Erlaubnis an die Juden in der Zent Pfungstadt, einen Spezereihandel außerhalb der Jahrmärkte betreiben zu dürfen
Stückangaben
Regest
Erlaubnis an die Juden in der Zent Pfungstadt, entgegen der Klagen der dortigen Krämerzunft ausnahmsweise den kleinen Spezereihandel außerhalb der Jahrmärkte betreiben zu dürfen, um davon die schuldigen Abgaben und das Schutzgeld entrichten zu können.
Enthält
- Entwurf einer Verordnung des Geheimen Rats zu Darmstadt an den Zentschultheißen zu Pfungstadt von 1775 August 14
Archivangaben
Arcinsys-ID
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Arcinsys-ID (R 21 J)
Archivkontext (R 21 J)
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Erlaubnis an die Juden in der Zent Pfungstadt, einen Spezereihandel außerhalb der Jahrmärkte betreiben zu dürfen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8617_erlaubnis-an-die-juden-in-der-zent-pfungstadt-einen-spezereihandel-ausserhalb-der-jahrmaerkte-betreiben-zu-duerfen> (aufgerufen am 26.11.2025)
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