Verordnung der landgräflich-hessischen Rentkammer zu Darmstadt über die Bezahlung des Viehzolls durch die Juden

HStAD E 3 A Nr. 60/24  
Laufzeit / Datum
1780
Bearbeitung
Friedrich Battenberg

Stückangaben

Regest

Verordnung der landgräflich-hessischen Rentkammer zu Darmstadt über die Bezahlung des Viehzolls durch die Juden, der beim Eintrieb und auch beim Austrieb des Viehs gemäß der Zollordnung zu entrichten ist.

Enthält

  • Verordnung von 1780 Januar 20

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Nachnutzung

Rechtehinweise

Kommission für die Geschichte der Juden in Hessen, CC BY-SA 4.0

Zitierweise

Empfohlene Zitierweise

„Verordnung der landgräflich-hessischen Rentkammer zu Darmstadt über die Bezahlung des Viehzolls durch die Juden“, in: Quellen zur jüdischen Geschichte <https://lagis.hessen.de/de/quellen-und-materialien/quellen-zur-juedischen-geschichte/alle-eintraege/8289_verordnung-der-landgraeflich-hessischen-rentkammer-zu-darmstadt-ueber-die-bezahlung-des-viehzolls-durch-die-juden> (aufgerufen am 27.11.2025)

Kurzform der URL für Druckwerke

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