Klinge-Hube: uff Klingen Hub
Beleg
Standard-Flurname
Klinge-Hube
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1574, kopial 20. Jahrhundert
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, 0 61, Buxbaum, Konv. 2, Fasz. 1.
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Hube
Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). Ob in den einzelnen FlN eher auf das landwirtschaftliche Anwesen oder auf das Flächenmaß Bezug genommen wird, ist nicht in allen Fällen sicher zu entscheiden; wahrscheinlich ist meist das Hubengut namengebend gewesen.
Klinge
Zu ahd. klingo, klinga ‚(Sturz-)bach‘, mhd. klinge sw. st. F. in der Bedeutung ‚Gießbach, Talschlucht‘, das zum starken Verb ahd. klingan, mhd. klingen ‚rauschen, plätschern, klingen‘ gebildet ist. Klinge benennt daher im Allgemeinen Bäche und enge Schluchten, die sich bei starken Regenfällen in Sturzbäche verwandeln. Heute sind es oft enge Geländeeinschnitte.
Südhessisches Flurnamenbuch (Hans Ramge)
Hube
Zu ahd. huoba, huob ‚Zinsgut, Bauernhof‘, mhd. huobe st. sw. F. ‚Stück Land von einem gewissen Maß, Hufe‘. Die Form Hube ist die in den oberdt. und westmitteldt. Mundarten übliche. In den FlN verweist Hube entweder auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land oder auf ein Landstück von einer bestimmten, regional stark variierenden Größe (in Hessen um die 30 Morgen). In den relativ jungen Waldhufendörfern des Odenwalds versteht man unter Hube „ein Landstück, das quer zum Bachlauf von einem Hügelkamm zum anderen reicht und eine Ackernahrung bildet“
Klinge
Zu ahd. klingo, klinga, ‚(Sturz-)bach‘, mhd. klinge sw. st. F. in der Bedeutung ‚Gießbach, Talschlucht‘, das zum starken Verb ahd. klingan, mhd. klingen ‚rauschen, plätschern, klingen‘ gebildet ist. Klinge benennt daher im Allgemeinen Gebirgsbäche und enge Schluchten, die sich bei starken Regenfällen in Sturzbäche verwandeln. In Südhessen gilt vor allem die Bedeutung ‚Bach in einer Talschlucht‘ und dann auch ‚Talschlucht‘ selbst. Die Belegverteilung deutet für die Klingen-Namen auf oberdt. Sprachzusammenhang hin. Der südhess. Raum scheint das Zentrum ihrer hess.-mitteldt. Verbreitung zu sein.
Hessischer Flurnamenatlas (Hans Ramge)
Hube f. / Hübner m.
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Die Hube, ahd. hôba, huoba, alts. hôva (Graff 4, 753), mhd. huobe st.sw.f., md. hûbe, hûve, hûfe (Lexer 1, 1389), mnd. hove f. (Schiller/Lübben 2, 311) kann sich sowohl auf die Bauernstelle eines Hübners mitsamt dem zugehörigen Land wie auf ‚ein Stück Land von einem gewissen Maße‘ (Lexer ebd.) beziehen, die nhd. Hufe. Der Umfang einer Hube schwankt regional stark zwischen 15 und über 60 Morgen (vgl. die Angaben in DWB 10 [IV‚ II], 1867; Zink 104; Dittmaier 116), wobei in Hessen die Hube in der Regel um die 30 Morgen umfaßt haben dürfte (→ Hessischer Flurnamenatlas, Karte 52). Das Hubenland konnte ein geschlossenes Landstück sein, aber auch in den Parzellen einzelner Gewanne gestreut liegen. Zur Hube gehörte oft auch ein Waldanteil. Der Hübner war der Beständer einer Hube (DWB 10 [IV‚ II], 1870).
Das nhd. geltende Hufe stammt aus dem Nieder- und Mitteldt. (seit dem 15. Jh. hier häufig), „der gegenüber hube nur den Mundarten, namentlich den westmitteldeutschen, geblieben ist“ (DWB 10 [IV‚ II], 1867).
Die Abgrenzung von Hube und mansus ist umstritten. Als älteste Bedeutung „läßt sich für hoba ‚zur Hofstatt gehöriges Ackerland‘ erkennen. Die Hofstatt ist also in die Hufe zunächst nicht eingeschlossen, auch nicht Wiesen und Weingärten oder ein Waldanteil, wie dies später zweifellos der Fall ist“ (Schlesinger 81). Diese älteste Huben-Schicht, die in der karolingischen grundherrlichen Agrarverfassung eine wichtige Rolle spielte (HRG 2, 248-251; Lütge 1937; Schwind 1977, bes. 469ff. für 5416b4 Nauborn LDK), wird durch eine jüngere überlagert, die auf die spätmittelalterliche und neuzeitliche Verhufung (M. Born 1970, 82ff.) und die planmäßige Anlage von (Wald)Hufendörfern wie im Odenwald (Nitz) zurückgeht; hier wurde Hube bis in die Gegenwart gelegentlich noch als Wort verwendet (SHessWb 3, 755). Von den älteren Wörterbüchern führt KehreinWb 203 Hube, Hufe an, aber offensichtlich nicht als damals noch gebrauchtes Wort; nur das WaldWb 48 hat houwe f. ,Hufe‘.
