Wind-Hain: Vfm Windthain
Beleg
Standard-Flurname
Wind-Hain
Belegort
Belegtyp
historisch
Belegzeit
1585
Quelle
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 126/1.
Weitere Belege
- WINDHAIN
- 1585: Vfm Windthain [Acker]
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 126/1., fol. 43 - 1592: Vfm Windthaynn [Acker]
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 283/4., fol. 114' - 1592: Vfm Windthayn [Acker]
Staatsarchiv Darmstadt, C 2, Nr. 283/4., fol. 118
Deutungen
Mittelhessisches Flurnamenbuch
Hain
Zu ahd. hagan ‚Dornstrauch, Weißdorn‘, mhd. hagen st. M. ‚Dornbusch, Dorn; Verhau; Ort‘. Die Namen beziehen sich auf eingefriedete Flurstücke und eingehegten Wald, oft auch auf die Einfriedung von Wohnstätten oder Siedlungen. Hain und Hahn sind kontrahierte Formen, bei denen der velare Verschlusslaut /g/ geschwunden ist; ein Zusammenhang mit nhd. Hain ‚kleines Wäldchen‘ oder Hahn ‚männlicher Vogel‘ liegt bei den FlN allenfalls in Folge einer Umdeutung vor. Die historischen Belege weisen im Bereich des Vokalismus starke lautliche Varianz auf. Bei der Kontraktion der ursprünglichen Form hagen entsteht der Diphthong /ai/, daraus der Monophthong /a:/, der oft zu /e:/ oder /o:/, seltener /u:/ oder /i:/ gehoben wird. Häufig tritt Vokalkürzung ein.
Wind
Zu ahd. mhd. wint st. M. ‚Wind, Sturm, Windrichtung‘. Es handelt sich vor allem um solche Stellen, die in besonderem Maße zugig und dem Wind ausgesetzt waren. Die Windlücke ist ein (zugiger) Durchlass durch die Dorfbefestigung oder eine Landwehr. - Von den Windmühlen-Namen ist nur für Grüningen eine 1713 auf der Warte erbaute Windmühle gesichert, in Langsdorf und Garbenteich gab es wohl keine. Einige Komposita gehören wohl zum Verb winden und nehmen somit auf die Geländeform Bezug nehmen. Wennstrauch kann auch mit ‚wenden‘ in Zusammenhang stehen. Dass sich im einen oder anderen Namen die Volksbezeichnung Wenden verbirgt, ist nicht auszuschließen, da die Siedlung von Slaven in fränkisch-karolingischer Zeit im hiesigen Raum wahrscheinlich ist. Das zeigt z.B. der OrtsN Winnen (s.d.).
Südhessisches Flurnamenbuch
Hain
Zu ahd. hagan ‚Dornstrauch, Weißdorn‘, mhd. hagen st. M. ‚Dornbusch, Dorn; Verhau; gehegter Wald; der eingefriedete, umhegte Ort‘. Die Namen beziehen sich auf eingefriedete (von Hecken umgebene) Flurstücke und eingehegten Wald, oft auch auf die Einfriedung von Wohnstätten oder Siedlungen. Hain und Hahn sind kontrahierte Formen, bei denen der velare Verschlusslaut /g/ geschwunden ist; ein Zusammenhang mit nhd. Hain ‚kleines Wäldchen‘ oder Hahn ‚männlicher Vogel‘ liegt bei den FlN allenfalls infolge einer Umdeutung vor. Die historischen Belege weisen im Bereich des Vokalismus starke lautliche Varianz auf. Bei der Kontraktion der ursprünglichen Form hagen (früh belegt für Auerbach, Groß-Rohrheim und Nieder-Beerbach) entsteht der Diphthong /ɑɪ/, daraus der Monophthong /ɑː/, der oft zu /eː/ oder /oː/, seltener zu /uː/ oder /iː/ gehoben wird (vereinzelt erscheint auch die gerundete Variante /öː/). Zusätzlich kann für den auslautenden Nasal /n/ die labiale Variante /m/ eintreten. Der älteste Beleg 795 (Groß-Rohrheim) weist durch romanische Schreibung bedingten 〈h〉-Ausfall auf
Wind
Zu ahd. mhd. wint st. M. ‚Wind, Sturm, Windrichtung‘. Es handelt sich vor allem um solche Stellen, die in besonderem Maße zugig und dem Wind ausgesetzt waren. Im Winter (Balkhausen) ist umgedeutet aus Windhain
Nachnutzung
Rechtehinweise
Hessisches Flurnamenarchiv – Prof. Dr. Hans Ramge, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Wind-Hain: Vfm Windthain (Bobenhausen)“, in: Hessische Flurnamen <https://lagis.hessen.de/de/orte/hessische-flurnamen/alle-eintraege/116912_vfm-windthain> (aufgerufen am 26.11.2025)
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