Abt-Zehnt-Gewann: HINTER DER ABTZEHNTGEWANN
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Abt
Abt, ahd. abbat, mhd. abbet st. M., geht zurück auf kirchenlat. abbas ‚Klostervorsteher‘. In FlN steht der Bestandteil Abt meist im Genitiv und bezeichnet geistlichen Besitz; die Person des Abtes repräsentiert in diesen Fällen das jeweils besitzende Kloster.
Gewann
Zu mhd. gewande st. sw. F. ‚Grenze, Umkreis, Acker‘; eigentlich ‚der Grenzstreifen, der beim Wenden des Pfluges entsteht‘. Das Wort gehört daher, wie ahd. giwanta ‚(Jahres-) Wende, Wechsel; Bewandtnis, Beschaffenheit‘ als Ableitung zum schwachen Verb ahd. wenten, mhd. wenden ‚wenden‘. Der durch die Wendefläche des Pflugs an den Enden des Feldes verbleibende Grenzstreifen, der nachträglich vertikal zur Hauptrichtung gepflügt werden musste, fasst die im Prozess der Vergewannung entstandenen Parzellen zu einer Einheit zusammen, auf deren Gesamtheit sich der Begriff Gewann ausweitet. Aus der allgemeineren Bedeutung entwickelt sich schließlich ein Fachbegriff für eine Einteilungseinheit der Ackerflächen, die in Vierecke von gleichartiger Bodenbeschaffenheit aufgeteilt wurden. In den Belegen zeigt sich eine Varianz zwischen fem. und neutr. Genus; viele Belege sind <d>-haltig und stehen damit formal enger an der Ausgangsbedeutung ‚wenden‘.
Zehnt
Die hier zusammengestellten Namen gehen mit großer Wahrscheinlichkeit auf mhd. zehende, zehent sw. st. M. ‚der zehnte Teil, besonders als Abgabe von Vieh und Früchten‘, frühnhd. zehent ‚zinspflichtiges Gebiet‘ zurück, einer Substantivierung der Ordinalzahl ahd. zehanto, mhd. zende ‚der zehnte‘. Der Zehnt(e) war ursprünglich der zehnte Teil der Erträge und stand der Kirche zu. Bezeichnet werden zumeist Flurstücke, von denen der Zehnte entrichtet werden musste. War ein Grundstück frei vom Zehnten, konnte es zehntfrei genannt werden; entsprechend Halber Zehnte. Vermengung mit Zent (s.d.) ist leicht möglich.
Südhessisches Flurnamenbuch
Abt
Abt, ahd. abbat, mhd. abbet st. M., fnhd. abt geht zurück auf kirchenlat. abbas ‚Klostervorsteher‘. In FlN steht der Bestandteil Abt meist im Genitiv und bezeichnet geistlichen Besitz; die Person des Abtes repräsentiert in diesen Fällen das jeweils besitzende Kloster. In Einzelfällen mag es einen anderen, unbekannten Bezug auf einen bestimmten Abt (so beim Lorscher Aptstein, bei dem es sich um eine römische Reliefstele handelt
Gewann
Zu mhd. gewande st. sw. F. ‚Grenze, Umkreis, Acker‘; eigentlich ‚der Grenzstreifen, der beim Wenden des Pfluges entsteht‘. Das Wort gehört daher, wie ahd. giwanta ‚(Jahres-) Wende, Wechsel; Bewandtnis, Beschaffenheit‘, als Ableitung zum schwachen Verb ahd. wenten, mhd. wenden ‚wenden‘. „Der durch die Wendefläche des Pflugs an den Enden des Feldes verbleibende Grenzstreifen, der nachträglich vertikal zur Hauptrichtung gepflügt werden musste, fasst die im Prozess der Vergewannung entstehenden Parzellen zu einer Einheit zusammen, auf deren Gesamtheit sich der Begriff Gewann ausweitet.“
Hessischer Flurnamenatlas
Gewann
Karte 7
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Zitierweise
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„Abt-Zehnt-Gewann: HINTER DER ABTZEHNTGEWANN (Hainstadt)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/156255_hinter-der-abtzehntgewann> (aufgerufen am 27.11.2025)
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