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Die Ein- und Ausgrenzung ist vielfach unsicher:
l. Vermengung mit Hof, zentral- und nordhess. /ho:p/ m., liegt nahe.
2. Als BT ist Hube nicht immer sicher zu trennen von dial. /hu:/- ‚hoch‘ (z. B. „Hubert“ - „Hubberg“).
3. Hubert u. ä. wurde nicht aufgenommen, weil entweder vom PN oder wahrscheinlicher - von Huberde f. ,Letten‘(?) (DWB 10 [IV‚ II], 1851).
4. Die mehrfach belegten /hu(:)ves/ n.(f.) wurden als Kollektivum (wie Erles u. ä.) aufgefaßt; „Hobling“ (5614c3 Lindenholzhausen LIW) als Nebenform zu Hubner (vgl. Lexer 1, 1389). „Hübnerstuhl“ (6118c3 Groß-Zimmern DAD): Sitz des Hübnergerichts.
Entschieden wurde nach Genus, Syntagma und Kombinationstyp.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 18
Klinge f.
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Die heutigen FlN Kling(e) f. und Klingen/Klingel m.n. sind abzuleiten von ahd. clinga, chlinga st. sw. f.‚ klinge, chlingo sw.m. ,(Sturz-)Bach‘ (Schützeichel 98), mhd. klinge sw.st.f. ,Gebirgsbach, Talschlucht‘ (Lexer 1, 1623f.), auch ‚Gießbach‘ (Kluge/Mitzka 377), ,rauschender Bach, Wildbach‘ (Weigand/Hirt 1, 1058) und dem Verb ahd. chlingan, klingan st.v. (Graff 4, 563), mhd. klingen ‚rauschen, plätschern, klingen, erklingen‘ (Lexer 1, 1626).
Klingel ist möglicherweise substantivierte Ableitung von mhd. klingelen sw.v. ‚rauschen, plätschern‘ (Lexer 1, 1625), kann aber auch durch Dissimilation von Klingen zu Klingel entstanden sein (Dittmaier 148). Die Klingen-Formen können von der Pluralform oder einer adjektivischen Wendung *‚an der klingenden Bach‘ → Klingenbach abgeleitet sein (vgl. Schröder 236).
Klinge benennt (Gebirgs-)Bäche überhaupt; viele heißen nach ihrem ,murmelnden, plätschernden Geräusch‘, das sie an seichten, steinigen Stellen verursachen, Klingel.
Ebenso sind enge Täler, ,wasserlose, enge Schluchten, schmale Gräben‘, die sich bei Gewittern und im Frühjahr in Sturzbäche verwandeln, gemeint (DWB 11 (V), 1174).
Klinge ist in Südhessen, besonders im Odenwald, bekannt als Benennung für einen ‚Bach in einer Talschlucht‘, eine ‚enge Talschlucht urspr. mit einem Bach, heute nicht selten ohne Wasser‘ (SHessWb 3, 1422) und in Oberhessen als ‚Bach, der durch ein Tal fließt, und Tal, dadurch ein Bach fließt‘ (Crecelius 506). In der Wetterau sind Klingen ‚Wasserrisse an Abhängen‘, die bei starkem Regen oder zur Schneeschmelze große Wassermengen führen (Braun 1954b 119).
Klinge ist eine im Mittel- und Oberdeutschen weitverbreitete Benennung für Gebirgsbäche, schluchtartige Täler, schmale, tiefe Gräben u.ä. (vgl. BadWb 3, 166; Buck 140; PfälzWb 4, 309; SchwäbWb 4, 490; Schmeller 1, 1334).
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Die zu /e/ gesenkte Klenge-Form in Mittel- und Oberhessen hätte zu Vermengung mit klengen ,Leinsamenkapseln in der Sonne zum Trocknen ausbreiten, damit sie aufspringen‘ (Crecelius 506; Vilmar 206; Kluge/Mitzka 377) und davon abgeleiteten FlN z. B. Klengkaule ,Kaule, in der die Kapseln zum ,klengen‘ getrocknet werden‘ (Vilmar ebd.) führen können. Es ließen sich jedoch kaum Anhaltspunkte in Namenform und -kombination finden, die auf FlN in diesem Zusammenhang hinwiesen, nur Knottenklänger in 5118d1 Sterzhausen MBK wurde aussortiert. Namen, die sich auf die Form eines Flurstückes beziehen, z. B. Klingelbeutel in 4624c1 Ermschwerd WMK blieben unberücksichtigt.
Aus: Hessischer Flurnamenatlas, Karte 93
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Klinge-Hube: uff Klingen Hub (Ober-Kainsbach)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/198761_uff-klingen-hub> (aufgerufen am 03.11.2026)
Kurzform der URL für Druckwerke
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