Zehnt-Stein: ZENTSTEIN [zaehntstein]

Rezenter Beleg aus Nentershausen  
Gemeinde
Nentershausen
Topografische Karten
KDR 100, TK25 1900 ff.

Beleg

Standard-Flurname

Zehnt-Stein

Belegort

Belegtyp

rezent

Deutungen

Mittelhessisches Flurnamenbuch

Stein

Die Namen verweisen - in sehr unterschiedlicher Weise - allgemein auf das Material Stein, ahd. mhd. stein st. M. In historischen Belegen zeigt sich öfter Monophthongierung zu /e:/. (1) Die Namen beziehen sich großenteils auf natürliche Steinvorkommen, sei es die steinige Bodenbeschaffenheit, seien es auffällige Steinvorkommen. Genutzt und abgebaut werden Steine für Bauzwecke in Steinbrüchen, die meist Steingrube oder Steinkaute genannt werden. Größere natürliche Steinansammlungen, besonders an Hängen, heißen Steinrück(en), Steinritz, Steinrutsche. Steinige Hügel heißen Steinbühl, ein FlN, der oft sehr verschliffen als Steimel u. ä. erscheint. Auf die Probleme, die mit der agrarkulturellen Nutzung steinigen Bodens verbunden sind, weisen z. B. Namen wie Steinacker und Steinfeld hin. (2) Die zweite große Gruppe der Stein-FlN bezieht sich auf meist einzelne Steine, die als natürliche Erscheinung markant hervortretend oder durch menschliche Tätigkeit aufgestellt und bearbeitet bestimmte Aspekte der bäuerlichen Kultur repräsentieren. Das sind vor allem solche der kommunikativen Orientierung und der Begrenzungen (z. B. die Marksteine), soweit sie nicht als historische Relikte zu verstehen sind wie das Steinmal, die Steinkammer, der heilige Stein oder die langen Steine. (3) Schließlich gibt es die Gruppe der kulturellen Objekte aus Stein wie die Steinstraßen und Steinbrücken u. ä. An Steinfurten wurde das Durchqueren des Gewässers durch Steine ermöglicht.

Zehnt

Die hier zusammengestellten Namen gehen mit großer Wahrscheinlichkeit auf mhd. zehende, zehent sw. st. M. ‚der zehnte Teil, besonders als Abgabe von Vieh und Früchten‘, frühnhd. zehent ‚zinspflichtiges Gebiet‘ zurück, einer Substantivierung der Ordinalzahl ahd. zehanto, mhd. zende ‚der zehnte‘. Der Zehnt(e) war ursprünglich der zehnte Teil der Erträge und stand der Kirche zu. Bezeichnet werden zumeist Flurstücke, von denen der Zehnte entrichtet werden musste. War ein Grundstück frei vom Zehnten, konnte es zehntfrei genannt werden; entsprechend Halber Zehnte. Vermengung mit Zent (s.d.) ist leicht möglich.

Nachnutzung

Rechtehinweise

Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Zehnt-Stein: ZENTSTEIN (Nentershausen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/215598_zentstein> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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