Kurmainzische Verordnung über Erlaubnis für Juden, altes Heu zu einem vereinbarten Preis auszuführen

HStAD E 3 E Nr. 2/1  
Laufzeit / Datum
1735
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Erlass einer Kurmainzischen Verordnung, wonach den Juden des Kurfürstentums gestattet sein soll, altes Heu zum vereinbarten Preis auszuführen, um dessen Verderb zu verhindern.

Enthält

  • Druck einer Verordnung Kurfürst Philipp Karls von 1735 Juni 8

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Kurmainzische Verordnung über Erlaubnis für Juden, altes Heu zu einem vereinbarten Preis auszuführen“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8421_kurmainzische-verordnung-ueber-erlaubnis-fuer-juden-altes-heu-zu-einem-vereinbarten-preis-auszufuehren> (aufgerufen am 28.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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