Kurmainzische Verordnung über die Haftung jüdischer Ehefrauen für die Schulden ihrer verstorbenen Ehemänner

HStAD C 4 Nr. 230/2 Bl. 137; C 4 Nr. 22/1 Bl. 108; C 1 A Nr. 76 Bl. 155v-156; G 23 A Nr. 200 (2), zu Datum  
Laufzeit / Datum
1772
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Kurmainzische Verordnung des Inhalts, dass Ehefrauen verstorbener Juden nur dann für Schuldscheine und Wechsel ihrer Ehemänner hafteten, wenn sie die Erklärung unter Verzicht auf ihre "Weiblichen Rechtswohltaten" mit unterschrieben hatten.

Enthält

  • Druckausgabe der Verordnung von 1772 Oktober 27 (gerichtet an den Seligenstädter Stadtfaut Gerlach) sowie zwei Abschriften und Regest

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Kurmainzische Verordnung über die Haftung jüdischer Ehefrauen für die Schulden ihrer verstorbenen Ehemänner“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8354_kurmainzische-verordnung-ueber-die-haftung-juedischer-ehefrauen-fuer-die-schulden-ihrer-verstorbenen-ehemaenner> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/8354