließt, bringt Förstemann 2, 1, 550 den seit dem 9. Jh. belegten SN mit niederdt. wrechte ‚absondernder Zaun, Graben‘ (so „vielleicht“ auch Bach 2 § 375) in Verbindung. Demgegenüber hat Dittmaier (1952, 174-178 und Dittmaier 38) Bracht als -ti-Ableitung zu ahd. brâhhen sw.v. ,einsitzen, eingraben, einprägen‘ (Karg-Gasterstädt/Frings l, 1308), mhd. bræchen, præchen sw.v. ,prägen‘ (Lexer 1, 338), wahrscheinlich gemacht und nimmt als Bedeutung an: ‚ein durch Marken und Grenzzeichen abgestecktes Geländestück, das zum Zwecke der Rodung und Urbarmachung mit Sonderrechten belegt ist‘. In diesem Fall stellte sich der Name zu den Bezeichnungen für Sonderland. Bracht findet sich als SN und FlN gehäuft zwischen Sieg und Ruhr (Dittmaier 1956 K. 12 und 12b).
Eine eingehende Untersuchung der hessischen Bracht-Vorkommen macht hingegen deutlich, daß mit Bracht fast immer Berge oder Erhöhungen bezeichnet werden, die in der Nähe alter Fernwege liegen und mit hoher Wahrscheinlichkeit als Beobachtungs- bzw. Ausschauposten genutzt wurden. Das ,Gebrochene‘ der Brachten bezieht sich deshalb wohl auf das Brechen von Sichtschneisen o.ä. (Ramge 1987b).
Neben der Standardform Bracht, öfter zu /broxd/ gehoben, ist eine umgelautete Nebenform *brecht anzusetzen, die dialektal teilweise zur diphthongoiden Form /braiçde‚ broiçde/ führte (soweit diese Diphthongoide nicht auf dialektale Weiterentwicklung der zu /broxd/ gehobenen Form zurückgehen (Wiesinger 79f.)).
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Die Eingrenzung des FlNs Bracht wird dadurch erschwert, daß rezente Bracht-FlN sich teilweise auf den SN oder den GewN Bracht beziehen:
- die „Bracht“ (900 Brahtaha; Förstemann 2, 1, 551), rechter Nebenfluß der Kinzig mit den Orten 5621c2 Burgbracht WET und 5521b2 Kirchbracht MKK (Reimer 59),
- „Bracht“, SN = 5019a3 Bracht MBK,
- „Altenbracht“ Wüstung in 5019a3 Bracht MBK,
- „Bracht“ Wüstung in 5217b6 Damm MBK (Reuling 1979, 37-39)
Ob in hessischen FlN auf -(b,m)ert gelegentlich altes -bracht enthalten ist (vgl. Dittmaier 38 m. weit. Lit.), ist vorerst unentscheidbar.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 139
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Bracht: PRACHT (Achenbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/260156_pracht> (aufgerufen am 04.11.2026)
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