Anger-Hof: ANGERHOF

Rezenter Beleg aus Zwergen  
Gemeinde
Liebenau
Landkreis
Kassel
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Anger-Hof

Belegort

Belegtyp

rezent

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Anger

Anger, ahd. angar, mhd. anger st. M. F. setzt germ. *angra, wohl ‚Grasland‘, voraus. Das Bedeutungsspektrum erweitert sich dann zu ‚mit Buschwerk bestandenes Land, Ackerland, Versammlungsstätte, Marktplatz‘. Vielfach bezog sich die Bezeichnung auf eingefriedetes, haus- und dorfnahes Wiesengelände mit Allmende-Merkmalen. Als Wort nur noch gebräuchlich in Schindanger.

Hof

Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. - Die dialektal allein geltende Form /ho:b/ findet sich in den historischen Belegen erstaunlich selten, hier hauptsächlich unter den spätmittelalterlichen und frühneuzeitlichen Vorkommen.

Südhessisches Flurnamenbuch

Anger

Anger, ahd. angar, mhd. anger st. M. F. setzt germ. *angra, wohl ‚Grasland‘, voraus. Das Bedeutungsspektrum erweitert sich dann zu ‚mit Buschwerk bestandenes Land, Ackerland, Versammlungsstätte, Marktplatz‘1. Vielfach bezog sich die Bezeichnung auf eingefriedetes, haus- und dorfnahes Wiesengelände mit Allmende-Merkmalen. Die Angel-Namen sind meist durch Dissimilation /r/ > /l/ entstanden; im Einzelfall können sie auf mhd. angel st. M. F. ‚Stachel, Angel‘ zurückgehen. Anger ist südhess. nur in Namen erhalten, und auch da selten, gehäuft im östlichen Kr. Offenbach. Die noch lokalisierbaren Anger-Fluren liegen in Ortsnähe, bezeichneten also wohl gemeingenutztes Sonderland.

Hof

Zu ahd. mhd. hof st. M. ‚Hof, Gehöft, (allein gelegenes) Bauerngut‘ sowie zu ahd. hovestat ‚Wohnstätte‘, mhd. hovestat, hofstat st. F. ‚Hofstatt; Grundstück, auf dem ein Hof steht, stand oder errichtet werden kann‘ und mhd. hovereite sw. F., nhd. Hofreite ‚Hofraum; freier Raum um ein landwirtschaftliches Gebäude; bäuerliches Anwesen mit Haus, Hof und Wirtschaftsgebäuden‘. Die in einigen historischen Belegen (z. B. Dornheim, Ginsheim-Gustavsburg) dokumentierte Ersetzung des wurzelschließenden Reibelauts /f/ durch den Verschlusslaut /b/ zeigt sich auch noch in einigen rezenten Diminutivformen (Eulsbach: Hebchen, Schannenbach: Hebche) und mündlich (Hausen). Einer der FlN aus Götzenhain bezieht sich auf die Wiese eines Hofverwalters.

Hessischer Flurnamenatlas

Anger

Karte 29

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Anger-Hof: ANGERHOF (Zwergen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/260000_angerhof> (aufgerufen am 28.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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