Verbot des Amts Schotten über das Verspotten unter den Viehhändlern auf dem Jahrmarkt mit Verweis auf Bekanntgabe für die Judenschaft

HStAD E 3 A Nr. 75/37  
Laufzeit / Datum
1784
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Anweisung des Amts Schotten, wonach das an manchen Orten auf den Jahrmärkten unter den Viehhändlern üblich gewesene schädliche Hänseln (Verspottung) ist verboten und unter Strafe zu stellen ist. Der Rabbiner der Juden in Schotten wird angewiesen, diese Verordnung unter der Judenschaft bekannt zu machen.

Enthält

  • Verordnung von 1784 April 1

Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Verbot des Amts Schotten über das Verspotten unter den Viehhändlern auf dem Jahrmarkt mit Verweis auf Bekanntgabe für die Judenschaft“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8298_verbot-des-amts-schotten-ueber-das-verspotten-unter-den-viehhaendlern-auf-dem-jahrmarkt-mit-verweis-auf-bekanntgabe-fuer-die-judenschaft> (aufgerufen am 25.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

https://lagis.hessen.de/resolve/de/qjg/8298