Wild-Kammer: UNTER DER WILDKAMMER
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Kammer
Den Kammer-Namen liegen ganz unterschiedliche Benennungsmotiv zu Grunde, auch wenn sie wortgeschichtlich alle auf ahd. chamara ‚Kammer, Gemach, Zelle, Hof‘ zurückgehen, einer Entlehnung aus lat. camera ‚gewölbte Decke‘. Denn im Mhd. kamere st. sw. F. kommt die Bedeutung ‚Kammer, öffentliche Kasse, Kammergut‘ hinzu, frühnhd. auch ‚Gericht‘. (1) Alle Belege mit Kammer als BT und wohl auch alle Simplicia weisen auf die einer herrschaftlichen Kammer unterstehenden Güter hin, im Untersuchungsgebiet hauptsächlich der solmsischen Kammer. Dies trifft etwa auf den Namen Kammerloh zu, der für Forstgebiete steht, die einer Kammer unterstellt sind. Amt und Amtsverwalter, Kämmerer (s.d.), sind oft nicht zu trennen. (2) Kammer als GT bewahrt hingegen oft die Bedeutungskomponente des ‚abgeschlossenen Raumes‘, in dem etwas aufbewahrt wird (Brotkammer), etwas gefangen wird (Ratzkammer) oder die jemandem gehört (Enzenkammer). Wieweit dabei Kammer als Objekt oder metaphorisch etwa als FormN zu verstehen ist, ist nicht zu entscheiden.
Wild
Zu ahd. wildi, wilde, mhd. wilde, wilt ‚wild, unbebaut‘. Neben wild steht dabei häufig auch mit Assimilation von /ld/ > /ll/ die Variante will bzw. mit Senkung well. Die Namen verweisen auf unbebautes, unfruchtbares oder unbewohntes Land. Dies gilt für die meisten FlN mit den GT -acker, - feld, -garten, -graben, -heide, -loh, -pfad, -see, -strut, -wald, obwohl hier wie z.B. in Wildacker auch Flächen zur Äsung von Wild gemeint sein können. Nur bei Wildzaun bezieht sich der BT eindeutig auf die Bedeutung ‚wildes Tier‘, bei Wildsau auf das Tier. - Wildhaus in Langsdorf und Hungen bezieht sich wohl auf eine Hütte für die Wildhüter, das Wilde Haus in Lehnheim und Grünberg vielleicht auf die steil wie ein Hausdach abfallende Nordseite des benannten Berges. - Der Wilde-Frau-Stein in Weickartshain benennt eine Felsformation, mit der die Sage von der wilden Frau verbunden wird.
Südhessisches Flurnamenbuch
Kammer
Zu ahd. chamara ‚Kammer, Gemach, Zelle, Hof‘, mhd. kamer(e) st. sw. F. in der Bedeutung ‚Kammer, öffentliche Kasse, Kammergut‘, fnhd. auch ‚Gericht‘, einer Entlehnung aus lat. camera ‚gewölbte Decke‘. Der FlN deutet auf die einer herrschaftlichen Kammer unterstehenden Güter hin. Dies trifft insbesondere auf den Namen Kammerforst zu, der für Forstgebiete steht, die einer fürstlichen oder anderen Kammer unterstellt sind. Das Diminutiv Kämmerchen in Hainst und Lengfeld ist vermutlich hier anzuschließen. Amt und Amtsverwalter, Kämmerer (s. d.), sind oft nicht zu trennen. Auffällig sind die gelegentlich auftretenden Simplizia mit Umlaut des Stammvokals. Vielleicht liegt hier Einfluss von Kämmerer vor. In Einzelfällen kann Kammer allerdings auch auf Fluren verweisen, die wegen ihrer Lage besonders geschützt waren. Das gleiche Motiv konnte auch für Orte namengebend gewesen sein, wohin das Wild bei Treibjagden in die Enge getrieben wurde. -ling in Kämmerling kann auf *-land zurückgehen. Kämmerfeld in Leeheim bezieht sich auf den dortigen Kammerhof.
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Wild-Kammer: UNTER DER WILDKAMMER (Niederkaufungen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/248763_unter-der-wildkammer> (aufgerufen am 26.11.2025)
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