Verbot des Amts Schotten über das Verspotten unter den Viehhändlern auf dem Jahrmarkt mit Verweis auf Bekanntgabe für die Judenschaft
Stückangaben
Regest
Anweisung des Amts Schotten, wonach das an manchen Orten auf den Jahrmärkten unter den Viehhändlern üblich gewesene schädliche Hänseln (Verspottung) ist verboten und unter Strafe zu stellen ist. Der Rabbiner der Juden in Schotten wird angewiesen, diese Verordnung unter der Judenschaft bekannt zu machen.
Enthält
- Verordnung von 1784 April 1
Archivangaben
Digitalisat vorhanden
✓
Arcinsys-ID
Archivkontext
- ∟ L Juden
Arcinsys-ID (R 21 J)
Archivkontext (R 21 J)
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Quellen und Materialien
Nachnutzung
Rechtehinweise
Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0
Zitierweise
Empfohlene Zitierweise
„Verbot des Amts Schotten über das Verspotten unter den Viehhändlern auf dem Jahrmarkt mit Verweis auf Bekanntgabe für die Judenschaft“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8298_verbot-des-amts-schotten-ueber-das-verspotten-unter-den-viehhaendlern-auf-dem-jahrmarkt-mit-verweis-auf-bekanntgabe-fuer-die-judenschaft> (aufgerufen am 25.11.2025)
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